Elternforum Aktuell

Hecke an der Ausfahrt

Hecke an der Ausfahrt

Mitglied inaktiv

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Hallo, wir wohnen im Hinterland und haben Wegerecht vorbei am Vorderhaus zur Straße. Vor den Grundstücken ist direkt ein Fuß- sprich Gehweg, dann kommt ein Bach (also Minibrücke), über den man fahren muss, um dann über den Radweg auf die Straße einzubiegen. Nun ist es so, dass auf dem Fuß-Gehweg Kinder Fahrrad fahren dürfen, Erwachsene es aber auch tun, wenn sie keinen Bock haben, den Radweg vorne an der Straße zu nutzen. Nachbars im Vorderhaus haben rechts und links direkt neben der Aus-Einfahrt je eine Hecke, die in den Himmel wächst. Wir sehen also nix, wenn wir vom Haus weg auf die Straße fahren wollen. Kommt ein Kind mit dem Radel auf dem Fußweg angefahren, dann rauscht es gegen das Auto, schnellere erwachsene Radfahrer erstrecht. Schuld sind dann wir als Autofahrer, das ist schon klar. Aber die eigentliche Frage ist: Muss diese Hecke runtergeschnitten werden oder nicht? Wenn ja, von wem? Mein Mann und ich haben dazu eigentlich keine Lust, die Hecke gehört uns nicht, von uns aus könnte sie ganz und komplett weg. Der Vordernachbar und Eigentümer des (Doppel-) Hauses ist Contergan-geschädigt und kann selber nichts tun (verständlich) und verweist auf den Neffen, der im hinteren Teil wohnt und eigentlich für Arbeiten, die das Haus betreffen, von ihm verdonnert wurde, sie zu tun. Ich ärgere mich gerade, dass mein allerliebster Mann heute zuerst beim Besitzer war und sich auf dessen Geheiß dann an die Tür des Neffen begeben hat, um mit ihm zu sprechen. Denn eigentlich ist es Sache des Besitzers, seinen "Gärtner" zu instruieren. Es kam, wie es kommen musste: Der Neffe wurde frech, bemühte die Retourkutsche à la "Sie fahren IMMER zu schnell durch den Hof". Hat nix gebracht. Was tun?


DecafLofat

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einen spiegel gegenüber anbringen, so einen panoramaspiegel?


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ja, ein Spiegel war auch meine erste Idee! Dann spart ihr euch den Ärger mit den Nachbarn und könnt die Gefahrenstelle einsehen.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Hallo, erst einmal danke für die Anregungen. Die Aufstellung eines Spiegels kommt nicht in Betracht, weil... 1. ... ich nicht einsehe, daß WIR Kohle in die Hand nehmen sollen und damit letztlich der Bequemlichkeit und Faulheit der Vordermieter (nicht des kranken Eigentümers) Vorschub leisten. 2. ... ein Spiegel das Problem nicht auf Dauer löst. Die Hecke wächst ja weiter und würde irgendwann die Einfahrt mehr und mehr zuwuchern. Ganz abgesehen wächst und gedeiht das Unkraut auch eben und auf der Hoffahrt, aus dem Innern weiterer Hecken ebenfalls schräg in die Einfahrt, nur ist das nicht sicherheitsrelevant. 3. ... wir kaum die Genehmigung des Amtes für die Aufstellung bekämen. Es handelt sich ja nicht um ein unveränderbares bauliches Hindernis, sondern eine Hecke, deren Schnitt das Problem umgehend löst. Außerdem müßte da wohl ein Pfahl gesetzt werden, und ich habe meine Zweifel, daß dann die Feuerwehr noch zügig einfahren könnte (Grabenbrücke). Es sieht tatsächlich so aus, als ob irgendwo beim Bezirksamt die richtige Stelle sitzt. Ich werde mich mal in den nächsten Tagen auf dem Polizeirevier blicken lassen und mich erkundigen. Die Jungs und Deerns wissen ja eigentlich auch immer ganz gut bescheid. Viele Grüße Ralph


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Bist du Port? Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch. Klärt mich mal jemand auf? Ich verstehe deine Antwort wirklich nicht Ralph.


