> Bin gerade beim ausfüllen des Antrages. Hatte 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes Beschäftigungsverbot, man bekommt ja trotzdem das gleiche Gehalt , so dass man nun beim Elterngeld keine Nachteile hat. > Aber auf meine Gehaltsbescheinigung steht nun nicht Grundgehalt wie sonst, sondern ausgleichsbetrag Beschäftigungsverbot . Nun meine Frage sind die dort so schlau und berechnen das mit oder wird das ignoriert und dieser Monat gilt als unbezahlt und ich bekomme doch Abzüge ? > > Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt