Mitglied inaktiv
Interessiert mich mal so, weil mein Mann ja auch von Dtl. aus bezahlt wird und heuer keines hatte. Irgendwie hoffe ich immernoch, dass es mit dem Dezembergehalt kommt, aber ist wohl eher nicht ueblich. Cata
Nach meinem Posting von vor einem Monat zu Urteilen zahlen nur noch ganz wenig Firmen Weihnachtsgeld (mein Mann bekommt auch schon seit langem keines mehr). Meine zahlt noch, ist aber eher die Ausnahme! Gruß Dani
Nein... bei meinem Mann gabs UNANGEKÜNDIGT kein Weihnachtsgeld. Und keiner von den ganzen Tölpeln, die in der Firma arbeiten, traut sich da mal nachzufragen
Kurz vor Weihnachten war noch ne Betriebsversammlung, wo gesagt wurde, dass die Lage schlecht ist und dass es nur das halbe Urlaubsgeld auf 6 Monat verteilt ausgezahlt gibt. Von Weihnachtsgeld hat keine Sau gesprochen. Mein Mann war nicht da, der hatte an dem Tag Urlaub und nen anderen Termin. Aber auch jetzt im Nachhinein geht er nicht zum Chef und hakt nach...mich fuchst das dermaßen, am liebsten würd ich selber hingehen und den Chef lang machen! Aber das steht mir wohl nicht zu
Die wissen zwar, dass denen das Weihnachtsgeld nie wieder zusteht, wenn sie jetzt 1x stillschweigend drauf zu verzichten, aber trotzdem fragt keiner nach.
Meinen Mann werd ich über Neujahr nochmal ein bischen bearbeiten, dass der nächste Woche hingeht und sich schriftlich bestätigen lässt, dass das Weihnachtsgeld nur einmalig ausfällt!!
LG, Andrea
Angekuendigt wars bei meinem Mann auch nicht. Und sein Geschaeft hier laeuft wohl besser als in Dtl., er hat keine Umsatzrueckgaenge und hat seinen Leuten hier Weihnachtsgeld gezahlt, deshalb hoff ich dennoch auf einen Bonus. Schon bloed, dass der Chef keine Kohle fuer Weihnachten bekommt, immerhin war es letztes Jahr ne 5stellige Summe. Wer will da gern drauf verzichten? Und das, wo ich doch ne Sauna bestellt hab, muss ich doch direkt ans Eingemachte dafuer. Cata
Bei uns gab es kein Weihnachtsgeld, nur einen Sonderzahlung von 25,56 € pro Kind.
Der Anspruch von Mitarbeitern auf finanzielle Leistungen des Arbeitgebers kann nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden, selbst dann, wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Denn wenn durch mehrfache Gewährung dieser freiwilligen Leistung eine sogenannte "betriebliche Übung" entstanden ist, dann erfordert deren Aufhebung ein gesondertes Verfahren. Eine einseitige Suspendierung einer solchen Vergütung ist nicht zulässig. Dies ist besonders relevant beim Weihnachtsgeld, denn es wird in vielen Fällen nur als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewährt. Die Rechtssprechung hat schon lange das Prinzip der "betrieblichen Übung" vertreten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht sich erneut damit befasst und wiederum seine Rechtsprechung hierzu bestätigt und auch erweitert. Dies wirkt sich zu Ungunsten der Arbeitgeber aus, die nicht mehr so einfach mehrfach gewährte freiwillige Leistungen aufheben können. Denn eine betriebliche Übung wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und Verträge können nicht einseitig verändert werden. Bisher hatten sich Arbeitgeber oft nach Jahren der bedingungslosen Zahlung von freiwilligen Leistungen, diese mit einer Generalklausel (Vorbehaltsklausel) beenden wollen. Sie schreiben beispielsweise bei einer neuen Auszahlung des Weihnachtsgeldes einen Brief mit Vorbehaltsklausel an ihre Mitarbeiter, dass diese bisherig vorbehaltlos gewährte Leistung ab sofort nur freiwillig erfolge und jederzeit wieder eingestellt werden könnte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass trotz einer entsprechenden Klausel das weitere Gewähren von Weihnachtsgeld die betriebliche Übung bestehen lasse. Bisher war man davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seine Ablehnung der Vorgehaltsklausel auch geltend machen muss. Nun sagt das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber von einer stillschweigenden Ablehnung der Vorbehaltsklausel ausgehen muss. Der Arbeitgeber muss ein Schweigen des Mitarbeiters zur Vorbehaltsklausel sich also schriftlich als Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages bestätigen lassen. Die betriebliche Übung zur Gewährung von Weihnachtsgeld ist als Bestandteil des Arbeitsvertrages nicht einseitig veränderbar. Weitere Infos zum Urteil bekommt man über die Website des Bundesarbeitsgerichts: Aktenzeichen 10 AZR 281/08.
