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Frage wegen "Schulpflicht" bzw. 2 Jahre VOR Schulbeginn

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Frage wegen "Schulpflicht" bzw. 2 Jahre VOR Schulbeginn

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Hallo zusammen Für mich ist die Frag gerade aktuell und weiß ehrlich gesagt nichts damit anzufangen! Ich hatte heute einen Infozettel im Fach meiner Tochter (geb. 10.2006) vom Ministerium für Schule und Weiterbildung! Überschrift war: Sprachstandfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung 2010. Es geht darum, dass Kinder die im Zeitraum vom 2.10.2005 bis 01.11.2006 geboren sind zu diesem Test gehen. Habe damit absolut kein Problem, finde es sogar gut! ABER (und nun zu meiner eigentlichen Frage) wir hatten eingentlich gedacht unsere Tochter im Jahre 2012 einschulen zu lassen, also kurz vor ihrem 7ten Geburtstag. Da ich Persönlich denke, dass sie das mit 5 noch nicht so ganz packt!?!?!? Um aber ganz ehrlich zu sein, haben wir uns auch noch nicht zu 100% damit auseinander gesetzt! Demnach: a) können wir unsere Tochter 2012 einschulen lassen????? b) nimmt sie dann dennoch an diesem Test teil???? Danke für eure Hilfe


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für die einschulung gibt es ja bestimmte stichtage. die sind von bundesland zu bundesland verschieden und werden momentan auch noch schrittweise nach hinten verlegt. das endergebniss wird sein, dass in ein paar jahren alle kinder eines kompletten geburtsjahres eingeschult werden. egal ob im januar oder erst im dezember geboren. da musst du dich schlau machen über euer bundesland. hier in niedersachsen ist. z.b. der stichtag noch der 31.juli. also alle kinder die bis dahin 6 sind, kommen in die schule. ab 2011 ist der stichtag dann schon 30.09. mit diesem sprachtest kann ich nicht weiterhelfen.


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erstmal ist die frage, in welchem bundesland ihr wohnt, denn die regelungen sind verschieden. da du etwas von sprachstandserhebung schreibst, kommst du evtl. aus nrw? deine tochter wird dieses jahr 4 jahre alt. deshalb wird sie dieses jahr, also 2010, diese sprachstandserhebung machen. in die schule kommt sie dann natürlich erst 2 jahre später(steht doch in dem schreiben), nämlich 2012. allerdings ist sie dann ja nicht fast 7, sondern fast 6, denn nrw hat z.b. die stichtagsregelung verschoben. früher wäre sie erst 2013 in die schule gekommen.


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Wenn deine Tochter 10/2006 geboren wurde, dann wird sie doch 10/2012 sechs Jahre alt und nicht sieben. Wenn ihr sie also 2012 einschulen wollt ist sie zu Schulbeginn also grade noch 5 (knapp 6). Und genau so ist das wohl auch gedacht. Die Angabe 2010 in der Überschrift bezieht sich auf den Sprachstandstest, nicht auf das Einschulungsjahr, schätze ich mal.


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Hi, hier in Niedersachsen sind 2012 alle Kinder Schulpflichtig sie bis September 2012 6 jahre alt werden...Wir fallen da auch leider rein...Mein Sohn ist September 09 geboren...Ich dachte eigentlich auch das wir auf jeden Fall Zeit haben bis 2013 aber da das Schulgesetz ab dieses Jahr geändert wird fallen wir 2012 mit rein... Also es kommt schon drauf an in welchen Bundesland ihr lebt...Und deine Tochter wäre dann ja kanpp 6 Jahre LG Yvonne


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Ähm, also ja wir kommen aus NRW das ist richtig! Jetzt frage ich mich gerade, wie ich mich so "verhaue" mit dem Alter und das Jahr.... Ist es nicht mehr so, dass man Kinder auf erst mit 6 Jahren, also kurz vor dem 7ten, sprich 2013 einschulen kann? Oder ist es Pflicht das Kind dann mit 5 einschulen zu lassen? Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich mich dann erkundigen kann?


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dass das Einschulungsalter nach vorne gezogen wird. Die Kinder müssen früher eingeschult werden. Mein Sohn wurde mit knapp 7 eingeschult (2008), meine Tochter ist jetzt 4 und MUSS dieses Jahr angemeldet werden und wird nächstes Jahr eingeschult, dann ist sie grade 6 geworden, bzw. wird es. Ich weiß jetzt nicht, wann die Sommerferien enden. Nachlesen kannst Du es auf der Internetseite des Schulministeriums für NRW. LG Nicole


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Im Zuge der bundesweiten Früheinschulungsbestrebungen sind September- bis Dezemberkinder jetzt in den meisten Bundesländern ein Jahr eher schulpflichtig als es früher der Fall war. Du kannst aber bei dem für euch vorgesehenen Schuleinschreibungstermin im Frühjahr 2012 bei eurer Sprengelschule (örtlich zuständige Grundschule) eine Zurückstellung beantragen. Wo du dich generell über alles erkundigen kannst? Bei der Schule natürlich. Anrufen, nachfragen, und von kompetenten Leuten aufklären lassen. Dann wirst du allemal schlauer als aus diesem Forum.


