Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine Frage, vielleicht hat jemand von euch schon mal so einen Fall gehabt: Ich habe mir im Internet bei Jeans Fritz zwei Winterjacken bestellt. Die eine hat mir nicht gefallen, die habe ich auch gleich umgehend zurückgeschickt. Die andere wollte ich behalten. Jetzt habe ich sie gestern gewaschen und das Innenfutter ist an drei Stellen komplett aufgerissen, ebenso an der Kapuze. Also habe ich dort angerufen und reklamiert. Ich soll Bilder machen und sie werden es prüfen. Ich sehe aber nicht ein, die Jacke zur Schneiderin zu bringen. Ebensowenig bin ich bereit, die Jacke zu bezahlen. Scheint einfach schlecht verarbeitet zu sein. Kann ich die Jacke einfach zurückschicken als Reklamation? Allerdings sind die 14 Tage Rückgaberecht schon abgelaufen (ich glaube, am Donnerstag). Hatte so einen Fall noch nie. Wer weiß Rat? LG und danke schon mal. Sabine
Du hast 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen, anzuprobieren etc. Innerhalb der Frist kannst Du zurückschicken, was Dir nicht gefällt, passt etc. auch wenn die Sachen völlig in Ordnung sind. Darüber hinaus hast Du 2 Jahre Gewährleistung, d.h., sollte sich innerhalb der 2 Jahre ein Fehler bemerkbar machen, kannst Du Dich zwecks Reparatur an den Händler wenden. Leider winden sich da viele raus und behaupten, der Fehler wäre vom Kunden verursacht worden. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf muß der Händler allerdings beweisen, daß die Schuld beim Kunden liegt. Danach muß der Kunde beweisen, daß der Mangel nicht durch ihn verursacht wurde.
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