Mitglied inaktiv
Hallo! Wenn das Kind vor den Eltern stirbt, wer bekommt dann im Falle des Tode der Eltern das Erbe? Der Ehemann / Ehefrau oder die Kinder ( also dann die Enkelkinder), falls welche vorhanden? Weiss das jemand? LG, Nicole
Der Erbteil des verstorbenen Kindes geht an dessen Kinder weiter. Wenn keine Kinder da sind, wird das Erbe unter den Haupterben verteilt
So ganz habe ich die Frage glaube ich nicht verstanden, aber ich versuche trotzdem eine Antwort :-). Davon ausgehend, dass keiner der "Beteiligten" ein Testament hinterlassen hat gilt folgendes: Wenn ein Mensch A verstirbt und er ist unverheiratet, dann erben seine Eltern zu je 1/2. Sterben nun wiederum seine Eltern, so erbt zunächst der überlebende Elternteil neben evtl. vorhandenen Geschwistern des Menschen A. Stirbt der überlebende Elternteil erben evtl. vorhandene Geschwister wiederum. Hatte der unverheiratet verstorbene Mensch A keine Geschwister, dann erben beim Tode seiner Eltern seine Großeltern bzw. die Geschwister seiner Eltern bzw. deren Kinder oder Enkel usw. Stirbt ein Mensch A verheiratet aber kinderlos erben, sofern die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, der Ehepartner zu 1/2 und die Eltern des Verstorbenen zu je 1/4. Stirbt nun ein Elternteil, dann erbt keinesfalls der Ehepartner des Menschen A. Stirbt ein Mensch A und hinterläßt Frau und Kinder, so erben, sofern die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, der überlebende Ehepartner 1/2 und die Kinder teilen sich die restliche Hälfte zu gleichen Teilen. So, ich hoffe, dass das so nun stimmt, aber IANAL und dass es auch verständlich ist. Liebe Grüße Ebba
also erbe geht immer nach unten und dann nach oben.... also erst sind alle kinder (falls noch mehr vorhanden sind) und enkel dran (die bekommen dann das, was deren mutter/vater zugestanden hätte), wenns da keine erben gibt, dann würden die "eltern der eltern" das erbe bekommen... wenn die auch schon tod sind, dann bekommen die geschwister (weil das ja wieder die erben derer eltern sind).... mensch wenn man nur zeichnen könnte - dann ist das erbrecht in null,nix erklärt - aber so mit worten ist das schwer *g*
Ja, Danke! Meine Frage ist somit beantwortet, ich hatte mich vielleicht etwas dumm ausgedrückt. Bei dem aktuellen Fall ist die Tochter der Eltern mit 36 gestorben, die Eltern leben beiden noch. Die Tochter war verheiratet und hinterlässt 2 Kinder. Sie hatte auch noch 2 Geschwister. Jetzt ging es darum, wer das Erbe bekommen würde, was der Tochter zugestanden hätte. Dem Ehemann oder den Kindern der Verstorbenen. Also demnach was ihr geschrieben habt den Kindern. Aber wenn sie minderjährig sind? LG, Nicole
nein... also wenn sie verheiratet ist und 2 kinder hat, dann wird das erbe aufgeteilt.... 50% bekommt der ehegatte, 50% die kinder - also in dem fall 25% pro kind..... die eltern und geschwister erben gar nichts, das wäre nur im falle wenn die verstorbene keine kinder hätte und nicht verheiratet wäre.... ob die kinder minderjährig sind oder nicht ist egal, das erbe gehört ihnen.... ich denke das wäre auf einem sparkonto am besten aufgehoben? wie und wann die das bekommen, weiss ich nicht...
hab ich gefunden... Hinterlässt der Verstorbene eine Ehefrau und drei Kinder, so führt dies – wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand verheiratet waren – dazu, dass der Ehefrau die Hälfte des Nachlasses zusteht und den Kindern jeweils von der zweiten Hälfte 1/3, also ein 1/6 des Gesamtnachlasses. Leben neben der Ehefrau noch die Eltern, ist die Ehe aber kinderlos geblieben, so würde die Ehefrau ¾ des Nachlasses erhalten und die Eltern des verstorbenen Mannes ¼. Anders ist dies dann, wenn die Ehegatten Gütertrennung bei Eheschließung oder später durch einen Ehevertrag vereinbart haben. In diesem Falle erhält die Ehefrau deutlich weniger. Im Verhältnis zu den Kindern erhält die Ehefrau dann lediglich ¼ des Nachlasses, während die Kinder die restlichen ¾ unter sich aufteilen müssen, so dass also damit jeder ¼ erhält. Im Verhältnis zu den Eltern des Ehegatten bei Kinderlosigkeit erhält die Ehefrau die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Eltern. .... Dies führt bei erwachsenen Kindern dazu, dass diese auf einer sofortigen Verwertung des Vermögens bestehen können. Bei minderjährigen Kindern ist dies mit dem Problem verbunden ist, dass jede Verfügung über das Vermögen vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden muss.
Im praktischen Fall wird es so sein, immer vorausgesetzt, die Großeltern hinterlassen kein anderslautendes Testament, daß die Geschwister der Verstorbenen jeweils 1/3 der Erbmasse erben und ihre beiden Kinder sich 1/3 teilen müssen, also jeweils 1/6 erben. Ihr Ehemann erbt NICHTS, von seinen Schwiegereltern. Wenn die Kinder minderjährig sind, macht es für die Großeltern absolut Sinn, eben doch ein Testament zu machen, in dem sie genau diesen Fall verfügen. Sie können einen Testamentsvollstrecker oder Vermögensverwalter für die Kinder bestellen, der Ihren Erbteil verwaltet, bis sie volljährig sind. Außer sie wollen, daß ihr Schwiegersohn, als Vertretungsberechtiger, das macht, dann kann er aber auch über das Vermögen der Kinder verfügen und es theoretisch verprassen.
das meinte ich. Ich meinte nicht das, was die Tote ihren Kindern und Mann vererbt hat, sonderm ob die beiden Kleinen mal Anspruch auf das Erbe der Großeltern haben oder eben der Schwiegersohn es eher bekommt. Daaaaanke!!! LG, Nicole
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