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Guck mal hier, dass sind die Stichtage für NRW die nächsten Jahre. Wenn dein Kind vor dem Stichtag geboren wurde MUSS es in die Schule. Ist es kurz nach dem Stichtag geboren KANN man es vorzeitig einschulen lassen. Mein Sohn ist im september geboren, da war der Stichtag noch im Juli und somit ist es mit fast 7 eingeschult worden. Meine Kleine ist von August und wird mit 5 in die Schule müssen, kurz danach wird sie dann 6. LG Britta 4. Vorziehen der Einschulung Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt (§ 35): zum Schuljahr 2007/2008 auf den 31. Juli, zum Schuljahr 2009/2010 auf den 31. August, zum Schuljahr 2011/2012 auf den 30. September, zum Schuljahr 2012/2013 auf den 31. Oktober, zum Schuljahr 2013/2014 auf den 30. November, zum Schuljahr 2014/2015 auf den 31. Dezember. Den Eltern bleibt es weiterhin unbenommen, für ein nach dem jeweiligen Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern auch ein Jahr später eingeschult werden, ohne dies im Einzelnen begründen zu müssen. Durch das Vorziehen des Einschulungsalters wird die Zeit, in der die Kinder nach heutigem Erkenntnisstand besonders lern- und aufnahmebereit sind, effektiver genutzt. Das Vorziehen wird über mehrere Jahre gestreckt, um zum einen die Kapazitäten der Schulträger nicht zu sprengen und um zum anderen die Grundschulpädagogik den Bedürfnissen jüngerer Schülerinnen und Schüler entsprechend schrittweise weiterentwickeln zu können


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... Bundesländern wird das schon wieder rückgängig gemacht (soviel ich weiss, in Bayern...), weil sie gemerkt haben, dass es einfach zu früh ist und oft ein Problem darstellt. Aber auf Eltern und Lehrer wollten die Politiker ja mal wieder nicht hören...


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Oh man mir war wirklich nicht bewußt das ich mich jetzt schon damit auseinander setzten muss. Wäre ja dann mein erstes "Schulkind" und naja, wie das so ist, hatte ich keinen Schimmer....... Danke euch für eure Antworten, hat mir sehr geholfen!


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Das Zurückrudern bezieht sich nur auf die stufenweisen Stichtage nach September (also Oktober, November, Dezember). Der Septemberstichtag bleibt bestehen. Die Sommerkinder sind somit alle schulpflichtig (im Gegensatz zu früher). Der Elternwille wird aber durch die Rückstellungsmöglichkeit weiterhin berücksichtigt. http://www.km.bayern.de/km/aktuelles/08313/index.shtml


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ich würde sie auch lieber, wie meinen Sohn - er war damals ein Kann-Kind - mit knapp 7 einschulen lassen. Mein Sohn hat LRS und das hatte sich damals im Prinzip schon abgezeichnet. Meine Tochter scheint das nicht zu haben, deshalb haben wir auch keine schwerwiegende Gründe um sie zurückstellen zu lassen. Trotzdem, wenn es möglich wäre, würde ich sie gerne zurückstellen lassen. Aber "Wünsche" zählen ja nicht. Anderseits werden ja alle in dem Alter eingeschult und es ist nicht wie bei den Kann-Kindern, dass sie dann die Jüngste wäre. Auf manche Sachen hat man leider keinen Einfluss. LG Nicole


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Es ist weder Pflicht das Kind mit 5 noch mit fast sieben einschulen zu lassen. Das geht tatsächlich nach Stichtag. Rund um die Stichtage gibt es dann noch Grauzonen. Wenn Kinder vor dem Stichtag geboren wurden, und noch in dieser Grauzone liegen, dann sind es Kannkinder. Diese können auf Wunsch der Eltern ein Jahr "früher" eingeschult werden, sie sind dann meist so 5,5 Jahre alt.. Das Jahr später wären sie dann regulär schulpflichtig. Da mußt Du schauen, wie Euer Stichtag liegt. Aber wenn Eure Tochter nun aufgefordert wurde am Sprachtest teilzunehmen, dann wird sie vermutlich 2012 regulär schulpflichtig sein. Und dann müßtest Du sie zurückstellen lassen, um sie 2013 einschulen lassen zu können. Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist. Bei uns in BaWÜ ist das ziemlich kompliziert. Da geht zurückstellen eigentlich nicht, bei einem normal entwickelten Kind.


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Wobei wenn sie von Oktober ist, scheint man sie auf Antrag auch erst ein Jahr später einschulen zu können. Würd da mal in der Schule nachfragen.


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sie muss 2012 in die schule; in nrw ist (meist) rückstellen nur möglich, wenn schwerwiegende gründe vorliegen. es wird dann gesagt, dass die eingangsstufe (1 und 2 klasse) ja auch in drei jahren gemacht werden kann, ohne dass das als "sitzenbleiben" gilt. hier kannst du es nachlesen. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/Schuleingangsphase/index.html das entspricht allerdings nicht meiner meinung!


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bei uns war das auch und wir waren dort. es geht darum um zu sehen,ob die kids quasi deutsch verstehen u.sprechen können, da es ja auch ausländische kids gibt,wo dies nicht unbedingt der fall ist. damit diese kids dann ausreichend vor schulanfang gefördert werden können. so wurde uns das an dem tag wo der test (der meiner meinung nach nur so 5-10 minuten dauerte) stattfand erklärt,als wir nachfragten....


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Es ist momentan so, wie Luni2701 es richtig reingesetzt hat. Als Oktober Kind zählt der Elternwille, ob Einschulung oder nicht. Aber warte mal die nächste Landtagswahl im Mai ab, da könnte sich ggf. wieder mal was ändern.