Sternspinne
Mein Mittlerer ist demnächst bei dem Prozess gegen diejenigen, die ihn vor einiger Zeit zusammengeschlagen haben, als Zeuge geladen. Ich würde natürlich gerne mitgehen, zumal er auch noch 17 ist. Woher weiss ich, ob die Verhandlung öffentlich ist? Und wenn sie es nicht ist, habe ich als Mutter ein Recht darauf, trotzdem dabei zu sein? Wie gesagt, mein Sohn ist noch nicht volljährig.
Sind die Täter volljährig? Falls nein, ist die Verhandlung automatisch nicht öffentlich. Frag aber am besten euren Anwalt, bzw. Direkt beim Gericht. Viel Glück und hoffentlich Wart ihr beim weißen Ring. Um den Opferschutz ist es nämlich gar nicht gut bestellt. Nicht überraschen also, wenn die Täter eigentlich sogar noch mit Samthandschuhen angefasst werden, dein Sohn aber nicht...
Hallo, ich musste selbst mal als Geschädigte und Opfer aussagen. Damals war ich 14 und die Täter zwischen 12 und 16. Mein Vater hatte mich begleitet, weil A) wollte er mich nicht allein lassen, B) war es in einem anderen Ort. Mein Vater und auch andere Erziehungsberechtigte, die anwesend waren, durften nicht mit in die Verhandlung. Ist allerdings auch schon viele Jahre her. Ich weiß nicht ob sich das geändert hat. Viel Erfolg und alles Gute!
Du als Mutter darfst trotzdem auch bei einer nicht öffentlichen Verhandlung dabei sein, denn ausgeschlossen wird nur das unbeteiligte Publikum/die Presse.
Sorry... natürlich nicht als Geschädigte und Opfer, sondern Geschädigte und Zeugin.
http://www.jugendstrafrecht.de/erziehungsberechtigte.htm
KindGross war Zeugin bei so einem Prozess, da war sie 13 oder 14. Die Verhandlung war nicht öffentlich, da Täter unter 18. Bei Tätern über 18 ist es unterschiedlich, aber tendentiell ist die Verhandlung auch dann nicht öffentlich. Ich durfte das Kind begleiten, aber nicht mit in den Verhandlungssaal. Da die Zeugen sowieso draussen warten müssen, war das okay so. Es waren noch drei andere Klassenkameraden von KindGross geladen, die haben während der Wartezeit sich gegenseitig abgelenkt. Die Aussage war dann schnell erledigt, zwei Mitschüler, die geladen waren, mussten sogar gar nicht mehr aussagen, weil der Angeklagte die Tat zugab. Das Kind war vielleicht drei Minuten im Sitzungssaal. Sie musste nur die Aussage, die sie vorher schon bei der Polizei gemacht hatte, bestätigen. Auf der Ladung sollte die Telefonnummer von einer Art "Zeugenbetreuung" oder so stehen - ich weiss nicht mehr, wie das offiziell hiess. Da kann man anrufen und solche Fragen stellen. Bei uns waren die sehr nett, hilfreich und verständnisvoll.
Seid Ihr Nebenkläger? Dann dürft Ihr mit rein. Wäre vielleicht eine Überlegung wert - auch weil Richter dann öfter mal eine Strafe zugunsten des Opfers verhängen.
Wenn einer der Täter zum tatzeitpunkt oder jetzt noch unter 18 war, ist die Verhandlung nicht öffentlich. Sind alle über 18 ist die Verhandlung IMMER öffentlich, muß sie auch sein (außer teilweise bei sexualdelikten, andere Baustelle) Du als erziehungsberechtigte darfst mit rein. Seid ihr anwaltlich vertreten? Nebenkläger werden nur bei Tätern über 18 zugelassen. Seid ihr nicht anwaltlich vertreten, kannst du ggf. Vor Beginn des Verfahrens kurz kurz mit dem sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft sprechen, ob der im Falle einer Verurteilung die Auflage beantragt, deinem Kind Schmerzensgeld zu zahlen (kommt drauf an welche Strafe verhängt wird). Kannst dich ja mal ganz naiv bei ihm erkundigen, ob sowas geht usw. Der berühmte Wink mit dem Zaunpfahl eben.
