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Frage zum Konto eines minderjährigen Kindes

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Frage zum Konto eines minderjährigen Kindes

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Kann ich da als Alleinerziehende allein Geld abheben? Konto wurde noch in der Partnerschaft für das Kind eingerichtet und beide Eltern sind verfügungsberechtigt. Da müsste ich doch auch allein Geld abheben können, oder? LG S *das Geld anderweitig anlegen will, aber keine Diskussion möchte*


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Steht in den Kontoeröffnungsunterlagen, ob die Erziehungsberechtigt nur gemeinsam oder auch einzeln verfügen können.


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Danke! Die Unterlagen sind leider beim Umzug abhanden gekommen. Ich werde es einfach versuchen. LG S


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Ja, würde ich. Mehr als es nicht machen können sie nicht ;-) Ist ja bei mir schon ein paar Jahre her und ich hatte den Fall selten, aber ich meine mich zu erinnern, daß bei uns die Eltern angekreuzt haben, ob sie Einzel- oder Gemeinschaftsverfügung wollen.


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wird bei uns auch angekreuzt...konntest du bis jetzt alles allein machen?


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Bisher haben wir da nie Geld abgehoben, sondern nur eingezahlt.


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na ich meinte keine einzahlungen,sondern irgendetwas was das konto betraf...


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Hast Du denn irgendeine Karte zum Konto (Ec- oder SparCard)?


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Das dumme ist: ich finde die Karte nicht *kreisch* Wäre das ein Problem? Ausweisen kann ich mich ja....


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Frag die Bank direkt, jede handelt anders.


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du zuletzt die karte hattest? ich will dir jetzt keine angst machen, aber das ist einer bekannten widerfahren: ihr ex hat mal eben so das konto des gemeinsamen kindes abgeräumt und die kohle verjuxt, um ihr eines auszuwischen! genau so, wie du das geld abheben könntest, kann das auch der vater...


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EIGENTLICH bin ich mir sicher. Angst habe ich schon die ganze Zeit, in der ich die blöde Karte suche, in der Hoffnung, sie doch noch zu finden *schwitz*


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Hallo, die Frage ist, wer ist erziehungsberechtigt! Verfügen darf der Erziehungsberechtigte allein, wenn das Konto auf den Minderjährigen läuft. Ansonsten nur beide gemeinschaftlich. Frag deine Bank, die haben auch eigene Anweisungen in solchen Fällen. Lg


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BEIDE sind erziehungsberechtigt.


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Stimmt Nicht ! Ich kann auch alleine abheben,obwohl wir beide erziehungsberechtigt sind. Habe nämlich alles abgehoben,und ein neues Konto eröffnet. Gruß birgit


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Ich habe auf Arbeit genau solche Konten betreut, dann riskiert die Bank einiges. Ich darf selbst als Angestellte dort nicht allein vom Sparbuch meines Sohnes abheben und neu anlegen, weil ich es allein nicht darf. Wie gesagt, direkt dort nach der Handlungsweise fragen.


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Ich habe dort mehrmals Geld abgehoben,bei verschiedenen Mitarbeitern,aber wurde nie gefragt....also....hab ich auch nichts gesagt. Ich werde immer nur dann gefragt,wenn ich ein Konto eröffnen wollte für meinen Sohn,das eght alleine gar nicht. Ich hab einfach eines auf meinen Namen eröffnet. Gruß


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Ich werds versuchen. Wenn ich nicht allein abheben darf, muss ich das Geld wohl oder übel auf dem Konto lassen.....


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also wie gesagt unsere bank sichert sich damit ab,das die eltern entscheiden müssen ob jeder allein verfügen darf oder nur gemeinschaftlich


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... für die Eröffnung des Kontos müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben, das stimmt. Dann aber entscheidet der Vertrag darüber, ob man einzeln verfügungsberechtigt ist oder nur gemeinschaftlich. Ich weiß das deshalb so genau, weil ich letzte Woche Girokonten für meine Kinder eröffnet habe, und über genau dieses Thema habe ich mit dem Vater meiner Tochter (der auch erziehungsberechtigt ist und dessen Ausweiskopie ich für die Eröffnung brauchte) auch diskutiert. Wir haben uns jetzt für die alleinige Verfügungsberechtigung entschieden, weil es so praktischer ist - ich bin diejenige, die eher Geld "umschichten" oder abheben würde, wenn es gebraucht wird und eher mit ihr auf der Bank wäre, da wäre einfach umständlich, wenn ich vorher immer erst seine Vollmacht einholen müsste. Wenn du aber im größeren Stil Geld anders anlegen willst, fände ich es unfair, das (auch bei alleiniger Verfügungsberechtigung) ohne Wissen des Partners zu tun. Schließlich seid ihr beide gesetzliche Vertreter des Kindes, wenn es um solche Dinge geht. Da würde ich auch "diskutieren" (bzw. mich ärgern), wenn ich dein Ex-Partner wäre... LG Nicole


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Und genau das ist der Grund, warum die Verfügungsberechtigung zwar regelt, wer der BANK gegenüber was "darf" oder "nicht allein darf"... Es ändert aber nichts daran, daß der übergangene Ex-Partner auf anderem, z.B. gerichtlichem, Wege sein Veto einlegen kann und, je nach dem, was Du mit dem Geld machst, auf Recht bekommen wird.