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Ich hadere mit dem deutschen Wahlrecht

Ich hadere mit dem deutschen Wahlrecht

Trini

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Da gewinnt eine Kandidatin ihren Wahlkreis gegen den Kanzlerkadidaten der Grünen und kommt doch nicht nach Berlin (weil sie das "schlechteste" Ergebnis ihrer Partei im Bundesland hat) - und dann zieht ER einen Tag später den Schwanz ein. So wird die Erststimme doch eigentlich komplett entwertet. Klar war das mit dem übergroßen Parlamentauf Grund von Überhangmandaten auch nicht perfekt, aber so ist es auch Mist.   Trini


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, ich finde auch dass die Erststimme dadurch komplett entwertet ist  direkt gewählte sollten auch ein Bundestagsmandat bekommen  entweder dafür ziehen dann weniger von der Liste in den Bundestag oder man muss mehr Landkreise zusammenlegen oder eine andere Lösung finden, um den Bundestag kleiner zu halten   


Kerstin123

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Antwort auf Beitrag von Kerstin123

Ich wollte eigentlich Wahlkreise schreiben anstatt Landkreise 


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Trini

Guck mal, ich habe zu dem Thema eine interessante Grafik gefunden (hängt an). Fand ich ganz spannend.

Bild zu

Sille74

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Antwort auf Beitrag von Nurmalsoeben

Ach Gottchen! Empörung, Empörung, Empörung!  Ich habe keine Ahnung, wie der Wahlrechtsvorschlag der CDU aussieht (da wäre vielleicht eine kleine Erläuterung angebracht und nicht nur eun Bildchen, irgendwo gepostet von einem zumindest mir unbekannten Menschen ...) , ich finde es aber relativ normal, dass dieser eben für sie günstig ausfällt. Ob der Vorschlag dann so durch die Gesetzgebung und ggf. später durchs Verfassungsgericht gehen würde, ist die andere Frage.Das jetzige Wahlrecht entspricht halt eher den Interessen von rot- grün (und nein, langatmige Erklärungen von Parteigänger*innen, weshalb das ja Ü B E R H A U P T nicht so sei, interessieren mich nicht). Allein durch Überhsngmandate würde das Ergebnis jedenfalls nicht so aussehen. Das Wahlrecht lässt sich vielfältig verfassungsrechtlich korrekt gestalten. Und wie schon jemand anderes schrieb: 100% gerecht wird kein Wahlrecht ausfallen können. Laut Verfassungsgericht, zumindest laut älterer Entscheidungen, deren Begründungen aber ja nicht plötzlich "falsch" geworden sind, sind z.B. Überhangmandate (ohne Ausgleichsmandate) verfassungsgemäß ...  Ich verstehe das Ansinnen, dass sich der Bundestag nicht so aufblähen soll (habe allerdings Zweifel, dass das das bestimmende Motiv für das jetzige Wahlrecht war ...), das könnte man aber auch anders lösen, z.B. durch eine Wahlkreisreform, womit man das Ganze sogar auch noch demokratischer gestalten könnte hins. Gleichheit des Werts einer Stimme. Ich persönlich finde es schon auch seltsam, dass, wenn es die Erststimmen schon mal gibt, dann an sich gewählte Personen nicht in den Bundestag einziehen. Wenn man wirklich, wie z.B. Prof. Faas, der Auffassung ist, dass die Unterscheidung in Erst- und Zweitstimmen kaum mehr Bedeutung hat und eh parteibezogen gewählt wird, sollte man die Erststimmen ganz abschaffen. Dann könnte man den Bundestag auch fast nach Belieben verkleinern.   


