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Gewissensfrage - Briefgeheimnis

Gewissensfrage - Briefgeheimnis

kanja

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Hallo zusammen, nur mal theoretisch: Wenn Ihr per Zufall einen Brief in die Hände bekämt, der für jemanden bestimmt ist, mit dem Ihr in ein gerichtliches Verfahren verwickelt seid und in dem es um ebendieses Verfahren gehen könnte - würdet Ihr ihn öffnen? lg Anja


Jayjay

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Antwort auf Beitrag von kanja

Auch wenn es mich jucken würde, ich würde es definitiv nicht machen. Der Brief ist nicht an mich bestimmt, also öffne ich ihn auch nicht.


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Antwort auf Beitrag von kanja

Was erwartest du dir davon, wenn du ihn öffnest? Bringt es dir Vorteil im Verfahren? Was würdest du anschließend mit dem Brief tun? Verschwinden lassen? Sowas ist ein extrem heißes Eisen - uich würde sowas wenn irgendwie möglich eher nicht tun.


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von kanja

stell dir vor das kommt raus - dann haste aber ne fette arschkarte gezogen


mondstaub

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Antwort auf Beitrag von TiBi2009

Ich würde ihn gegen das Licht halten, meist kann man daraus wenigstens bruchstückhaft was erkennen. Öffnen würde ich ihn nicht, auch wenn ich neugierig wäre. LG


77shy

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Antwort auf Beitrag von kanja

MfG


pauline04

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Moralisch, gesetzlich - absolut verkehrt. Aber ich glaube, ich würde versuchen reinzuspitzeln. Es kommt auf die Umstände an. - Wie gelangte der Brief in meinen Besitz? Wer weiß davon? - Muss ich ihn weitergeben - oder kann ich auch einfach so tun, als ob ich ihn nie bekommen habe? (Jetzt mal weg vom gesetzlichen...) - Kann ich ihn öffnen ohne das man es bemerkt - bringt mir das einen wirklichen Vorteil? - was würde die Gegenpartei machen? - warum hab ich den Brief in meinem Besitz ? War das Absicht? - selbst wenn es für das Verfahren nichts bringt, hilft es mir weiter im Einschätzen meines Gegners? Vielleicht damit ich leichter mit ihm abschließen kann? (Kommt auf die Umstände an). Ah mir kommen lauter durchtriebene Gedanken. Schäm. Aber ganz ehrlich, ich könnte nicht vollkommen meine Hand dafür ins Feuer legen, es nicht zu tun. Das wäre mir von vielen Faktoren abhängig. Das es nicht erlaubt ist - keine Frage. Trotzdem... ich könnte es def. nicht kategorisch verneinen. Pauline, nachdenklich.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von kanja

Mag sein, dass ich im Falle großer Verzweiflung(!) bzw. sofern es mir überhaupt etwas bringt, darüber nachdenken würde. Ich glaube aber, dass ich es dennoch nicht tun würde....


franziska1958

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Wenn es ein brief an meinen mann wäre oder meine kinder, dann würde ich ihn öffnen, weil ich davon aus gehe, dass ich wüsste um was es geht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von franziska1958

ich öffne gar keine post, die nicht an mich adressiert ist. nichtmal die von meinem mann oder die briefe an meine kinder. der grund: einmal ist mir so etwas passiert, aber unabsichtlich :( wir wohnten noch nicht lange hier im haus und ich holte die post aus dem kasten. war an dem tag ne ganze menge, da kurz vor weihnachten war. ich hab nach und nach die briefe geöffnet, ohne nachzugucken dann war da ein brief von meinem frauenarzt und ich dachte noch: was will DER denn von mir. da war ich ja schon drei jahre nicht mehr (hatte gewechselt) ich mach den brief auf und ............ ......... oh weia :( der brief war gar nicht an mich, sondern an die vorbesitzerin des hauses. allerdings hatte ich den brief schon gelesen, er war ohne anrede. Aber es war ein einweisungsschein für eine klinik dabei und da stand ihr name drauf *schluck* und ich hatte mich noch über den inhalt sehr gewundert ich dachte echt, mein herz bleibt stehen. ich hab den brief dann zusammen mit dem formular im ofen verbrannt alle beweise vernichtet. klar hätte ich ihr den brief auch zukommen lassen könne, aber ich glaube nicht daß sie begeistert gewesen wäre, wenn sie gesehen hätte, daß ich ihn gelesen habe. zurückschicken an den arzt ging auch nicht, ich hätte ein anderes kuvert nehmen müssen. das war eine böse sache, und ich hoffe, sowas passiert mir nicht nochmal seitdem guck ich genau, an wen die briefe sind. und ich öffne wirklich nur noch meine.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von kanja