So, klasse, jetzt ist mein ganzes Geschreibsel abgestürzt, grumpf. Also, danke für eure Beiträge. Es waren vier Täter, aber nicht alle zur Tatzeit volljährig. Der Haupttäter ist raus, der hat wohl noch was Schlimmeres am Hacken, da würde das keine Rolle mehr spielen. Drei haben sie, aber wohl nicht alle geständig. Ich gehe dann mal davon aus, dass es nicht öffentlich ist. Einen Anwalt haben wir, aber der hat wohl mit dieser Verhandlung nichts zu tun. Schmerzensgeld ist wohl eine andere Baustelle. Seine Freunde, die dabei waren, sagen auch aus. Kann er da eigentlich was falsch machen? Dass da ein Verteidiger versucht, ihn irgendwie in die Mangel zu nehmen?
Klar kann die Verteidigung ihn in die Mangel nehmen.
Bereite ihn darauf vor, sachlich und bei den Tatsachen zu bleiben - egal wie sehr er provoziert wird.
(Ich war vor nicht allzu langer Zeit vor Gericht als Hauptzeugin geladen. Der Verteidiger der Angeklagten hat bei mir diese Nummer probiert - ich sei es doch in Wirklichkeit gewesen. Probieren darf man das natürlich )
Und, warst du´s?
Deshalb wundert es mich ja, dass sein Anwalt da nicht dabei ist.
Na ja, ich blick nicht so durch, die Infos tröpfeln halt auch nur zäh vor sich hin, weil mein Sohn ja nicht bei mir wohnt.
Da aber sicher alle das Gleiche aussagen (davon gehe ich mal aus), wird schon das richtige Bild entstehen. Und der Haupttäter hat es ja auch zugegeben.
Oh nein.
Übrigens war ich nicht nur die Zeugin, sondern auch die, die Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hat, damit der Fall vor Gericht gehen konnte. Außer mir wollte das nämlich absolut niemand.
Verhandlungen bei Jugendlichen sind oft etwas 'entspannter' und je nachdem wieviel sie auf dem Kerbholz haben hat auch nicht zwingend jeder einen RA.
Schmerzensgeld ist grds. zivilrechtlicher Natur, kann man aber auch im Strafverfahren mit erledigen, geht schneller, die Jungs haben mehr Druck, auch zu zahlen, da sonst eine weitere Sanktion droht.
Im zivilverfahren gibt's natürlich noch mal extra Gebühren
Da bin isch neugierisch... Um was ging's denn? Sagste das?
Ja, gerne. Es ging um Tierquälerei.
Sowas fällt oft unter den Tisch und wird mal eben eingestellt. Gut so!!!
Hi, im Zweifelsfalle gäbe ich ein paar Kröten aus und würde einen RA meines Vertrauens mitschicken. Aber informier Dich doch vorher direkt im Gericht, was möglich ist und was nicht. Die Information hat dann mehr Hand und Fuß als das, was wir Dir ohne den genauen Wortlaut zu kennen, raten und Du hast jemanden, auf den Du Dich berufen kannst. Alles Gute! LG Fiammetta
aber wir hatten das ja grade (du weißt Bescheid!). Jugendgericht ist immer nichtöffentlich. Wir waren BEIDE Eltern geladen mit dem minderjährigen Zeugen (auch Geschädigte sind in diesem Fall Zeugen, weil es ein Strafprozeß ist, Ankläger ist die Staatsanwaltschaft, Beklagte/r der/die Schläger)
Nebenklage ist im Jugendrecht nicht zulässig. Läuft gesondert (Zivilrecht), dort ist auch ein Anwalt zugegen. Bei uns waren beide Schläger arbeits- und mittellos, Zivilklage aussichtslos es sei denn man will noch jahrelang seinem Geld bei diesen Leuten hinterherlaufen, und 50-Euro-weise jahrelang abstottern lassen.
Zeugenaussage war in unserem Fall nicht nötig, da die Täter voll geständig waren. Die Zeugen wurden alle zusammen hineingerufen und ihnen das mitgeteilt. Wir durften mit hinein und auch bis zum Ende der Verhandlung bleiben (WIR= die beiden geschädigten Jugendlichen mit ihren Erziehungsberechtigten), die anderen Zeugen mussten den Saal verlassen)
In unserem Fall, denke ich, hätte der Richter nicht zugelassen, dass die Geschädigten von der Verteidigung in die Mangel genommen worden wären. Die Sachlage war eindeutig...
Wenn Du noch mehr Fragen hast gerne per PN
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