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ich hab Kreislauf und Schnappatmung

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Mitglied inaktiv

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Am Montag habe ich meine Unterschrift für die Auflösung der Erbkonten gegeben, mein Bruder auch, wir hatten die schriftliche Zusage des Anwalts der Witwe dass unser Anteil mit erfolgter Zustimmung für die Auflösung umgehend erfolgt. Da umgehend ein schwammiger Begriff ist, hab ich der Witwe eine Frist bis gestern gesetzt, leider noch keine Buchung auf unseren Konten. ABER, ich habe von der Bank nun die Kopien sämtlicher Konten geschickt bekommen und die Summe des Girokontos meines Vater stimmt nicht mit der aufgestellten Aktiva vom Anwalt überein, es ist viel mehr Geld auf dem Konto. Da ich mir aber im Vorfeld von der Bank die Kontodaten zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters schicken lies und der Betrag mit dem Aufgeführten des Anwalts stimmt, bin ich jetzt ratlos wo das Geld herkommt. Wie bekomm ich DAS denn jetzt raus? Und weil es ein Erbenkonto war...wird das Geld jetzt auch neu aufgeteilt?


Mitglied inaktiv

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Keine Ahnung, aber viel Erfolg.


Mitglied inaktiv

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Mmmhhh, frag' lieber deinen Anwalt. In einem ähnlich gelagerten Fall, war für alle klar, dass nicht der Todeszeitpunkt zählt, sondern der Kontobetrag zum Zeitpunkt der gemeinschaftlichen Auflösung (gemeinschaftliche Rechtsnachfolge mit allen Pflichten und Rechten, also auch Rechten an den Zinsen, Dividenden, etc.). Zumindest in diesem Punkt kam es dann nicht zur Einschaltung von Anwälten. Vielleicht kannst du mit Ablaufen der von dir gesetzten Frist auch auf die Zahlung von 5% über Basiszinssatz auf den fälligen Betrag setzen.


Mitglied inaktiv

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Also normalerweise hätte es ja so sein müssen, daß das Konto mit dem Tod für Verfügungen gesperrt wurde. Wenn Geld kommt: schön. Demnach ist es meines Wissens nach so, daß bei einer Zersetzung der Erbengemeinschaft und Aufteilung der Vermögenswerte natürlich auch das Vermögen zum Zeitpunkt der Zersetzung gilt. Sprich: Aufteilung des tatsächlichen Kontostandes gem. Erbschein. Woher das Geld kommt dürfte ja nicht so schwer sein, zu eruieren. Hast Du keine Kontoauszüge bekommen? Müßtest Du nämlich, als Rechtsnachfolgerin Deines Vaters.