Rina1982

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Schon blöd wenn man sich mit dem Nick vertut


Soie

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Antwort auf Beitrag von Rina1982

also nichts mit "Schön Blöd" Kann mich natürlich irren, aber soweit ich es in den bisherigen Beiträgen rausgelesen habe, ist Ralph der Mann/Partner von Port.


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von Soie

Danke für die Aufklärung, ich hatte es mir nun auch schon gedacht nachdem ich im Archiv gelesen habe. Ich finde das ja goldig das die Beiden hier zusammen schreiben. Meinem Mann würde das im Traum nicht einfallen :) lg


Rina1982

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Antwort auf Beitrag von User-1724674668

Wenn dem so ist, will ich nichts gesagt haben und entschuldige mich


Ralph

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Antwort auf Beitrag von User-1724674668

Ich bin seit 16 1/2 Jahren auf RuB unterwegs, Port noch länger. Meine "Heimatplattform" ist eigentlich das Forum für Alleinerziehende, später habe ich auch hier mitgemischt und gelegentlich auch im Haupt. U.a. läßt meine Zeit nicht mehr so viel Präsenz zu, so daß ich nur noch gelegentlich vorbeischaue. Und ja, Port und ich sind zusammen. LG Ralph


peekaboo

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sachlichen Antworten immer... LG Peeka


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Uh das ist ja echt schon ziemlich lange ;) Ich wünsche euch auf jeden Fall eine gute Lösung für euer Ausfahrtproblem und dem schlampigen Nachbarn. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Keiner der Bewohner des Vorderhauses hat ein Auto. Die EInfahrt wuchert auch abgesehen von der Hecke an der Straße komplett zu, weil niemand Unkraut entfernt. Ich sehe die noch vom Vorbesitzer gepflanzten Thuja am Rand der EInfahrt später mal so auswuchern, dass wir vermutlich gar nicht mehr rein und raus können. Unser Lieblingsnachbar nennt unser Vorderhaus spaßhalber "Das Höxter Haus", weil sich da nach außen hin nichts tut, kein Mensch jemals draußen zu sehen. Wo der Hund hinmacht wissen wir alle nicht, denn es geht nie jemand raus.


kanja

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Nochmal mit dem Besitzer sprechen oder selbst schneiden. Ich würde vermutlich selbst schneiden, wenn es nicht 10 Meter Hecke sind. Natürlich nach vorheriger Absprache.


Ellert

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huhu zur STrasse darfs bei uns nur 80 cm hoch sein, zwischendrin 1,20.- gilt auch für Büsche sagte man uns, nicht nur für Zäune eben wegen der Sicht. Aber Eure konkrete Stutuation kann nur einer von dort beantworten wenn er das schneiden müsste dann kann ja die Gemeinde mal vorbeigehen und das begutachten dagmar


Seansmama

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aber geh mal fragen im Forum von: www.123recht.net, da bekommst du brauchbare Antworten, die kennen sich mit den Gesetzen ganz gut aus!


Alhambra

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Ich würde Kontakt zur Gemeinde aufnehmen. Wenn ein Unfall passiert, trägt ggf. der Hecken-Besitzer mitschuld, weil er durch den Wildwuchs eine Gefahrenquelle geschaffen hat. In unserer Gemeinde ist es ganz klar definiert, wie hoch auf Eck was wachsen darf bzw. wie hoch ein Zaun sein darf. Dann bekommt dein Nachbar u.U. Nachricht vom Ordnungsamt und muss sich drum kümmern.


Mitglied inaktiv

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Wie ist das mit Feuerwehrzufahrt? Kämen die da durch, oder ein Krankenwagen? Da kannst du sie auch packen. Frag mal beim Ordnungsamt nach. Fragen kostet nix.


