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Ich grübel gerade. Hartz 4 und Ebay

Rund ums Baby Adventskalender 2025
Ich grübel gerade. Hartz 4 und Ebay

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Moin, ich bin gerade am überlegen. Ich habe ja von meinem Geld von Hartz4 Kinderspielsachen oder auch Klamotten gekauft. Wenn diese Sachen nicht mehr für die Kinder sind bzw zu klein, darf ich die bei Ebay verkaufen und das Geld behalten oder wird das auch als Einkommen gewertet obwohl ich das ja vorher schon bezahlt habe, grübel. Sonst muss ich sehen das ich die irgendwo beim Secont-Hand oder so verkaufe und Bargeld erhalte. Ich brauch so dringend einen neuen Kleiderschrank für die Kinder. Lieben Gruss Pinky


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Kommt auf Deinen Sachbearbeiter an, ich weiß nicht, ob das irgendwo festgelegt ist, aber bei manchen gab es deswegen schon Probleme bei anderen nicht.


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Meine Güte, dann verkauf das Zeug doch über eine anderen account - und laß dir das Geld Bar geben. Möglichkeiten gibt es doch genug.


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Im Grunde müßte mans angeben aber bisher hat noch nie jemand nachgefragt wegen irgend welcher Beträge auf den Bankauszügen. Meist sind sie ja auch nicht so hoch, daß sie direkt ins Auge stechen. Teure Dinge würde ich nicht über mein Konto verschärbeln. lG mf4


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Also bei einer Freundin von mir wurde das Geld von ebay dann angerechnet. Nicht mal die Versand und Gebühren hatte die Sachbearbeiterin abgezogen. Ich wäre da vorsichtig und würde das nur mit Barzahlung machen. Viel Erfolg!


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Wenn Du da eine Person hast, mit der man ganz gut reden kann, dann frag doch einfach vorher, die sind ja nicht alle aus Stein:-)) Wenn Du einen verbissenen Schreibtischhengst da hast, der eh jeden Cent nachrechnet, dann würde ich es ganz lassen. Oder Du gibst z.B. Kontonummer Deiner Eltern, guten Bekannten etc. an... LG Nina


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Da du ja etwas von deinem privaten Kram verkaufst,wofür du ja auch mal Geld ausgegeben hast,darfst du das Geld behalten.Es würde angerechnet,wenn du tatsächlich damit "verdienen" würdest,aber du gibst ja dafür was her und kaufst wieder neu(Weil zu klein etc)Das weis ich 100%ig,weil ich den Fall mal mit meinem damaligen SB durchgegangen bin und mich da auch rechtlich schlau gemacht hatte.Mein SB sprach mich näömlich auch drauf an,und ich konnte ihm dann direkt schwarz auf weiss entgegen bringen,was Sache ist. LG Nicole


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Hartz4 Empfänger dürfen im Monat 100€ dazuverdienen OHNE es anzugeben. Ebay hat uns so manche Monate über Wasser gehalten als wir noch ALG II bekamen. Übrigens fragt auch kein Schwein dannach. vlg


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Wenn es einer darauf ankommen läßt dann ist es egal, wo und wie Du die Sachen verkaufst, "Sozialbetrug" ist es trotzdem, da eben ein Einkommen. Fragt sich halt nur, wie man Dir weniger auf die Schliche kommen kann.


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Gerade bei ganz kleinen Kindern? Weißt Du, was man vom Amt bekommt als Startpaket fürs baby? Also es gibt ne Liste, wo drauf steht, was man sich eigentlich für das geld kaufen soll (gut, ich habe noch nie gehört, daß das wirklich nageprüft wurde), aber damit kann man kein Kind einkleiden wirklich nicht. Hab es nicht mehr genau im Kopf, ungefähr für die ersten 6 Monate, 4 Strampler, 2 ützchen, 2 Hosen, zwei Pullis, 4 Wickelshirts (weiß gerade nicht genau wie die heißen), ein Jäckchen und das war es auch schon. Wer bekommt ein Kind in 6 Monaten damit eingekleidet, und selbst wenn man dann natürlich vom "eigenen" geld was dazu kauft, Kinder wachsen doch schnell, wie soll man da immer wieder "Neues" (neu heißt ja nicht gleich neu, kann ja auch gebraucht sein) anschaffen, wenn man die alten Sachen nicht verkaufen darf? Mal ganz davon abgesehen, was soll man sonst damit machen? LG Nina


