Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe vor ein paar Monaten schon einmal hier wegen unserer Mietkaution geschrieben. Es geht darum, dass wir vor einem Jahr in eine neue Wohnung gezogen sind und ewig auf unsere Kaution warten müssen. Einen Teil der Kaution haben wir wieder bekommen, der Rest wurde wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten. So, nachdem mein Mann jetzt seit gut 2 Monaten (Nebenkostenabrechnung kam eigentlich immer im Oktober) hinter dem Rest der Kaution hinterher telefoniert sagte man ihm letzte Woche, dass das Geld Freitag überwiesen wird. Eben habe ich dann einen Anruf bekommen, dass sie ja noch unsere Bankdaten bräuchten (mal davon abgesehen, dass die die ansich haben müssten). Ansich dachte ich heut ist Montag und nicht erst Freitag letzte Woche, aber na gut. Auf meine Frage hin, ob wir denn noch etwas schriftliches bekommen würden, war der gute Mann recht komisch und meinte so nach dem Motto, wenn es umbedingt sein muss machen die es auch noch schriftlich. So und dann meinte er (wir haben damals 580€ Kaution bezahlt und 300 € bereits wiederbekommen) wir würden 280 € bekommen. Aber was ist denn mit den Zinsen? Soweit ich weiß muss die Kaution MIT Zinsen zurückbezahlt werden. Und wie ist das mit der letzten Nebenkostenabrechnung? Müssten WIR die nicht auch bekommen? Ich hab ganz stark das Gefühl, dass die uns irgendwie verar.... wollen. Hat jemand von euch Ahnung davon? Bin für jede Antwort dankbar. Sorry, dass es so lang geworden ist. Hoffentlich hab ich einigermaßen verständlich geschrieben. Lg Verena
Die Zinsen stehen Euch zu, Kontoauszüge/Belege verlangen. Ebenfalls steht Euch eine Nebenkostenabrechnung zu, ebenfalls verlangen.
Danke für deine Schnelle Antwort. Werde meinen Mann da morgen gleich nochmal anrufen lassen.
Ich würde es gleich schriftlich machen. Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem uns am... avisierten Restbetrag in Höhe von 280 € zu unserer am... eingezahlten Kaution in Höhe von 580 € ist Ihnen unsere Forderung der Zinsen und Zineszinsen für den Zeitraum von bis entgangen. Wir bitten Sie, uns den Zinsertrag anhand von Kontoauszügen nachzuweisen und auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Ebenfalls bitten wir Sie, uns eine Ausfertigung der Nebenkostenabrechnung für die von uns gemietete Wohnung für den Zeitraum von bis für unsere Akten zur Verfügung zu stellen. MfG
Danke, schriftlich ist natürlich noch besser. Klasse, dass du mir gleich ein Muster geschrieben hast. Bin leider eine Niete was das vormolieren bei solchen Sachen betrifft. Lg Verena
Hallo! Wenn die euch die 280,- EUR jetzt sofort überweisen wollen, lasst das erstmal zu. Die Nebenkostenabrechnung für 2008 müsst ihr natürlich bekommen, aber fordert sie erst im Januar an. Ab da können eventuelle Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden, da euch die Abrechnung bis zum 31.12. zugegangen sein muss. Auf eine Guthabenauszahlung habt ihr aber selbstverständlich auch nachträglich Anspruch. Bzgl. der Zinsen ist es richtig, dass diese euch zustehen, also ebenfalls genaue Abrechnung/Kontoauszüge verlangen. LG Janka
Schließe mich da Verena an... und dann würde ich im Januar auch nicht nur die Abrechnung verlangen, sondern auch Einsicht in sämtliche dazugehörenden Belege fordern.
Ich hatte das gleiche Problem 2006. Mein Vermieter wollte die Kaution überhaupt nicht rausrücken, bin dann zum Anwalt. Der hat dann auch die Nebenkostenabrechnung abgefordert und geprüft, und siehe da, der Vermieter musste mir auch noch 300 € Nebenkosten rückzahlen... ![]()
Hallo,
die Kaution ist euer Geld, das der Vermieter getrennt von seinem Vermögen auf euren Namen zum gesetzlichen Zinssatz für Anlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist anlegen muß und bei dem euch die Zinsen zustehen. Ich weiß jetzt nicht mehr genau, ob sie 3 oder 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden muß (wenn keine Schäden in der Wohnung sind), aber das kannst sicher googeln. Ihr habt Anspruch auf eine Abrechnung oder eine Kopie des Sparbuchs oder wo es halt sonst angelegt war.
Der Vermieter darf allerdings einen angemessenen Teil zurückbehalten, wenn z.B. Nachzahlungen aus Nebenkosten zu erwarten sind. Er muß allerdings die NBK-Abrechnung 6 Monate nach Ende des Abrechnugszeitraums gemacht und euch zugeschickt haben, sonst bleibt er auf den Nachzahlungen sitzen. Ich bin Vermieterin und brüte selber grad über der Abrechnung
LG, Sabine
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