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Haftpflicht übernimmt Schaden erst bei Kids ab 7??

Haftpflicht übernimmt Schaden erst bei Kids ab 7??

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Hallo - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen??? Es geht um eine Haftpflicht Frage. Wir waren am Sonntag bei meinem Schwiegereltern zu Besuch - wir sassen alle im Garten und unsere kleine Maus hat wieder faszinierend an einer großen Holz Windmühle gespielt und plötzlich hatte sie die Windflügel abgebrochen. Meine Schwiegereltern hat fast der Schlag getroffen, da diese Windmühle auch nicht gerade billig war. Heute habe ich meine Haftpflicht Versicherung angerufen und der nette Herr meinte das die Kleine ja erst kanpp 3 Jahre alt ist und somit wird der Schaden nicht übernommen. Er sagte das bei Kindern bis 7 Jahren die Eltern haften. Aber warum steht dann groß in unserer Versicherung das unsere Kinder mitversichert sind. Wenn meine Kids nun irgendwelchen Mist bauen muss ich dafür aufkommen und erst wenn Sie älter als 7 sind wird der Schaden übernommen????? Bin echt ein wenig irritiert, dachte das bei soetwas die Haftpflicht aufkommt. Und meine Schwiegis wollen das Ding auch noch ersetzt haben!!!! Lg, 2xGlück


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Gesetzliche Grundlage Der Schädiger ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraphen 823ff., diverse Spezialgesetze). Zahlen muß man immer dann, wenn man für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit die Ursache ist, spielt keine Rolle. Es gilt das Prinzip: Eltern haften bis zur Volljährigkeit für die Kinder. Ausnahmen bestätigen die Regel. Schäden, die Kinder bis 7 Jahre anrichten, müssen nur dann von den Eltern ersetzt werden, wenn sie ihre Kinder unzureichend beaufsichtigt haben


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grummel hälfte wieder verschluckt Nicht jeder Schadenersatzanspruch ist berechtigt. Typisch ist der Schaden des 3-jährigen Kindes, der das Auto des Nachbarn »bearbeitet«. Stellt sich heraus, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht ausreichend ausgeübt haben als der Schaden passierte, geht der Nachbar leer aus. So will es das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Haftpflicht-Versicherung leistet auch dann für die Abwehr dieser unberechtigten Forderung. Notfalls bis zum Gericht, wenn der Geschädigte es ist also so...deine schwiegis haben kein recht auf geld wenn die versicherung nicht zahlt (theoretisch) aber wer will schon stress mit den schwiegis


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Danke doppelmutti1234 das heisst wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte müsste ich auf alle Fälle für den Schaden aufkommen. Wir sassen etwa 1 Meter entfernt - ich könnte die Kleine garnicht allein im Garten meiner Schwiegis lassen da dort ein großes Schwimmbecken steht und ich viel zu viel Angst hätte das sie dort irgendwie reinklettern würde. Also habe ich eigentlich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt - sollte ich nocheinmal bei der Versicherung anrufen??? 2xGlück


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...aber ich denke eher, dass die nicht zahlen..denn wie gesagt es ist gesetztlich verankert, das deinen schwiegis in diesem falle eigentlich nichts zustehen dürfte


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Äh, nein... Ihr habt doch schon die Auskunft bekommen, dass die Kinder nicht mit versichert sind... So oder so habt ihr einen unzureichenden Versicherungsschutz... Kündigt diese Versicherung baldmöglichst und schließt eine ordentliche ab, die die Kinder mit einschließt! LG, W


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OOOHHHH das gibt Stress mit den Schwiegereltern. Drückt mir mal die Daumen das man diese Windmühlenflügel irgendwie schienen kann. Die haben schon groß gesagt das die Windmühle über 200 Euro gekostet hat - das ist ein Riessenbetrag für uns :( Dachte Echt das die Haftpflichtversicherung für sowas aufkommt. Mein großer Sohnemann ist 7 Jahre alt hätte besser versucht ihm das in die Schuhe zu schieben, lach - nur ein Scherz. Danke für die Info :)


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Na, dann hat halt Dein Sohn beim Kicken das Ding getroffen und umgenietet.


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Hi, Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft. Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelegenheiten erst ab dem 10. Lebensjahr - vorher sind sie nicht haftbar zu machen. Die aufsichtspflichtige Person haftet , wenn sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder unter 7 Jahren verletzt hat. Grundsätzlich gilt, dass der Schaden voll ersetzt werden muss, gleich wie hoch er ist. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können sich Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, sogar eine Rente, zu erdrückenden Summen addieren, die der Verursacher ein Leben lang abzahlen muss. Gründe genug also, beizeiten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und bei kleineren Kindern unbedingt den Einschluss der "deliktunfähigen Kinder" zu wählen. Ist bei Versicherungsabschluss nicht auf diesen Einschluss geachtet worden, dann tritt die Versicherung nicht ein... LG, W


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grummel so was von vergesslich bin..aber langsam fällt mir alles wieder ein..wenn die versicherung zahlen würde...dann sowieso nur die reparatur bzw. den zeitwert.


