Holzkohle
Hallo, ich habe kürzlich meinem Stromanbieter, mit dem ich seit dem Einzug NUR Zoff habe, eine Vollmacht zur monatlichen Abbuchung meiner Abschläge eingeräumt, beginnend mit 1.12.13. Der erste Abschlag wurde nun eingezogen, allerdings VIEL ZU VIEL - genau DAS war in letzter Zeit auch das Problem, dass ich viel zu hoch angesetzt bin - mit 80 Euro im Monat Abschlag, ich bin alleine mit Kind und tagsüber ist kein Mensch daheim... und an den Wochenenden waren wir fast das gesamte Jahr auch nicht da!... dann hatten sie es reduziert auf 43 Euro, was ich immer noch sehr viel finde, jetzt buchen die wieder den alten Betrag ab. Weil wir eben deshalb damals Stunk hatten, habe ich immer nur die alten Beträge, die mal direkt bei Vattenfall in der Filiale ausgemacht wurden, als ich dort war, von 43 Euro bezahlt... Vattenfall mahnt mich jetzt ständig aber an, obwohl ich NACHWEISLICH in den letzten Jahren nicht mal annähernd so einen Stromverbrauch hatte, der 80 Euro rechtfertigt, man hatte sich daraufhin nämlich meinen Verbrauch mal konkret angesehen. Lange Rede kurzer Sinn, mir sind jetzt "offene Posten" von 130 Euro entstanden. Gut von mir aus zahle ich die (wobei ich das immer noch nicht einsehe, aber inzwischen hat man mir mit Stromsperre gedroht) Ich habe damals telefonisch und via mail darauf hingewiesen, dass die Abschläge gern vom Konto abgezogen werden dürfen, die "Restschuld" aber NICHT und dass die anderweitig, nämlich von meiner Ma, beglichen wird. So steht es sogar in der Vollmacht. Soeben gucke ich auf den Kontoauszug und mich traf fast der Schlag, mit Wert zum 13.12 ist eine Abbuchung über? genau... 130 Euro vermerkt. DÜRFEN die das einfach so?! Ich hab sogar noch die Bestätigungsmail, in der man mir schreibt, dass wie gewünscht jetzt die Abschläge abgebucht werden. Dass man den offenen Posten gleich mit abbucht war so weder abgesprochen noch vereinbart. Ich werde jetzt erstmal die Vollmacht widerrufen... Frage jetzt nur: Dürfen die das denn?!
Hallo,
ich weiß nicht, wie solche Abschläge genau berechnet werden, aber eigentlich richtet sich das nach dem Verbrauch im letzten Jahr (oder halt dem Durchschnitt für eine entsprechende Familie, wenn es noch keine alten Werte gibt).
Bei dir scheint es ja alte Werte zu geben. Ich würde:
- schriftlich Einspruch Erheben und die Grundlage auf der die Berechnung erfolgt ist offenlegen lassen
- die Buchung bis zur Klärung rückgänging machen (das auch in dem Einspruch mit Begründung ankündigen)
- die Einzugsermächtigung widerrufen
Ich versteh nur nicht ganz, warum du jemandem, mit dem du nur Ärger hattest ne Abbuchungsvollmacht gibst
Ich hätte gekündigt (und würde das auch jetzt schleunigst tun)
LG Inge
man hat mir mit Stromsperrung gedroht, wenn ich nicht endlich sicherstelle, dass regelmäßig das Geld raufkommt. Ja, war blöd ich weiß, aber mich hat da die Panik gepackt, denn ... ähm... das hatte ich nämlich auch schon :(
Zahltest mehr, als Du verbrauchtest, es gab eine satte Rückzahlung - aber die verlangen immer noch so viel?
Das hilft Die allerdings nicht, wenn sie Dir drohen den Strom abzustellen. Prüfe genau die AGB hinsichtlich der Berechnung des Abschlags. Häufiger ist der örtliche Anbieter hier flexibler als der günstigste. Wir wechseln deshalb wieder zurück zu unseren Stadtwerken.
Dank Sepa ab 1.2.14 NICHT mehr :-) Dann werden sich die Firmen hüten, unberechtigte Höhen abzubuchen. Nutzt dir heute leider noch Nichts. Ich hatte auch mit Vattenfall diesen Ärger. Ich wechsel jährlich und richte den Abschlag nach der Jahreszahlung. Danach musste ich 72 € zahlen und sie wollten 130. Ich hatte meine Berechnung bereits in den Auftrag eingetragen und in die Vertragsbestätitigung, daher konnte ich darauf bestehen. Heute werden die Bonuszahlungen nicht eingerechnet, sondern tatsächlich erst in der Abrechnung berechnet. Da die Abbuchungen zurückgerufen werden können, würde ich dies androhen, der 13.12. ist ja noch nicht und am 14.12., die Rückbuchung evtl. veranlassen und gleichzeitig die richtige Rate überweisen.
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