heini1712
Hallo Mädels, ihr wißt ja immer alles. Also, im Juni endet meine Elternzeit (nach 6 Jahren). Nun hat mein AG mir eine Stelle angeboten, die ich aber definitiv nicht leisten kann (Rufbereitschaft, Schichtdienst, Wochenendarbeit). Ich habe dankend abgelehnt. Er hat aber nix anderes und bietet mir nun an, das Arbeitsverhältnis mit beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Nun meine Fragen: - habe ich Anspruch auf ALG 1 (vor Elternzeit 10 Jahre dort gearbeitet) - wenn AG mir nix anbieten kann, muß er mir dann nicht kündigen und ich bekomme evtl. eine Abfindung - oder muß ich so flexibel sein und es ist mein Problem, dass ich es nicht mehr bin (Betreuung der Kinder)? Würde mich freuen, wenn jemand mir die Fragen beantworten kann ;-) Lieben Dank und Gruß Gitte
Also ob du die Stelle annehmen musst weiß ich nicht. Ich dachte immer man hätte Anspruch auf die Stelle, die man auch vor der Elternzeit hatte. Aber Aufhebungsvertrag, also Kündigung im beidseitigem Einverständnis, ist schlecht. Wird glaub ich vom Arbeitsamt wie eine eigene Kündigung gewertet und dann bist du bei ALG 1 erst mal gesperrt. Was will dein AG denn machen, wenn du die Stelle nicht annimmst, die er dir angeboten hat und du auch nicht im beidseitigem Einverständnis kündigen willst? Dann muss er dir doch kündigen. Er ist ja informiert, dass du wieder arbeiten möchtest. Er hätte deine Stelle doch nur befristet besetzen können, bis deine Elternzeit vorbei ist. Warum sollst du jetzt die Doofe sein? Soll deine "Vertretung " doch den Job machen, den er dir angeboten hat.
Wie hast Du denn vorher gearbeitet? Er muß Dir die Stelle anbieten, die Du vorher hattest - wenn Du vorher eine Stelle mit Rufbereitschaft und Schichtdienst hattest, dann ist es einfach Dein Problem, daß Du die alte Stelle nicht mehr antreten kannst. Er ist nicht verpflichtet, eine neue (passende) Stelle zu finden oder einzurichten. ALG1 könnte Dir zustehen, auch wenn Du einem Aufhebungsvertrag zustimmst. Du mußt nur deutlich machen, daß Du die alte Stelle aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr antreten kannst. Erkundigte Dich beim Arbeitsamt. Wenn die Stelle, die er Dir anbietet, Deiner alten Stelle entspricht, mußt DU kündigen, denn Du kannst/willst Deine alte Stelle nicht antreten (siehe oben). Wenn Du vorher eine Stelle hattest, die auch heute von den Arbeitszeiten her passen würde, dann muß Dein AG Dir diese Stelle wieder besorgen oder Dir kündigen. Das kann er frühestens am ersten Arbeitstag, es gelten die entsprechenden Richtlinien bezüglich Sozialauswahl, Kündigungsfrist etc. Eine Anspruch auf Abfindung gibt es nicht, das ist immer Verhandlungssache. Wenn Du Deine vorherige Stelle antreten könntest/wolltest, der AG diese aber nicht mehr hat, hast Du evtl. Chancen was auszuhandeln. Wenn Du Deine alte Stelle nicht mehr antreten kannst, dann hast Du keine Chance. Es hängt also alles davon ab, wie Du vorher gearbeitet hast und auch was bzgl. Deiner Arbeitszeiten im AV steht.
Das hört sich irgendwie nach Pflege (oder zumindest medizinischer Bereich) an.... Ich bin bzw. war in der gleichen Situation. Vor den Schwangerschaften durch viele Weiterbildungen hatte ich endlich relativ geregelte Arbeitszeiten. Als ich jedoch wieder (nach einem Jahr) anfangen wollte meine alte Stelle anzutreten, war Ersatz eingearbeitet und (für mich) im Schichtdienst und Rufdienst mehr Bedarf - also sollte ich dahin gehen (weil Ausbildung) ... (Anästhesie).... - das nur zur Vorgeschichte. Fakt ist, dass ich keinen Rufbereitschaft machen kann (Mann ist ab und zu im Ausland und ich kann nicht mitten in der Nacht innerhalb von 15 Minuten zu einer Not-OP, wenn kleine Kinder schlafen). Zum Glück ist der AG der Öffentliche Dienst und ich kann mich beurlauben lassen (habe ich nun auch getan). Ich arbeite derzeit freiberuflich und kann mir meine Zeit selber einteilen (mit Erlaubnis des AG). Falls Du Dich beurlauben lassen kannst, dann wäre das meine erste Wahl. Falls nicht und Du kommst wirklich aus der Pflege, dann versuche zu verhandeln (es gibt hier in Süddeutschland eindeutig zu viele freie Stellen). Ansonsten sollen sie DIR kündigen (wegen Arbeitslosengeld ohne Sperre). Es gibt in meinem Bekanntenkreis einige Krankenschwestern, die meist nur vormittags in der häuslichen Krankenpflege arbeiten. Allerdings bekommst Du ganz sicher viele Stellen zugeteilt, die auch wieder mit Schichtdienst zu tun haben. Ich würde mich recht bald nach Stellen umsehen, an denen man familienfreundliche Arbeitszeiten hat - aber das ist schwer. LG, Leonessa
Danke für eure Antworten. Es ist so: ich bin Sozialpädagogin und habe vor meiner Elternzeit als Erzieherin in einer Lebensgemeinschaft gearbeitet. Diese wurde während meiner Elternzeit aufgelöst. Dort hatte ich auch Schichtdienst, allerdings musste ich z.B. nie in den Ferien arbeiten. Nun ist dort eine Mutter-kind-Wohngruppe. Dies bedeutet eben andere Arbeitszeiten und was eben doof ist, Rufbereitschaft. Was anderes gibt es eben nicht. Natürlich sind die Arbeitszeiten meiner alten Stelle ähnlich, aber nun habe ich 2 Kinder :-)
Du könntest ja auch Deinen alten Vertrag nicht erfüllen. Tu es rechtzeitig zum Ende der Elternzeit und melde dich auch rechtzeitig arbeitssuchend. Und bewirb Dich intensiv!!!! Als Sozialpädagogin gibt es doch auch Jobs, die sich mit Kindern vereinbaren lassen. . Trini
ich würde mich da anwaltlich beraten lassen bevor der Arbeitsplatz gekündigt wird. Evtl. besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung ect..
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