ich glaube, das ist eine freiwillige leistung, man hat kein anrecht drauf. oder steht es explizit im arbeitsvertrag? claudia
Das ist mir bekannt! Allerdings ist es im Fall der Firma, wo mein Mann arbeitet, ein generelles finanzielles Problem. Vom Bruder meines Mannes, der in der Chefetage der Firma sitzt, weiß ich, dass die Firma dicht machen kann, wenn sie jetzt Weihnachtsgeld auszahlt. Die wären dann pleite!! Die MA verzichten ja auch gerne aufs Weihnachtsgeld, wenns dafür der Firma besser geht und die ihren Job behalten können... nur find ich es so hinterhältig, das einfach so nicht auszuzahlen, völlig kommentarlos! Der Bruder von meinem Mann kommt da mit dem Argument, dass die MA ja auch hätten fragen können... aber ist es nicht die Pflicht des AG die MA über solche Entscheidungen zu informieren?? Wenn jetzt dieses Jahr keiner was zu dem entgangenen Weihnachtsgeld sagt, dann wird es von den MA stillschweigend akzeptiert und die können nächstes Jahr nicht einfach erwarten, dass das Geld gezahlt wird, denn durch dieses stillschweigende "Absprache" verfällt der Anspruch aufs WEihnachtsgeld. LG, Andrea
rechtlich steht es einem generell erstmal nicht zu! Es ist eine freiwillige Leistung. Erfolgt diese Leistung aber über mehrere Jahre ohne Unterbrechung, hat man einen Anspruch darauf. Dann fällt es in die Kategorie "betriebliche Übung", wozu weiter oben schon ein Bericht steht! LG, ANdrea
150 euro - immerhin, der mensch freut sich.
im letzten Abschnitt: hier nochmal: Bisher war man davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seine Ablehnung der Vorgehaltsklausel auch geltend machen muss. Nun sagt das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber von einer stillschweigenden Ablehnung der Vorbehaltsklausel ausgehen muss. Der Arbeitgeber muss ein Schweigen des Mitarbeiters zur Vorbehaltsklausel sich also schriftlich als Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrages bestätigen lassen. Die betriebliche Übung zur Gewährung von Weihnachtsgeld ist als Bestandteil des Arbeitsvertrages nicht einseitig veränderbar. Hier geht es zwar um die Vorbehaltsklausel, aber die stillschweigende Akzeptanz des nicht gezahlten Weihnachtsgeldes ist ja ähnlich gelagert. Würde mich da schon nochmal schlau machen. Seid ihr nicht in der Gewerkschaft ?
In Grossbetrieben mag das ja moeglich sein, aber bei Familienunternehmen, wo man mit dem Boss jeden Tag arbeiten muss und seinen Job braucht, fragt man doch eher nicht nach. Und ob diese ganzen Dinge aufs Management von auslaendischen Niederlassungen zutreffen, wage ich zu bezweifeln. Machen kann man da wohl nichts. Ausserdem hatte ich bislang das Gefuehl, dass wir von den Eigentuemern der Firma immer recht fair behandelt wurden. Ich meine, es ist eh Jammern auf hohem Niveau, aber irgendwie hab ich keine Lust Abstriche zu machen. Ich wundere mich nur, dass es nicht angekuendigt wurde oder keine anderweitigen Absprachen mit der hiesigen Firmenleitung (also meinem Mann) getroffen wurden. Sonst wird ja auch immer alles hin und her gemailt, obs wichtig ist oder nicht. Cata
Weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer haben über das Weihnachtsgeld gesprochen geschweigedenn etwas schriftlich festgehalten.
