Mitglied inaktiv
Hallo, seit Nov arbeite ich auf geringfügiger Basis. Nun habe ich mein erstes Gehalt auf dem Konto und mein Arbeitgeber hat die 3,9 % Eigenanteil abgezogen. Ich hatte dem aber widersprochen. Jetzt meine Fragen: Kann ich den fehlenden Lohn einfordern? Wie ist das mit dem neuen Recht. Erhalte ich vollen Rentenanspruch, wenn ich mich bereiterkläre, die 3,9 % zu zahlen. Ich erreiche monatlich keine 450,-- Euro, falls das wichtig sein sollte. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße.
Hallo, du hast mit dem Eigenanteil vollen Rentenanspruch - aber das macht nicht viel aus. Mir hat man vor ein paar Jahren gesagt, für volle 10 Jahre sind das ca. 45€ mehr pro Mon. Aber Du hast auch Anspruch auf die Leistungen der RV (REha, Umschulung...). Ob man das zurückfordern kann, weis ich leider nicht. LG
Hast du vorher bei einem anderen Arbeitgeber auf die Rentefreiheit verzichtet? Dann gilt das auch für den jetzigen.
Welche 3,9 % ? Hast du einen mini-job mit 175 € oder mehr und willst die Zeiten als Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen RV anerkannt haben ? Dann zieht die minijobzentrale sowohl den arbeitgeberanteil als auch den arbeitnehmeranteil in der RV vom Konto des Arbeitgebers ein. Und er darf dann deinen anteil von deinem nettolohn einbehalten.
Ich habe bei Eintritt meine persönlichen Angaben in einem Formular eintragen müssen und dabei stand dann auch, ob ich den Eigenanteil zahlen will oder nicht. Das musste ich ankreuzen. Ich habe nein angekreuzt, will ich nicht. Kommt ja im Endeffekt nichts raus dabei. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatte ich keinen Beitrag bezahlt, sondern das Einkommen war brutto wie netto gleich (Stundenlohn x Arbeitsstunden).
O.T.
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