krabbe27
...Hallo zusammen, Der Noch-Ehemann meiner Freundin hat am letzten Montag einen Mietvertrag unterschrieben und 500 Euro Kaution bezahlt. Nun will er doch erst später ausziehen. Ist es bei einem Mietvertrag möglich, wie bei einigen anderen Veträgen, das man auch dort ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen hat? Oder steht der Vetrag unwiederruflich bei Unterschreiben? Und wie sieht es dann mit der Kaution aus? Bekommt man die wieder oder behält der Vermieter diese? Muss der Mieter dann die dreimonatige Kündigung einhalten? Ich hoffe einige von euch können mir vielleicht ein paar Antworten liefern :) lieben Gruss und Danke schonmal Carina
pacta sunt servanda. in dem fall also kein rücktrittsrecht. er kann doch einziehen wann er will, miete muß er halt zahlen. ja, 3 monate ist minimum-kündigungsfrist.
Danke dir Vallie :)
Hallo! Wie Vallie schon schrieb, Rücktrittsrecht ist nicht. Und wenn er "nur" die normalen 3 Monate Kündigungsfrist hat, hat er riesen Glück. Die meisten Vermieter schreiben eine einjährige Mindestemietzeit rein. Kaution wird nach Wohnungsabnahme, bzw. spätestens 6 Monate nach Mietvertragsende ausgezahlt. Vielleicht, wenn die Wohnung beliebt ist und es mehrere solvente Mietinteressenten gab, kann er sich ja mit dem Vermieter einigen. LG Jamelek
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