Das Geld wurde bislang stillschweigend jährlich gezahlt und wird jetzt kommentarlos nicht gezahlt! Der AG hat das nicht angekündigt.
Was passiert nun beim Arbeitsgericht, wenn in einem Jahr jemand versucht, das einzuklagen??
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich bestätigen lässt, dass das Weihnachtsgeld einmalig wegen finanziellen Problemen (Auftragsrückgang, dadurch bedingte Kurzarbeit) nicht gezahlt wird!! Dann kann der Arbeitgeber sich nächstes Jahr nicht darauf berufen, dass ja dieses Jahr auch keiner Weihnachtsgeld gefordert hat!
Gewerkschaft?? Der Arbeitgeber ist keinem Arbeitgeberverband angeschlossen, er zahlt z.B. den Lohn, den er für nötig hält. Früher hat er sich an irgendeinem Tarifvertrag orientiert. Seit ungefähr 4 Jahren tut er das aber nicht mehr, er zahlt nur noch soviel wie nötig. So hat z.B. mein Vater, der die gleiche Arbeit macht wie mein Mann, gute 3 Euro pro Stunde weniger an Lohn!! Mein Vater ist vor 3,5 Jahren dort angefangen, nachdem er arbeitslos war.
Es gibt Mitarbeiter in der Firma, die noch bedingt durch den vorherigen Job in der Gewerkschaft sind... aber die Gewerkschaft kann denen auch nicht helfen, denn der AG hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber den GEwerkschaften. Das ist auch nur ein kleines Unternehmen mit ca. 50 Leuten. Die haben nicht mal nen Betriebsrat, weil die meisten MA keine Lust drauf hatten, als mein Mann und ein paar andere das mal angeleiert haben
Ach, das ist alles in allem ein leidiges Thema mit der Firma, das Weihnachtsgeld war jetzt nur die Krönung von nem ganzen Rattenschwanz...
mein Mann hat sich woanders beworben, ich hoffe, dass das klappt und er von der Firma wegkommt, auch wenn der Chef als Mensch sehr nett und sozial ist. Die MA können sehr flexibel arbeiten und bekommen auch kurzfristig Urlaub etc. Alles kein Problem! Nur die Wirtschaftskrise hat in der Firma voll eingeschlagen
LG, Andrea
Klar. Mein Mann bekam seins mit dem Novembergehalt und ich werde meins mit dem Dezembergehalt kriegen (und ich bin ein 400 Euro-Jobber! werde 200 Euro bekommen) (Das WG meines Mannes ist auch voll im jahresplan - Haus abbezahlen - mit eingerechnet. ebenso seine Prämie, die jetzt bald kommen wird.)
ja, ist bei uns auch im KV festgelegt, also keine freiwillige zahlung... kann es sein das es in ö doch besser ist mit den sozialleistungen, weihnachts und urlaubsgeld und so....? lg
nein, weder mein mann noch ich haben was bekommen
Weihnachts- und Urlaubsgeld im ursprünl. Sinn gibt es seit ca. 3 Jahren bei uns nicht mehr, aber es ist nicht verloren. Das Jahresgehalt (inkl. Urlaub/Weihnachtsgeld) wurde durch 12 geteilt und ich bekomme dafür jeden Monat mehr brutto - auch nicht schlecht. *g* LG ines
das lohnt sich immer. urlaubsgeld gibt`s auch. dafür werden die überstunden nciht bezahlt, das würde sich erst recht lohnen...
Ich hab Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt bekommen. Mein Mann bekommt kein Weihnachtsgeld und hat in dieser Firma auch noch nie welches bekommen.
ich war 6 wochen auf reha um dwieder arbeiten zu können und hab dafür kein Weihnachtsgeld bekommen .... Antwort vom Chef: wir müssen wirtschaftlich denken....
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