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Wer empört sich denn? Mich hat das Bild eher amüsiert und mich in meinem Urteil bestätigt. Gegen die jetzige Wahlrechtsreform gewehrt hat sich vor allem die CSU, weil die bei der letzten Bundestagswahl am meisten Mandate eingebüßt hätten. Wenn man sich selbst als einzig mögliche und einzig unfehlbare politische Kraft in Deutschland sieht (das gilt ja für die Union generell, und so macht sie auch schon immer Politik, egal wie inhaltsleer sie daherkommt), dann ist das natürlich konsequent. Nachdem die Union ja sowieso angekündigt hat, einige Entscheidungen der letzten Legislatur wieder abzuwickeln, muss vielleicht auch die Wahlrechtsreform dran glauben, wer weiß? Ich meine, Söder hätte letztes Jahr Verfassungsklage dagegen eingereicht, ich habe aber nicht verfolgt, was daraus geworden ist oder unter unserem neu zu wählenden Bundes(sch)merz werden soll.


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das ist einerseits natürlich schade. Andererseits muss man irgendwo eine Grenze ziehen. Denn für ein so winziges Land wie Deutschland sind schon 630 Abgeordnetensitze total irrwitzig und absolut übertrieben. Wir sind ja kein Riesenland wie die USA, wo es übrigens nur 435 Abgeordnete im Repräsentantenhaus gibt. Dass der eine oder andere Abgeordnete trotz Wahlsieg nicht in den Bundestag einzieht, ist zwar bitter. Aber es ist kein Vergleich z.B. zum US-Wahlrecht, wo in manchen Bundesstaaten Millionen Bürger umsonst wählen, weil hier gilt: The winner takes it all. Wer die Mehrheit hat, egal wie knapp, bekommt die Stimmen aller Wahlleute dieses Bundesstaats. DAS ist mal ungerecht. Ich glaube, das perfekte Wahlrecht gibt es nicht. Ich persönlich bin für eine drastische Reduzierung der Abgeordnetensitze und eine Verringerung der Wahlkreise (indem man viele kleine durch weniger, aber größere ersetzt). Aber du hast Glück, denn Merz wird ja das reformierte Wahlrecht wieder zurücksetzen und die alte Regelung wieder einführen. Leider. LG


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Zum Thema Ungerechtigkeit für den Wähler: Es ist für die Direktkandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen sehr wahrscheinlich auch schon einige Wochen vor der Wahl ungefähr absehbar, wie groß die Chance ist, dass sie bei einer Stimmenmehrheit in den Bundestag einziehen. Sicher nicht aufs µ genau, aber im Rahmen einer gewissen Fehlertoleranz. Ganz verwegen gedacht (um dem Wahlbürger eine informierte Wahlentscheidung zu ermöglichen, statt ihn nur als Stimmvieh an die Wahlurne trotten zu lassen), könnte man das auch im Vorfeld der Wahl kommunizieren. Dann kann nämlich immer noch taktisch das "kleinere Übel" gewählt werden, die Wahl haben wir ja in Deutschland im Gegensatz zu den USA.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Nurmalsoeben

Wie sähe denn das "kleinere Übel" im Fall Schleswig/Flensburg aus??? Trini


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Trini

Erstens kenne ich eure Kandidaten nicht, und zweitens ist das meines Erachtens sehr individuell. Ich meinte das völlig wertfrei nur unter dem Aspekt der Transparenz für den Wähler. Außerdem: Wenn man ganz sicher gehen will, dass die eigene Stimme im BT vertreten ist, dann kann man bei euch SSW wählen, oder? (kleiner Scherz am Rande)


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Trini

Was ist das denn für eine Frage?  Das "kleinere Übel" ist doch immer etwas Individuelles, je nach politischer Einstellung. Ich habe in letzter Zeit auf allen Ebenen bis runter zur Kommunalwahl öfter mal das für mich "kleinere Übel" gewählt, auch dieses Mal wieder. Bei anderen würde die Entscheidung aber sicher deutlich anders ausfallen, auch wenn sie genau so vom "kleineren Übel" sprechen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Trini

Schwieriges Thema, hätte man gleich ein Wahlrecht mit nur einer Stimme einführen sollen ? Dann aber bitte die Erststimme abschaffen


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ich finde, das übergroße Parkament ist jetzt nicht unbedingt ein Argument. Das Parlament wurde ja nicht durch die Überhangmandate so aufgebläht, zumindest nicht in dem entscheidenden Maß, sondern v.a. durch die (m.E. verfassungsrechtlich nicht notwendigen) Ausgleichsmandate oder von mir sus auch durch die Kombination von beidem.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

