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Hilfe Fragebogen, "Steuerfreiheit für....", was heißt das???

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Hilfe Fragebogen, "Steuerfreiheit für....", was heißt das???

Schokolina

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In meinem Personalbogen steht "ich wähle die Steuerfreiheit für die Arbeitnehmerbeiträge nach §3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz" oder "ich wähle die Steuerpflicht für die Arbeitnehmerbeiträge zu Gunsten der Riester-Förderung" Riester hab ich nie gemacht.... Und der obere Satz? Was bedeutet das? Ich habe keine Ahnung, ob ich das ankreuzen soll, weil ich nicht weiß, was es bedeutet:-( sehr peinlich....


Leena

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Bei § 3 Nr. 63 EStG geht es um Beiträge zu Pensionskassen u.ä., die bis zu bestimmten Beträgen steuer- und sozialabgabenfrei sind. Hier mal der Gesetzeswortlaut: "Steuerfrei sind... Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung) vorgesehen ist, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Dies gilt nicht, soweit der Arbeitnehmer nach § 1a Absatz 3 des Betriebsrentengesetzes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI erfüllt werden. Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um 1 800 Euro, wenn die Beiträge im Sinne des Satzes 1 auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses geleistete Beiträge im Sinne des Satzes 1 sind steuerfrei, soweit sie 1 800 Euro vervielfältigt mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu dem Arbeitgeber bestanden hat, nicht übersteigen; der vervielfältigte Betrag vermindert sich um die nach den Sätzen 1 und 3 steuerfreien Beiträge, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis beendet wird, und in den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat; Kalenderjahre vor 2005 sind dabei jeweils nicht zu berücksichtigen;" http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html