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es war einmal frau DR. Annette Schavan...

es war einmal frau DR. Annette Schavan...

DecafLofat

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eilmeldung welt.de, gerade gelesen. nun ist sie nur noch die arme alte cousine ohne titel, die nie einen abbekommen hat.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Wahhh? Das erstaunt mich jetzt.


FrauKrause

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wer zuviele Flüchtigkeitsfehler macht, ist durchgefallen. Feddich LG fk


Leena

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

...puh. Jetzt ist sie doch aber wohl endgültig nicht mehr als Bildungsministerin haltbar, oder?!?


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Leena

...Frau Merkel wird zukünftig keine Promovierten mehr ins Kabinett berufen. Dat gibt nur Ärger.


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von Leena

Warum sollte man sie rausschmeißen? - Für den Job ist kein Doktortitel notwendig - Sie scheint ihren Job ja gut zu machen - Steinewerfer waren ja auch in der Regierung tragbar


Leena

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wenn Dir nicht klar ist, wieso jemand, dem der Doktortitel wegen nachgewiesener Plagiatsvorwürfe aberkannt wird, ausgerechnet als Bundesminister für Bildung und Forschung nicht mehr tragbar ist - dann ist Dir nicht mehr zu helfen. :-) Wie sagte Annette Schavan seinerzeit zum Thema Guttenberg - als Promovierte schäme sie sich „nicht nur heimlich“ für ihn. Denk mal bei Gelegenheit darüber nach. ;-) Gut, bei Frau Schavan ist das Verfahren wohl noch nicht abgeschlossen, wenn sie ja klagen will - also ist der letzte Wort in der Angelegenheit sicherlich noch nicht gesprochen... und die Dimension hinsichtlich der "vorsätzlich und arglistig getäuscht", die ihr vom Gutachter jetzt unterstellt wird und vom Fakultätsrat geteilt, die kann ich so oder so beim besten Willen nicht beurteilen. Es klingt definitiv anders als bei Guttenberg seinerzeit... wäre aber, wenn die Vorwürfe letztlich nicht aus der Welt geschafft werden könnten, so oder so ein Rücktrittsgrund, wenn man sich nicht "für sie schämen" sollte.


MM

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

... den sie begangen hat! Findest du so jemanden in so einer Funktion vertrauenswürdig???


Winterkind09

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Gemein, gemein- gibt es da keine Verjährung?


like

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Es ist eher die Schmach, die in einer solchen Postition mit diesem Makel des Aberkennens verbunden ist. Prinzipiell ist die Frau schon lange nicht mehr auf ihren Dr.Titel angewiesen - die hat genug gute Arbeit abgeliefert, um berechtigterweise Bundesbildungsministerin zu sein. Schon in ihrer Zeit hier in BaWü...... Sag ich jetzt mal so ganz neutral als Noch-Nie-CDU-Wähler..... Schade eigentlich...... Ich fand die Guttenberg-Geschichte damals auch tragisch.


stjerne

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Habe ich im zweiten Semester gelernt. Und bei meiner Doktorarbeit habe ich jeden Fetzen als Quelle angegeben. Einmal hatte ich so eine echt coole Formulierung im Kopf, wusste aber einfach nicht mehr, ob sie wirklich von mir stammt oder ob ich sie gelesen hatte. Also hab ich sie weggelassen. So macht man das eben. Das muss man doch gelernt haben.


cosma

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Antwort auf Beitrag von stjerne

Ja, copy and paste war früher mal. Heute wird alles extremst auseinandergenommen und es herrscht regelrechte Plagiatspanik. Wenn die Quellenangaben dann dem Umfang des Inhaltes entsprechen stimmt mM nach auch was nicht mehr so ganz ...


hgmeier

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Antwort auf Beitrag von cosma

Ich frage mich ja was herauskommt, wenn man mal alle Dissertationen der letzten 50 Jahre lückenlos überprüft. Ich persönlich rechne damit, daß >20% nicht den Anforderungen gerecht werden dürften.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von hgmeier

Die würden dann feststellen, dass manch einer sich auch den gegenteiligen Spaß erlaubt hat: Das Erfinden von nichtexistenten Quellen.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Wenn ja, könnte man dann nicht mal... ich meine, so ganz unverbindlich... drüberschau'n??


