Jane und 3
Frage steht ja schon im Betreff. Ich bekomme nunmehr nach dem Tod meines geschiedenen Mannes Erziehungsrente und mein Sohn HWrente. Diese wird natürlich auf ALG II angerechnet, auch korrekt, kein Thema. Nun ist es wahrscheinlich so, dass aufgrund der Höhe durch Kindergeldzuschlag und Wohngeld kein ALG II Bezug mehr notwendig ist. Meine Frage ist nun aber, wie verhält es sich mit meinem LG, Mitglied der BG? Bekommt er dann keinerlei Gelder mehr? Sprich, er hat keinen Anspruch auf eigene Leistungen? Das würde ja schlussendlich heißen, ich hätte so oder so das gleiche Einkommen, ob mit oder ohne ihn? Nicht falsch verstehen, aber das irritiert uns, da ich ihn ja dann komplett unterhalten müsste - eigentlich aus Renten, die mein Sohn und ich aufgrund des Todes des Vaters erhalten? Kann mir da jemand helfen? Und nein, ich werde mich natürlich nicht trennen, schließlich leben wir schon 13 Jahre zusammen :-) Ist nur irgendwie komisch, auch für ihn... Schwitzende nachdenkliche Grüße Jane
arbeitet der lg denn nicht?
bzw arbeitest du denn nicht? dann brauchst du niemandem rechenschaft ablegen und es ist egal wie der topf heißt aus dem das gemeinsame geld kommt.
Danke für die Antwort. Ich arbeite nicht, da ich meinen schwerbehinderten Sohn pflege. Mein LG hatte die Erziehungszeit für unsere Tochter genommen und in dieser Zeit schloss seine Firma, er wurde gekündigt. Seitdem hat er leider aufgrund seiner Behinderung noch keinen neuen Job bekommen, daher ja auch ALG II und BG.
Alles bissel kompliziert bei uns
kann nicht dein lg den sohn pflegen und du gehst wieder arbeiten? nur ne Idee....
Wenn ihr zusammen lebt, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Ja, und dann geht man davon aus dass das Einkommen in einen Topf geworfen wird - egal woher es kommt.
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