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Ich kenne das Sozialgesetzbuch nicht auswendig, denke aber nicht, daß dort zwischen "viel" und "wenig" Betrug unterschieden wird. Betrug ist, vor dem Gesetz, nun einmal Betrug, und wenn du da eben an den falschen gerätst, der ein Exempel statuieren will? Vor dem Arbeitsgericht ist auch das Laden eines Handys im Büro (Schaden: 0,0243 Cent oder so) nun einmal Diebstahl und damit ein Kündigungsgrund. Wie ich das finde tut dabei nichts zur Sache.


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Ich kenne das Sozialgesetzbuch nicht auswendig, denke aber nicht, daß dort zwischen "viel" und "wenig" Betrug unterschieden wird. Betrug ist, vor dem Gesetz, nun einmal Betrug, und wenn du da eben an den falschen gerätst, der ein Exempel statuieren will? Vor dem Arbeitsgericht ist auch das Laden eines Handys im Büro (Schaden: 0,0243 Cent oder so) nun einmal Diebstahl und damit ein Kündigungsgrund. Wie ich das finde tut dabei nichts zur Sache.


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Ich kenne das Sozialgesetzbuch nicht auswendig, denke aber nicht, daß dort zwischen "viel" und "wenig" Betrug unterschieden wird. Betrug ist, vor dem Gesetz, nun einmal Betrug, und wenn du da eben an den falschen gerätst, der ein Exempel statuieren will? Vor dem Arbeitsgericht ist auch das Laden eines Handys im Büro (Schaden: 0,0243 Cent oder so) nun einmal Diebstahl und damit ein Kündigungsgrund. Wie ich das finde tut dabei nichts zur Sache.


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Anscheinend ist das ja erlaubt wie einige hier geschrieben haben. Insofern ist das kein Betrug. Sonst gäbe es einen Paragraphen der das ganz klar verbietet. Wenn das rein im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters liegt, würde ich auch nicht fragen und die paar Sachen einfach über ein anderes Account verkaufen und fertig - vor Allem es wenn es um die Refinanzierung neues Klamöttchen geht.


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vieles liegt halt an den menschen die dort arbeiten, manche haben Glück, andere wenige, manche bekommen neue Möbel, manche bares für Möbel, manche nen Schein für den Gebrauchtmarkt, andere gar nichts.... Bei manchen wird geprüft und kontrolliert was das zeug hält, bei anderen gar nicht. Soziale Gerechtigkeit gibt es, sie gibt es nicht einmal unter "Gleichgestellten"


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Streng genommen ist es kein Einkommen. Es ist lediglich die Umwandlung von Sachvermögen in Barvermögen - die "Werte" waren ja vorher schon da. Doof ist das natürlich, wenn man der ARGE den wertvollen Oldtimer in der Garage oder die Goldbarren im Safe verschwiegen hat und dann verscherbelt - böses Eigentor. Aber Sachvermögen in Form von Kinderklamotten darf man besitzen, auch anderes Sachvermögen, bis zu einem bestimmten Wert ist Vermögen (bar und unbar) "erlaubt" - und wenn man dieses Sachvermögen dann in Barvermögen umwandelt, ist das kein Problem. Regelmäßiger Verkauf größerer Werte legt die Vermutung nahe, daß mehr Sachvermögen vorhanden war, als angegeben. Regelmäßiger Verkauf neuer Klamotten legt die Vermutung nahe, daß das kein "bereits dagewesenes" Sachvermögen war (dann hat man irgendwann sowieso auch die Steuer am Hals). Aber hier und da ein paar Kinderhosen - bitte, das ist doch Pipifax. Beim googeln findet man diverse Urteile, die das Anrechnen geringer Ebayverkäufe (ein Rahmen, in dem sich der Verkauf von gebrauchten Kinderklamotten bewegen dürfte) auf das ALG2 verbieten. Leider alles Urteile kleinerer Instanzen - insofern keine "Breitenwirkung". Aber das pauschal als "Sozialbetrug" zu betiteln ist definitiv falsch - es sei denn, Du willst diverse Sozialgerichte der Rechtsbeugung bezichtigen. Soviel zur allgemeinen Rechtslage. Bei einem pingeligen Sachbearbeiter würde ich aber doch irgendwie zum Fremdaccount raten - aus dem schlichten und einfachen Grund, weil ich weder Zeit noch Nerven für einen Gang zum Sozialgericht hätte, da kann das für Hilfeempfänger drei Mal kostenlos sein. Und im Vorbeigehen noch was zu dem Zuverdienstgrenzen: Einkommen bis 100,- Euro im Monat ist ANRECHNUNGSFREI - aber ANGEBEN muß man es trotzdem, genauso wie (grundsätzlich komplett anrechnungsfreie) Aufwandsentschädigungen. Gruß, Elisabeth.