Teufels Küche wenn das rauskommt. Never würde ich das machen! Wenn er offen rumliegt könnt ich es mir möglicherweise nicht verkneifen reinzuspiecken, aber öffnen - das ist doch eine ganz andere Hemmschwelle die es da zu überwinden gilt zumal du ´den Brief ja nicht mehr verschließen kannst.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ich habe das mal gemacht. Mein Ex-Mann - der Depp - hatte mich gebeten, einen Brief bei einer örtlichen Behörde vorbeizubringen. Irgendwie hatte er das während seinem Aufenthalt hier nicht geschafft. Der Brief befand sich in einem Standard-Briefumschlag, den mein Ex mit der Adresse versehen hatte. Ich habe ihn geöffnet und gelesen. Danach habe ich ihn in einen neuen Umschlag getan, den ich beschriftet habe. Ich vermute mal, daß die Behörde nicht überprüft, ob die Handschrift auf dem Umschlag mit der Handschrift im Brief übereinstimmt - zumal mein Ex den Brief am Computer geschrieben hatte. Der Inhalt dieses Briefes ist einer der vielen Puzzlesteine, die meine Anwältin derzeit zu einer Unterhaltsklage zusammenfügt. Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen. Er hätte ja auch seinen Geiz vergessen und den Brief per Post schicken können. Die Information sehe ich als Bezahlung für die Tatsache, daß ich für ihn Briefträger gespielt habe ;-). Und ich würde in einer ähnlichen Situation auch wieder so handeln.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ja Ok, aber wenn ein offizieller Brief eines Amtsgerichtes oder Anwaltes oder vom JA kommt ist das schon eine ganz andere Qualität diesen zu öffnen. In deinem Falle hätte ich auch so gehandelt....


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von bobfahrer

käme drauf an worum es ging in dem Verfahren und wie ich an den Brief gekommen wäre...


Nomadin13

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ist eine Einzelfallentscheidung und fuer deinen konkreten Fall habe ich zuwenig Infos, um dir etwas zu raten. Bevor du den Brief oeffnest, auf jeden Fall eine schlaue Loesung parat haben, was du danach mit dem Schreiben machst.


kanja

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hallo noch mal, ja, es betrifft mich selbst und unsere Nachbarin und nein, ich habe den Brief nicht geöffnet, sondern ungeöffnet in ihren Briefkasten geworfen. Der Briefträger hat den Brief versehentlich in unseren Briefkasten geworfen, das kam schon öfter vor. Der Leidensdruck war schon da, aber mein Gewissen war glücklicherweise stärker. Ich habe ca. eine Viertelstunde mit mir gerungen. Nun bin ich froh, denn so bin ich immer noch diejenige, die mit fairen Mitteln kämpft und sich nichts vorzuwerfen hat. Das mag vielleicht heutzutage und vor Gericht kein Vorteil sein, aber die ganze Sache bringt mich sowieso ständig in Konflikt mit christlichen Grundwerten, zu denen ich stehe. Und ich möchte dabei bleiben, fertig. lg Anja


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kanja

Hei Gut gemacht Glückwunsch und Hundab.. viel Erfolg dabei sandi


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kanja

nein würde ich nicht, ich wüsste dann nicht wohin mit dem Brief, und wenn es raus kommt, bezahl man dann noch Strafe, aber wichtige Breife sollten eigendlich eingeschrieben, an die Person verschickt werden.. Finger weg..sandi


mams

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Antwort auf Beitrag von kanja

keine frage.


Silke11

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Antwort auf Beitrag von kanja

ich würde es also nicht tun, das wäre mir zu heiß, was würde man dann mit dem geöffneten Brief machen. Und stt, wenn deine Anwältin Informationen aus dem von dir geöffneten Brief in der Klageschrift verwendet, könnte dein Ex-Mann nicht darauf kommen, dass du den Brief geöffnet hast? Er könnte dich dann anzeigen...


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Silke11

Er müßte beweisen, daß ich die Informationen nur aus diesem Brief hätte bekommen können. Er müßte außerdem beweisen, daß der Brief zugeklebt war. Nicht realistisch.