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Ansonsten hat Deine Lieblingsbundeskanzlerin sicherlich von ihrem politischen Ziehvater gelernt, dessen Doktorarbeit ist ja auf mysteriöse Art und Weise verschwunden.


carla72

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Schön, dass man jetzt auch mal unpromoviert, ohne jede Ahnung vom Verfahren, gerne auch ohne Abitur, über die Hochnäsigen/Arroganten/Erfolgreichen/Eliten da draußen mal so richtig Häme ausgießen darf! Wird eigentlich noch über Politik diskutiert oder nur noch über verunglückte Äußerungen an der Bar nach 1:00 und missglückte, über dreißig Jahre alte Zitate - ach so, und richtig relevante Fotos? LG, carla


Petra28

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Antwort auf Beitrag von carla72

Politik? Welche Politik?


Ralph

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Antwort auf Beitrag von carla72

Es geht hier um eine Spitzenpolitikerin, die auch noch Bundesbildungsministerin ist, deren Doktorarbeit offenbar nicht den wissenschaftlichen Anforderungen entspricht. Wenn Frau Schavan in ihrer Promotionsarbeit laufend und nicht nur vereinzelt "aus Flüchtigkeit" fremde gedankliche Leistungen als die eigenenausgab, dann ist das in seriösen und integren Wissenschaftskreisen DAS Kapitaldelikt! Und dann muß es auch nach 30 Jahren erlaubt sein, das nachzuprüfen und entsprechend zu sanktionieren. Inwieweit das strafrechtliche Relevanz hat, steht auf einem ganz anderen Blatt, da mag man ggf, die Einrede der Verjährung anführen, aber nicht in der Sache selbst .Frau Schavan möchte ja auch, daß ihr Hochschulabschluß nach 30 Jahren anerkannt wird, der verjährt ja auch nicht. Ralph


Cossi99

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Antwort auf Beitrag von Ralph

oder wird sie zum "normalen" Dr. degradiert? Prof. kann man doch nur mit Dr. werden oder? Ich verstehe das System nicht, bin aber gespannt was kommt. Wird ja Mode ... Grüße Petra


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Cossi99

Die Erklärung auch, also muss man eigentlich davon ausgehen, dass hier mehr als nur ein paar Flüchtigkeitsfehler vorlagen. Aber das Ganze hat nicht die Dimension eines Guttenberg. Letzterer hat sich Teile der Arbeit vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages schreiben lassen (steuerfinanziert). Das muss man sich mal vorstellen! Das ist dreist, schändlich und disqualifiziert ihn in meinen Augen für alle öffentlichen Ämter. Bei Schavan, ja gut, als Bildungsministerin klar nicht mehr tragbar, aber ich würde es nicht - anders als bei Guttenberg - als Zeichen ihrer Persönlichkeit werten. Wer hat vorm Computerzeitalter an der Uni nicht schon mal hier und da eine Fussnote weggelassen (nicht vergessen, bewusst weggelassen)? Das Festhalten am Amt halte ich dann auch wieder verwerflich. Sie hat einen Fehler gemacht, soll dazu stehen, und das Amt zur Verfügung stellen. Kann sich ja in der Zwischenzeit hinsetzen und neu promovieren.


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Cossi99

Über die Aufrechterhaltung der Professur entscheidet die Uni. Man kann aber nicht zum Dr. "degradiert" werden, das ist ein akademischer Grad - eine Professur ist ein Amt (oder, im Falle von Frau Schavan, ein Ehrenamt).


carla72

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Wenn mich nicht alles täuscht, sind die Dissertationen von Goethe und Schiller noch keine 250 Jahre alt. Wurde da schon geprüft, ob die heutigen Maßstäben genügen? Wenn es doch scheinbar keine zeitlichen Grenzen gibt? Tut mir leid, 30 Jahre alte Fußnoten finde ich komplett unwichtig. Sie sagen in meinen Augen auch nichts über eine Person aus. Nach 30 Jahren ist außer Mord alles verjährt. Lg, carla


Ralph

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Antwort auf Beitrag von carla72

