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Erbrecht Frage

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Erbrecht Frage

Schokolina

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Was ist eigentlich, wenn man etwas erbt und die Erbschaftssteuer nicht zahlen kann? Beispielsweise eine Immobile, dann vielleicht auch noch in Steuerklasse 3. Man muss die Immobilie dann verkaufen und die Steuer zahlen, oder? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Und was, wenn man das Erbe annimmt und dann feststellt, dass man die Immobilie nicht loskriegt? Oder aber nur unter dem festgestellten Wert?


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

http://www.welt.de/welt_print/article3075735/Erbschaftsteuer-in-Raten.html


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Kann Dir leider nicht helfen, aber hier geht es schnell und so gut wie fachgerecht, Studis beantworten... , kostenlos. www.jurathek.de und da ins Forum www.recht.de und auch hier ins Forum


ohno

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Dann ist das Pech. Wenn Du das Erbe annimmst, bekommst Du vom Nachlassgericht - wenn Du rechtmäßiger Erbe bist - einen Erbschein in Ausfertigung erteilt. Mehrere Erben erhalten diesen gemeinschaftlich. Dies ist nicht mehr rückgängig zu machen, Du bist verpflichtet, Antrag auf Grundbuchberichtigung zu stellen, so mit bist Du im Grundbuch aktueller Eigentümer. Erst dann kannst Du die über die Immobilie rechtens verfügen. Eine Umkehr ist logisch ausgeschlossen. Aber Achtung: Willst Du nicht erben, musst Du die Erbschaft ggüber dem Nachlassgericht ausschlagen! Dafür gibt es eine gesetzliche Frist. Ansonsten wirst Du automatisch Erbe! Steuerbetrag kann man evtl. abzahlen. Frag mal beim FA.