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Frage zu Steuererklärung - Selbstständige hier?

Frage zu Steuererklärung - Selbstständige hier?

Pixelmama

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Weiß jemand, ob Kindergeld und Elterngeld als Einnahmen gelten? Bei Kindergeld glaub ich's nicht, beim EG bin ich mir gar nicht sicher.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Pixelmama

...nein, jedenfalls nicht als Betriebseinnahmen bei selbständiger Tätigkeit. :-) Beim Elterngeld muss allerdings beachtet werden, dass es zwar steuerfrei ist, aber dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegt - d.h. bei der Ermittlung des Steuersatzes wird es angerechnet, der so ermittelte Steuersatz wird aber nur auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Kindergeld ist in der Steuererklärung eigentlich nur bei der Günstigerprüfung für Kinderfreibeträge relevant, grundsätzlich.


Pixelmama

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Antwort auf Beitrag von Leena

...ganz unverschämt gleich noch ein paar Fragen hinterherschieben? Also die Prüfung der Kinderfreibeträge ist bei uns wohl hinfällig, da ich nicht viel verdient habe. Ich würd mir gern die EÜR sparen. Die muss man ja bei einem Einkommen ? / Gewinn ? von unter 17.500 nicht machen. Nun liegt mein Gewinn weit drunter, das Einkommen (Arbeit+EG) knapp drüber... Muss ich jetzt EÜR machen? nicht, oder? Argh... deutsches Steuerrecht kompliziert vielleicht sollte ich doch mal in nen Steuerberater investieren...


Leena

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Antwort auf Beitrag von Pixelmama

Klar darfst Du! Die Anlage EÜR muss man abgeben, wenn die Betriebseinnahmen (!) über 17.500 Euro liegt - allerdings sollte man auch dann schon eine Aufstellung beifügen und gewisse Angaben zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben machen. Das kannst Du dann aber formlos und einfach so auf einem Stück Papier machen, ohne Anlage EÜR, die in gewisser Weise vielleicht doch etwas kompliziert sein könnte, zugegebenermaßen. ;-) Ich weiß nicht - so kompliziert finde ich das deutsche Steuerrecht gar nicht - zumindest phasenweise! *lach*