Mitglied inaktiv
Hab ja schon den Mietvertrag für meine neue Wohnung unterschrieben *juchu*. Aber wie kündige ich jetzt die alte Wohnung? Schreib ich die Gründe rein, warum? Geb ich gleich meine neue Adresse ein? Oder gibts im Internet so Vordrucke? Bitte Hilfe - Danke!
Sehrt geehrte Frau Herr Vermieter: hiermit kündige ich form und fristgerecht meine Wohnung (Adresse) zum x.y.2008 Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich mit stinkenden Füßen Karl-Heinz Wichtig als Einwurfeinschreiben schicken.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, hiermit kündige ich das bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum ... Mit freundlichen Grüßen Neue Adresse? Was geht die denn den alten Vermieter an? Genauso, aus welchen Gründen man die Wohnung kündigt. Oder muß man das jetzt so machen? LG Heike
habe vergessen, NICHTS anderes reinschreiben!!!!!!!!!!!!!!!
Die neue Adresse geht den Vermieter sehr wohl etwas an. Denn die Nebenkostenabrechnung wird noch nachgesendet.
Weiß jemand zufällig wie lange der Ex-Vermieter sich mit der Nebenkostenabrechnung Zeit lassen darf. Nach Auszug meine ich. Ich hab in meiner letzten Wohnung ca 2 Jahre gelebt, nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin vor 5 Monaten ausgezogen. Seit dem warte ich auf meine Rückzahlung der Kaution (Übergabeprotokoll ist unterschrieben und hat ergeben daß die Wohnung in astreinem Zustand zurück gegeben wurde). Mein Ex-Vermieter weigert sich seit dem mir die Kaution zurück zu zahlen, da er erst die Nebenkostenabrechnung machen will (falls da Nachzahlungen meinerseits anfallen, will er mir die von der Kaution abziehen). Ich weiß, daß er sich mit der Rückzahlung der Kaution 6 Monate Zeit lassen darf, aber wie sieht es mit der Nebenkostenabrechnung aus. Kann er sich damit Zeit lassen bis ins nächste Jahrhundert wenn er lustig ist? LG Amadeus
Hi so weit ich weiß bis zu einem Jahr. lg doreen
Danke! Weißt du zufällig wie oft ein Vermieter eine Nebenkostenabrechnung machen muß, während des Mietverhältnisses? GLG, amadeus
hallo der vermieter hat bis zum ende des jahres zeit für die nebenkostenabrechnung, alles was den zeitraum davor betrifft verfällt. die kaution kann er bis zum ende des jahren einhalten.
Danke!!!!!! Das heißt er muß bis Ende des Jahres 2007 eine Abrechnung erstellen, die allerdings nur für das Jahr 2007. Eventuelle Ansprüche aus dem Jahr 2006 sind bereits verfallen, da eine Nebenkostenabrechnung für 2006 bis Ende des Jahres 2006 hätte gestellt werden müßen.Er muß dann auch jetzt Ende des Jahres unverzüglich die Kaution zurück geben. Ist das so richtig? GLG amadeus
klar, aber die hat in der ordentlichen Kündigung nicht unbedingt etwas zu suchen.
das ist nicht ganz richtig, der Vermieter muss die Abrechnung für 2006 bis zum 31.12.2007 und die für 2007 bis zum 31.12.2008 gemacht haben. Er kann doch nicht die Abrechnung für das gesamte Jahr 2007 bis zum 31.12.2007 machen, da ja das Jahr noch läuft lg, jule
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