2021 z.B. gab es 34 Überhangmandate und 104 Ausgleichsmandate ...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ich möchte hier keine Falschmeldung stehen lassen. R.H. hat seine Aussage richtiggestellt. Das aus seinem Listenplatz resultierende BT-Mandat nimmt er an. Trini


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Trini

Wobei ich diese Gegenüberstellung von Anfang an nicht verstanden habe ...  Die nach Erststimmen Gewählte kommt aufgrund des bestehenden Wahlrechts nicht in den Bundestag. Kann man für diskussionswürdig bis falsch halten (wie ich ja auch). Aber der unterlegene Direktkandidat kommt ja auch nicht als Verlierer rein, sondern halt aufgrund seines Listenplatzes. Die Erststimmen-Siegerin hätte ja auch auf einem entsprechenden Listenplatz stehen können. Tat sie aber halt nicht. Was die Gründe dafür jetzt waren, zumal, wenn der Einzug über Erststimme so ungewiss ist, weiß der Geier ... Und dass Spitzenkandidaten sich nach Wahlniederlagen zurückziehen, obwohl an sich gewählt, ist doch nichts Ungewöhnliches. Das gab's in der Vergangenheit sogar auch schon bei Erststimmen-Siegern Ich bin definitiv keine Freundin der Grünen, aber dieses Rumgemotze an allem und jedem noch so Normalem, was die als Partei oder was einzelne Mitglieder machen, geht mir schon auch gehörig auf den Zeiger  


Trini

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Selbst wenn sie an Platz 1 gestanden hätte (sie stand an Platz 2) wäre sie nicht rein gekommen, wel die CDU mehr Wahlkreise direkt gewonnen hat, als sie Sitze in Berlin hat. Nur in Kiel und Lübeck ging das Direktmandat an die Grünen bzw. die SPD. Trini


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, kann so passieren. Verstehe trotzdem diese Gegenüberstellung nicht so recht ...  Ich verstehe, dass man kritisiert, wenn jemand direkt Gewähltes nicht zum Zuge kommt. Aber was hat das damit zu tun, dass ein anderer, in dem Fall "R.H.", zwar als Direktkandidat verloren hat, aber über die Liste halt doch ins Parlament einzieht? Und damit, ob "R.H." das Mandat dann annimmt?  Dass ein Wahlkreisverlierer über die Liste reinkommt, gab's doch schon immer. Dass Mandate nicht angetreten werden auch ... 


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ach so, es geht um Nicolaisen. Es sind insgesamt 23 über die Erststimme gewählte Kandidat*innen nicht in den Bundestag gekommen, guck mal: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw09-wahlkreis-unbesetzt-1055568 Sind vor allem Kandidaten der Union, in zweiter Linie auch Kandidaten der AfD, weil sie sonst im Stimmenverhältnis überrepräsentiert gewesen wären. Im konkreten Einzelfall, wenn dann statt einer CDU-Politikerin ein Grünen-Politiker in den Bundestag einzieht, mag das ärgerlich sein. Wobei er ja "nur" über die Landesliste einzieht.


Nurmalsoeben

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Antwort auf Beitrag von Nurmalsoeben

Ich hätte vielleicht erst mal die ganze Diskussion lesen sollen, dann hätte ich mir meine Antwort gespart. Außerdem merke ich gerade, dass sich der letzte Teil missverständlich liest, denn Habeck ist ja nicht "statt ihrer" in den Bundestag eingezogen.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Nurmalsoeben

Genau so ist es. Hier wurde auf einmal das Erststimmenergebnis mit dem Ergebnis der Zweitstimmen (Liste) vermengt. Dann wurde es unübersichtlich. Ich finde es auch richtig, wenn das Wahlrecht wieder so geändert wird, dass alle, die mit der Erststimme einen Wahlkreis gewonnen haben, in den Bundestag einziehen dürfen, auch wenn es ein knappes Wahlergebnis war.