User-1724674668

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Ich würde auch vorerst über die Anbringung eines Spiegels nachdenken, ehe ich in den Klintsch mit meinen Nachbarn komme. Ist es noch euer Grund, dann könnt ihr ihn privat anbringen. Schau mal, einen gebrauchten gibt es noch bei Amazon für 27,20 € https://www.amazon.de/LAOYE-Überwachungsspiegel-Sicherheitsspiegel-Kassenspiegel-Panoramaspiegel/dp/B018GANPD4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1502217048&sr=8-1&keywords=ausfahrtsspiegel Wenn nicht, dann mal bei der Gemeinde anfragen. Hier gibt es auch solche Ausfahrten mit Ausfahrtsspiegel. Da müsste ein Gutachter von der Gemeinde vorbeikommen und die Ausfahrtsbedingung begutachten. Also zumindest würde ich mich bei der Gemeinde ganz sachlich erkundigen was es für Möglichkeiten gibt. Zu versuchen, den Nachbarn gegen dessen Willen zu zwingen seine Hecke zu schneiden würde mir Bauchweh machen bzgl dem lieben Frieden in unmittelbarer Nachbarschaft. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, bei uns ist auch die Gemeinde zuständig - und die Mitarbeiter da sind recht fleißig Wir haben schon mehrmals Schreiben bekommen, dass die Hecke geschnitten werden muss (also als wir noch eine hatten), weil ein Verkehrsschild zuwächst oder der Gehweg nicht mehr in voller Breite genutzt werden kann (was lächerlich war, aber wurscht). Ebenso haben die ein Auge auf heruntergefallene Kiefernadeln, zuviel Streusalz statt Rollsplitt im Winter undundund... Ich würde da einfach mal jemanden bitten, sich das anzusehen und den Besitzer anzuschreiben. Dann muss sich der Neffe oder ein Gärtner drum kümmern, sonst regnet' seinen Bußgeldbescheid... LG Andrea


dhana

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Hallo, ob ihr Möglichkeiten über die Gemeinde habt, hängt vom Bebauungsplan ab. Mit Bebauungsplan in Wohngebieten, gibt es in der Regel Vorgaben wie hoch ein Zaun/Hecke sein darf - oder was an Materialien verwendet werden darf.... dann ist auch die Gemeinde für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt (vorallem in älteren Wohngebieten) dann wird die Gemeinde sich da nicht zuständig fühlen. Vielleicht gibt es dann Möglichkeiten, wenn es eine offizielle Feuerwehrzufahrt oder ein Rettungsweg ist - das sind in der Regel aber Zufahrten zu Privatgrundstücken nicht. Dann kann man nur privat gegen den Grundsstückseigentümer vorgehen, wenn die Hecke auf das eigene Grundstück/Weg wächst. Ich kann es euch nachfühlen - wir sind genau in der selben Situation - und die Hecke rechts und links unserer Ausfahrt ist über 2m hoch - und wir können nichts dagegen tun :-( Gruß Dhana


germanit1

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Was steht denn im Wegerecht bezueglcih der Frage wer den Weg befahrbar halten muss (wegen dem Zuwuchern)? Muesst ihr das machen oder der Eigentuemer des Grundstuecks?


Ralph

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... deshalb gehe ich davon aus, daß der Eigentümer der Pflanzen, die von der Vorbesitzerin stammen, für die Pflege zuständig ist. Im Bereich der ca. 30m langen Einfahrt können wir wohl im Ergebnis nicht viel machen, wenn der Eigentümer alles wachsen läßt. Aber bei den beiden Hecken links und rechts des Einfahrttores, die auch ihm gehören, könnte es durch die Sehbehinderung anders aussehen --> öffentliches Interesse? Ralph


germanit1

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Mit Chlorbleiche giessen? Ist nicht ernst gemeint. Ich weiss, dass das nicht gut fuer die Umwelt ist.


Mutti69

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Zitat (§10 StVO) Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Ich würde aber beim Ordnungsamt nachfragen, ob es für euren Kreis/Stadt eine reglementierende Satzung über die maximal zulässige Höhe von Hecken im Allgemeinen oder ausfahrtssbegrenzenden Hecken im Speziellen gibt. Viel Glück.