Mitglied inaktiv
gibt es dafür ne gesetzliche Regelung? Im BGB steht wohl was (§ 249? - für mich nicht wirklich deutlich), habe aber gelesen, dass das HGB bindend sei und da hab ich nix gefunden. Ich habe aber schon mehrfach gehört, dass man die Fahrtkosten zu einem Geschäft im Reklamationsfall einer Ware erstattet bekommen muss und weiß auch von einigen, die ihr Benzingeld bekommen haben, wenn sie danach fragten. Also z. B. ich muss was im nächsten Media-Markt reklamieren, weil in der Garantiezeit defekt, dann muss Media-Markt mir das Geld für die Fahrt auch bezahlen. Ich hab auch schon bei der Verbraucherzentrale geschaut unter Markt + Recht - Einkauf (das war der einzige Hinweis den ich von denen bekommen habe, ansonsten muss ich kostenpflichtig mich beraten lassen - grrr) und dort nix gefunden. Als Endverbraucher entstehen mir ja teilweise immense Fahrtkosten, wenn ich x Kilometer wegen eines Garantie-Umtausches fahren muss, weil das nächste Warenhaus eben dort ist. Und der Fehler an der Ware ist ja nicht Schuld des Verbrauchers.
guck mal unter www.recht.de
Aufgrund welcher Grundlage sollte das Geschäft Dir die Fahrtkosten erstatten? Du hast eine entsprechende Fahrt in Kauf genommen und vor Ort gekauft. Ich sehe hier keine Notwendigkeit bei einer Reklamation Fahrtkosten zu bekommen. Dann dürfte kein Einzelhändler mehr Kunden akzeptieren, die nicht aus der Region kommen, aus Sorge vor möglichen "Schadenersatzforderungen".
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