Strafrechtlich mag es verjährt sein, aber moralisch-wissenschaftlich nicht! Mord hat mit Promotion und Habilitation und Wisschenschaft nichts zu tun, also unterlasse es bitte, diese Dinge in einem Atemzug zu nennen! Die Grundsätze, nach denen die Promotionsarbeiten von Herrn von und zu und Frau Sch. überprüft wurden, sind im übrigen zeitlos. Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Doktortitel von Goethe und Schiller auch heute noch daran gemessen werden können. Inhaltlich ist das eine ganz andere Kiste, da könnte die Wissenschaft heute weiter sein, und vielleicht sind die Erkenntnisse der alten Dichter heute sogar obsolet, das kann ich nicht beurteilen, aber auch darum geht es nicht. Inhaltlich sind wahrscheinlich sehr viele wissenschaftliche Arbeiten überholt, einfach, weil heute die Methoden der Informationsspeicherung und -beschaffung schneller und umfassender geworden sind und weil dadurch auch das Wissen der Menscheit sich immer schneller vermehrt (wie war das, Verdoppelung alle 12 Jahre oder so?). Die Anforderungen, wie ich fremdes geistiges Eigentum vom eigenem unterscheide und kenntlich zu machen habe, haben sich aber im wesentlichen nicht geändert. Es geht schlicht und einfach um die Glaubwürdigkeit derWissenschaft an sich und der Wissenschaftler untereinander, ein absolut wertvolles Gut, mit dem man unter keinen Umständen spielen sollte, auch nicht nach 30, 50 oder 100 Jahren. Ralph


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Eine Professur ist eine Tätigkeit. Nicht verwechseln!


Ralph

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Es waren so viele, daß die Uni zu der Erkenntnis gelangt ist, daß Vorsatz vorliegt. Ob das so war, wird möglicherweise ein Gericht klären, wenn Frau Sch. wirklich Klage erheben sollte. Und es hat nichts mit dem Computerzeitalter zu tun. Die formellen Anforderungen haben sich nicht wesentlich verändert. Der Computer hat lediglich die schriftliche Erstellung erleichtert und die Informationsbeschaffung und -verarbeitung verändert, dies allerdings revolutionär und rigoros. Das alles aber war NICHT Gegenstand der Überprüfung. Da ging es ausschließlich darum, ob Frau Sch. den Unterschied zwischen "mein und Dein" gekannt und gekennzeichnet hat, ob mit Composter, Schreibmaschine oder via Diktat/Schreibbüro ist völlig gleichgültig. Ralph


Petra28

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Bin grad zu faul, es selbst zu formulieren, daher: http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad oder http://de.wikipedia.org/wiki/Professur


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Der, der an der Uni in den Zeiten, in denen eine Überprüfung durch Computer nicht möglich war, einen netten Satz nur geringfügig umgestellt hat und fröhlich pfeifend die Fussnote vorsätzlich weggelassen hat, möge den ersten Stein werfen. Gelegenheit macht eben Diebe. Ist halt doof, wenn es rauskommt und dann muss ich auch die Konsequenzen ziehen. Pech gehabt, sozusagen. Aber das ist trotzdem nicht der gleiche "Unrechtsgehalt" wie beim Schummelgrafen. Das war schon krass, selbst für ne juristische Doktorarbeit.


carla72

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Hätte sie sich ihr Abitur komplett erschummelt - es bliebe bestehen. Hätte sie einen Studienabschluss erlogen - er bliebe bestehen. Die einzige Ausnahme ist die Dissertation. Ich nehme übrigens an, dass das bald anderweitig geregelt wird, und tippe auf 10 Jahre. Natürlich haben andere Verjährungsfristen damit zu tun - es hat ja einen Sinn, dass man sich darauf geeinigt hat, praktisch alle Straftaten nach dieser Zeit nicht mehr zu verfolgen und auch zivilrechtlich ein Mäntelchen darüber zu breiten. Eine Generation - das reicht einfach. Warum sollte da gerade die Diss. die grße Ausnahme sein? Wer sich ein bisschen damit auskennt, weiß doch, wie dort gearbeitet wird. Da wird sich sicher einiges ändern - gut so. Aber in aller Regel schreibt der Doktorand zuhause im stillen Kämmerlein, bekommt null komma null Anregung oder Unterstützung vom Doktorvater, der die Arbeit erst sehen möchte, wenn sie fertig ist, sie nach Abgabe erstmal 12 Monate auf irgendeinem Haufen liegenlässt, sie dann mit ein paar Rechtschreibfehlerkorrekturen und einem Hinweis auf ein paar von ihm selbst verfasste bahnbrechende Aufsätze, die mit der Sache nur am Rande zu tun haben, aber unbedingt mitverwurstet werden müssen, zurückgibt - in der Zwischenzeit ist die Arbeit veraltet, einer der vorgesehenen Zweitprüfer gestorben oder ausgewandert, das Geld wird knapp und Fertigwerden ist alles. Dann ist etwas durchgerutscht, und er steht dann 30 Jahre später als Betrüger da? Du scheint irgendwie überhöhte Vorstellungen davon zu haben, wie solche Verfahren ablaufen. (Für naturwissenschaftliche Arbeiten gilt anderes). Und übrigens - zwischen dem, was TvG und AS getan haben, liegen Welten. Die Moralkeule passt natürlich immer. Aber für mich ist das ein politisch motiviertes Aufbauschen von Nichtigkeiten.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von carla72