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Also mir hat das keine ruhe gelassen und ich hab mal meine Tante angerufen die beim AA arbeitet und habe nach gefragt Also das nennt man Güterumwandlung und es ist erlaubt das Geld zu behalten. Solange du keine 1000de Euro's für die Sachen bekommst ist das alles keine Sache. es steht dir zu deinen privaten Dinge zu verkaufen und dir davon neue zu kaufen. UND es ist auch KEIN Sozialbetrug. Wenn du allerdings über 100 Dinge übers Internet verkauft oder bei Ebay einen Shop aufmachst dann könnte der Verdacht auf Sozialbetrug aufkommen sowas allerdings nicht. Wie schon gesagt du hast das Rest 100€ monatlich dazuzuverdienen ohne das du das angeben mußt oder ähnliches. vlg


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Hallo, danke erstmal für die Antworten. Ich habe weder teure Sachen noch teures Spielzeug. Aber im Keller haben sich doch so langsam einige Dinge angesammelt. Babyklamotten sind noch da, ein Primoeimer, div. kleinere Spielsachen. Ich möchte echt bezweifeln das es, auch über mehrere Monate verteilt, 100 Euro übersteigt. Aber warum soll es im Keller liegen wenn sich jemand anderes drüber freut. Und wie gesagt, ich brauch dringend einen Kleiderschrank für die Kinder und möchte darauf sparen. Nur denke ich auch an das Bankkonto welches ja offen liegt für die AA-Mitarbeiter. Naja, ich werde mal den Sachbearbeiter frage und zur Not die Sachen einer Freundin geben, die sie dann für mich verkauft. Lieben Gruss Pinky (nochmal in den Keller gehe auf der Suche nach Goldbarren, lach)


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Einkommen bis 100,- Euro ist ANRECHNUNGSFREI - ANGEBEN muß man es trotzdem. Aber das hat mit dem Verkauf von gebrauchten Klamotten bei ebay nichts zu tun - das ist, wie ich oben schrieb und Deine Tante sagte - eine Umwandlung von Sachvermögen in Barvermögen und somit KEIN Einkommen.


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ja so meinte ich das ja auch...hab mich blöd Ausgedrückt vlg


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was mit den Sachen,nach Gebrauch passieren soll?


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Wie Emfut schon sagte: man muß es angeben und DANN wird es nicht angerechnet. Einkünfte aber zu verschweigen KANN den Verdacht des Sozialbetruges aufkommen lassen, darum ging es. Was spricht dagegen, diese Einkünfte einfach offen zu legen? Ganz im Gegenteil: wer offensiv mit diesen Einkünften umgeht, gilt sicher als weitaus ehrlicher und damit "unverdächtiger". Und das bereits das Verschweigen von Einkünften (unabhängig von ihrer Relevanz) als Delikt gilt, weiß ich aus eigener Erfahrung. Fraglich, ob eine Klage erhoben würde (sofern nachweislich unter 100 €), aber es gibt lustigere Dinge, als ein reizendes Schreiben von der Arge, in dem man aufgefordert wird, jegliche Einkünfte offen und darzulegen und andernfalls Geld- bzw. Gefängnisstrafe angedroht wird. Wenn Leute sich nicht zu schade sind, ganze Dörfer auf Trab zu bringen, weil sie mit ihrer Ebay-Ware unzufrieden sind, möchte man auch nicht erleben, daß sie einen bei der Arge anzeigen und man wegen eines verkauften Teils von 2,50 € fortan auf dem Kieker seines Sachbearbeiters ist.