almut72
Hallo! Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen. Die perfekte ist gefunden, Finanzierung steht. Leider ist es so, dass mein Freund im Sommer in einen Auslandseinsatz geht und wir berechtigte Angst haben, dass er stirbt. Wie müssen wir uns absichern? Ich habe von der Materie keine Ahnung, will aber nicht mit Kind und der Wohnung an der Backe da stehen. Abgesehen von dem anderen Unglück, dass wir nicht hoffen und eigentlich auch nicht erwarten. Aber man weiß ja nie. Kurz: Was müssen wir tun, damit ich nicht im Falle des Todes mit den Schulden da stehe? Einfach nicht im Kaufvertrag erscheinen? LG Almut
Ich weiß es nicht.
Würden denn die Summe der Lebensversicherung und etwaiger anderer Gelder, die man in diesem - hoffentlich nicht eintretenden! - Fall bekäme (weiß ich nicht, könnte mir aber denken, dass es da eine Art "Entschädigung" gibt) vielleicht reichen, um seinen Teil an der Wohnung abzuzahlen?
Ich könnte gern mal jemanden fragen, der sich damit auskennen könnte. Klappt aber erst Mittwoch.
Außerdem bin ich neugierig, wo es euch hinverschlägt ;-)
LG
S
Stürbe er, bekämen wir 80 000€. Aber das kann ich trotzdem nicht allein abzahlen. Es verschlägt uns nach 3 Straßen weiter :-) LG Almut
Ich frage am Mittwoch mal. :-) Gute Nacht!
Danke!! Einweihung dann? :-) Euch auch!
Ich nehm malan er ist bei der bundeswehr....in der lebensversicherung muss das beruecksichtigt werden...sonst zahlt diese nicht....fragt doch mal bei eurer versicherung nach..... Stehst du nicht im kaufvertrag,dein mann stirbt(hoffen wir ja nicht),stehst duund das kind als naechste verwandte in der erbreihe,nimmst du das erbe an kannst du wohnen bleiben und musst die wohnung zahlen,lehnst du das erbe ab darfst du nicht wohnen bleiben.... Aber warum ne eig wohnung,eigvhaus find ich pers. besser....ich sehe da viele nachteile in der eig.wohnung
Die LV weiß, dass er Soldat ist. Die Entscheidung für ne ETW war bewusst. Von den o.g. 80 000 würden 30 000 für die restl. Abzahlung der anderen ETW (vermietet) weggehen, die Mieteinnahmen und mein Einkommen reichen dann für das Abzahlen der anderen Wohnung. Aber ich würde die neue Wohnung nicht behalten. Wer macht mich da schlau? Der Notar? Danke für deine ausführlich Antwort! LG Almut
Hallo, der Notar ist die beste Anlaufstelle für solche Fragen. Ruf vor Beurkundung an und kläre, ob deine Fragen einen extra Termin nötig machen! Du willst ja sicher auch nicht alles vor dem Verkäufer ausbreiten! Lg, M
eine risiko LV abschliessen. allerdings zahlt die bei BWlern NUR wenn sie im auslandseinsatz nicht selbst AKTIV am kriegsgeschehen beteiligt waren. d h wenn er im kampf sterben sollte - leider aus der LV keine leistung. aber für solche fälle hat die BW eigene absicherungsfonds. ob damit allerdings eine ETW abgezahlt wäre (im fall der fälle) kann ich dir nicht sagen. aber eine risiko LV würde ich auf alle fälle für euch BEIDE empfehlen. wir haben auch vor kurzem ein haus gekauft, und nahezu die komplette haussumme (trotz vorhandenem EK) für BEIDE abgeschlossen. macht aber keinen kombivertrag auf verbundene leben, sondern sauber jeder einen vertrag, selbst vertragspartner und versicherte person, todesfallbegünstigter jeweils der andere. sofern nichtraucher, UNBEDINGT bei der gesellschaft nach einem nichtrauchertarif fragen. und: toi toi toi. alles wird gut.