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sie hat ja geschrieben, in der versicherung steht das die kinder mit versichert sind.


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Meine Kids sind mitversichert


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Das gilt aber nur für deliktfähige Kinder. Allerdings ist es z.B. bei der Axa so, daß sie im Schadensfall auf eine Prüfung des Alters des Kindes verzichten.


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Was auch immer der Vertreter vor der Unterzeichnung gefaselt hat, es zählt nur, was in den Bedingungen steht... Wenn überhaupt eine Übernahme im möglichen Fall stattfindet, dann ist das explizit im Kleingedruckten formuliert. In den allerwenigsten Verträgen stehen diese Bedingungen tasächlich, wie es vorher erklärt wurde... LG, W


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Es ist so wie Wilma schreibt: nicht deliktfähige Kinder, also Kinder unter 7 Jahren, sind durch die Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Kostet aber in der Regel nur einen Anruf und das wird geändert. Und wenn das Kind die Windräder abgebrochen hat, dann hast Du Deine Aufsichtspflicht verletzt, sonst hätten sie ja nicht abgebrochen werden können.


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So habe mal im Kleingedruckten nachgelesen wer alles versichert ist: Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht die gesetzliche Haftpflicht von Name meines Mannes als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Mitversichert ist die gleichaltrige gesetzliche Haftpflicht des Ehe - bzw. Lebenspartners in häuslicher Gemeinschaft und ihrer ledigen Kinder, sofern sie nicht das 28. Lebensjahr vollendet haben oder in einem unbefristeten Arbeits- Dienstleistungsverhältnis stehen oder als Selbständige einen Beruf ausüben.


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Die Haftpflicht haftet nur für Schäden die schuldhaft verursacht worden sind. Wenn man Kindern unter 7 Jahren kein schuldhaftes Verhalten anlasten kann, dann greift auch keine Haftpflicht denn in dem Fall müsstet Ihr als Eltern auch nicht zahlen, ergo auch keine Versicherung. Die Versicherung dient ja nur als Absicherung damit man Schäden nicht selbst zahlen muss. In dem Fall muss keiner bezahlen nur macht man das als Eltern in der Regel trotzdem. LG!


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Und nochmal: mit "Kindern" sind deliktfähige Kinder gemeint.


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Dank Euch - wie ich schon oben geschrieben habe werde ich heute Abend mal mit meinen Schwiegereltern reden - vielleicht kann man es irgendwie reparieren - möchte nicht noch mehr Stress mit meinen Schwiegereltern (bin doch die gehasste Frau die den armen lieben Sohn aus der Familie gerissen hat - lach) Darüber sind sie auch nach 6 Jahren noch nicht hinweg, lach.


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wir selber hatten den Fall das Max mit dem Fahrrad der Tochter meiner Freundin(1 Tag alt war es genau)hingefallen war...Max war 6 Jahre alt,und wir wollten natürlich das die kleine wieder ihr neues Puky haben soll....nix da,Aufsichtspflicht verletzt,basta..nun haben wir eine Haftpflicht mit Zusatzklausel,kostet aber im Jahr um die 30,-€ mehr,aber das ist es mir wert bei zwei Jungs die Fahrrad fahren wie die Kamikazen....


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o.T.


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unser sohn hat mal bei meiner schwiegermutter die scheibe der wohnzimmertür zerschossen. zum zeitpunkt war er 3,5 jahre alt. unsere haftpflichtversicherung übernahm den schaden mit der begründung, dass wir die aufsichtspflicht verletzt haben. verletzt man sie NICHT, wird der schaden NICHT übernommen. lg two_kids


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man fährt mit seinem kind mit dem fahrrad. das kind zerkratzt mit seinem fahrrad ein auto. ist das kind dabei VOR einem gefahren, zahlt die versicherung nicht. ist das kind allerdings HINTER einem gefahren, zahlt die versicherung. (verletzte aufsichtspflicht) lg two_kids


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g


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Wenn in den Vertragsbedingungen nicht explizit geregelt ist, das Kinder unter 7/10 Jahren versichert sind, haftet die Gesellschaft NICHT, wenn nicht aus Kulanzgründen... Glaubt doch mal den "Tanten", die sich jobmäßig mit solchen Dingen schon mal befassen mussten... *ggg* LG, W


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in den vorangegangenen beiträgen steht aber, dass wenn die versicherung zahlt, nur dann, wenn man seine aufsichtspflicht NICHT verletzt hat. DAS STIMMT NICHT! man muss sie sogar verletzen, um geld von der versicherung zu bekommen. ausserdem hat 2xGlück doch auch geschrieben, dass ihre kinder mitversichert sind. lg two_kids