... und bei Politikern ist es das auch. Für mich ist es eine Grundsatzfrage der Wissenschaft und deren Arbeit samt Titelvergabe. Deshalb bewege ich mich auch nicht in juristischen Verjährungsfristen. Das unterscheidet uns, und da kommen wir auch nicht auf einen Nenner. Selbst wenn es eine 10jährige Verjährung geben würde... was hat das für Konsequenzen? Juristisch könnte die Uni dann nach Ablauf der Verjährungsfrist den Titel nicht mehr entziehen. Das bedeutet aber nicht, daß nicht weiter auch ältere Promotionsarbeiten geprüft und entsprechende Einschätzungen veröffentlicht werden. Wenn dann aber aufgrund der Verjährung keine Prüfung der Uni mehr erfolgen kjönnte, würde die betroffene Person mit dem verdacht immer konfrontiert bleiben. Der moralische Schaden am Leumund würde also bestehen bleiben ohne Chance auf offizielle Exkulpation. In der heutigen Situation wäre das möglich. Insofern ist für mich nicht ausgemacht, daß eine Verjährungsfrist eingeführt wird, diese könnte mehr schaden als nutzen. Ralph


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Petra28

... da bin ich einem Irrtum unterlegen.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

... könnenkann ich hier eher nicht beurteilen. Für Schavan war es vielleicht mehr Mühe, das alles zu Papier zu tippen als für Herrn von und zu, der nur seine Paiste&Copy-Tastaturund einen guten Drucker brauchte. Mir geht es jetzt auch nicht darum, wer jetzt der Schlechtere von beiden ist. Fest steht offenbar, daß sie im nicht unwesentlichen (und damit im Grunde zu vernachlässigendem) Maße fremde Leistungen als eigene ausgegeben hat, und darin liegt die Verfehlung. Und diese Verfehlung im Bereich der Wissenschaft kann dann nur die Aberkennung des Doktortitels nach sich ziehen. Noch einmal: Strafrechtlich kann das durchaus (inzwischen) irrelevant sein, da bin ich auch durchaus für Verjährungsfristen zu haben. Aber eine ergaunerte Doktorarbeit bleibt nunmal eine ergaunerte Doktorarbeit, das heilt keine Zeit der Welt. Ralph


mamamitzwei

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Wegen der hat mein Mann Haufen Studiengebühren zahlen müssen... gut so!


Eileen

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Antwort auf Beitrag von maxwell

jetzt auch diejenigen an den Pranger stellen die damals die Dr-Arbeit korrigiert und für gut befunden haben und dann sollen bitte ALLE Dr.Arbeiten kontrolliert werden (gleiches Recht für alle), denn anscheinend kann man sich nicht darauf verlassen, daß dieser rechtmäßig vergeben wurden....also wer hat "durchgewinkt"? Wo sind wir denn - in einer Bananenrepublik? Die "Wissenschaft" macht sich gerade selber lächerlich und der Titel "DR" hat für mich nur noch eine "zweifelhafte" Bedeutung.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Eileen

... daß die allermeisten Doktorarbeiten im Grunnde in Ordnung sind. Wenn man die Masche verfolgt "Suche ich, so werde ich finden...", ja... dann wird wohl in jeder Arbeit ein Häärchen in der Suppe zu finden sein. Insofern hast Du recht. Aber wenn solch ein Massenauftritt von Häärchen entdeckt wird, sozusagen ein ganzes Büschel, dann ist das einfach eine andere Dimension. Ralph