Ihr seid super!! Das sind für mich böhmische Dörfer, aber man wächst ja an seinen Aufgaben. Danke auch für die guten Wünsche! LG Almut
am besten bei mehreren anbuetern um ein angegbot anfragen und beruf gleich angeben. kannst auch mal nach stiftung warentest googeln. gibt recht große unterschiede. wünsche euch alle gute und dass ihr sie um gottes willen nie braucht.
wow... wie optimistisch...
warum so zynisch? ich finde das REALISTISCH. ich bin auch optimist, aber wir haben 3 kinder, ein haus gekauft, mein mann ist aktuell alleinverdiener, ich in elternzeit, und wir in der glücklichen lage, dass ich zur finanzierung unseres lebens nichts dazuverdienen muss. wir können es uns also aussuchen, ob ich arbeite oder eben nicht. und mit drei kleinkindern (bzw 2 kleinkindern, ein säugling) hab ich genug zu tun. warum soll man sich da vor dem kauf einer immobilie KEINE gedanken machen was im schlimmsten der fälle passieren würde? das nicht zu tun fände ich fahrlässig. KLAR kann man arbeiten. KLAR kommt man wieder auf die beine. KLAR geht das leben weiter. aber es beruhigt zu wissen dass man sich vorher über das nachher gedanken gemacht hat. sowas finde ich erwachsen und verantwortungsbewusst.
zudem ist das risiko z.b. eines soldaten kaum mit dem eines normalen berufes vergleichbar. ich hätte als Ehefrau da auch meine bedenken
Risiko LV oder Restschuldversicherung (Lebensversicherung mit sinkender Versicherungsprämie analog zum Restkreditvertrag). Neben der Wohnung sollte bei der Versicherung auch zwei bis drei Jahresnettogehälter Deines Mannes abgedeckt sein. Ganz wichtig: Im Fall des Falles (der hoffentlich nicht eintritt!) brauchst Du Geld auf der "hohen Kante". Bis Versicherungen zahlen vergehen ein paar Monate, die musst Du überbrücken können. Notfalls mit Hilfe von Freunden und Verwandten, aber berücksichtigen würde ich es auf jeden Fall. Alles Gute für euch!
Deckt eine Risiko-LV denn eigentlich Tod bei Kampfhandlungen ab? Das würde ich auch unbedingt klären, nicht dass Du hinterher dumm dastehst. Wenn Du den Kauf- und den Kreditvertrag nicht mit unterschreibst, ist Dein Freund alleiniger Eigentümer der Wohnung und Kreditnehmer, d.h Dir entstehen keine Verpflichtungen, aber auch keine Rechte. Steckst Du denn auch eigenes Geld von Dir/Deiner Familie in diese Wohnung? Dann wäre das im Falle seines Todes oder im Fall einer Trennung auch weg, außer Dein Freund und Du machen einen privaten Schuldvertrag. Wenn Dein Freund als alleiniger Eigentümer ein Testament zu Deinen Gunsten bzw. zu Gunsten des Kindes macht, bekommst Du bzw. das Kind nicht nur die Wohnung sondern auch die Schulden (wenn er kein Testament hat, erbt nur Euer Kind und evtl. seine Eltern einen Pflichtteil). Außerdem, da Ihr nicht verheiratet seid, müsstest Du, wenn Erbe per Testament, einen Haufen Erbschaftssteuern zahlen, die Freibeträge sind niedrig. Das Kind darf keine verschuldete Wohnung erben, das lässt das Vormundschaftsgericht nicht zu, was dann passiert, weiß ich nicht. Sollte Dir die Hälfte der Wohnung gehören, musst Du, falls er Dir per Testament die andere Hälfte vermacht, weniger Erbschaftssteuern zahlen, an den Schulden ändert sich nichts, außer, dass sie zur Hälfte Dir gehören und Du die Wohnung wirst verkaufen müssen, wenn Du sie nicht alleine finanzieren kannst. Falls der Kaufpreis nicht die Schulden deckt, musst Du diese langsam abstottern. Ziemlich schwierige Situation, ich würde da nur mitmachen, wenn die LV so hoch ist, dass die gesamten Schulden abgedeckt sind und Du die Wohnung (also NK) auch alleine bezahlen könntest. Silvia