mick_2002
Der Verkäufer stellt eine Digitalkamera als neuwertig ein und der Käufer beanstandet aber das sie nicht neuewertig ist sondern gebraucht ist. der Verkäufer bittet ihn an das der Käufer den Artikel zurückgeschickt um den dann zu prüfen. was ist aber wenn der Käufer darauf besteht das er das Geld zuerst bekommt und dann die Ware zurückschickt? Dem Verkäufer muß doch erstmal Gelegenheit gegeben sein um das zu prüfen und as kann er ja erst wenn er die Ware bekommen hat oder?
Neuwertig heißt nicht neu, sondern gebraucht, aber in gutem, voll funktionstüchtigen Zustand. Wenn der Käufer Neuware verlangt, hat er m.M. nach Pech gehabt, dann hätte er besser lesen müssen. Wenns Privat verkauft wurde, ist eine Rücknahme doch sowieso ausgeschlossen, oder?
... daß ein Privatverkauf grundsätzlich von einer Rücknahme entbindet. Rechtlich geht es hier um einen ganz normalen Verkauf, bei dem der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Kamera zugesichert hat und für die er geradestehen muß. Weicht die Ware von dieser Beschreibung gravierend ab, ist der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet. Das nur nebenbei. Der Traum, als Privatmann alles bestens anzupreisen, zu verkaufen und sich dann darüber zu freuen, den Schrott endlich gewinnbringend los zu sein, gehört ins Reich der Fantasien.
Bei der Beschreibung "Top-Zustand, neuwertig, nur einmal ausgepackt und ausprobiert" erwarte ich aber hallo ein hochglanzpolierte Gehäuseoberfläche, null Kartzer auf Display, neuwertig eben. Wie hier jemand schrieb, das sei gebraucht im gutem Zustand... nein, neuwertig OHNE weitere Nennung von Fehlern heißt im Prinzip weitgehend neu, nur aber eben gebraucht.
Hier soll eine Taste stark abgegriffen sein und vorne ein großer Kratzer sein. Das spricht für eine vorangegangene exzessive Nutzung, auf jeden Fall ist das kein TOP-Zustand mehr, und neuwertig schon gar nicht. Das geht eher schon in den Täuschungsbereich.
Wer jetzt was zuerst losschickt, das ist die Frage. Beweistechnisch wäre es sicherlich besser, erst das Geld zu verlangen und dann den Artikel zurückzusenden, schon alleine um sicher zun gehen, daß man auch das doppelte Porto bekommt. In der Praxis sieht es aber tatsächlich eher nach "Erst die Ware, dann das Geld!" aus, in beiden Richtungen.
Ich würde mal auf das Bewertungsprofil des Verkäufers schauen und meine Entscheidung davon abhängig machen. Wenn das eigene Profil selbst Friedfertigkeit aussagt, würde ich damit argumentieren und erst das Geld fordern. Sollte der Verkäufer letztlich nach einem Kamerarückversand Schwierigkeiten machen, sollte eine Meldung bei Ebay in Aussicht gestellt werden. Dann gibt es auf jeden Fall ärgerlichen Mehraufwand beim Verkäufer, zusätzlich eine negative Bewertung... das will doch eigentlich niemand, es sei denn, daß der Verkäufer nicht sauber ist.
Ralph
Privatverkauf ohne Rücknahme.
Ich würde gar nichts machen.
wenn sie ausschaut wie neu, also es vom angegebenen Zustand neuwertig nicht abweicht, dann hat er Pech. wenn der Artikelzustand oben als neu angegeben wurde, dann wäre es normal, wenn er es beanstandet
andersherum, wenn der Käufer die Ware zurückschickt, hat er nichts mehr, weder Geld noch Ware. Und FALLS die Ware wirklich arg gebraucht ist, könnte ich mir vorstellen, daß K kein Vertrauen mehr in den VK hat und nicht auf gut Glück, daß einzige, was er noch in der Hand hat, wegschickt....
Der Verkäufer schrieb Top Zustand und neuwertig sie nur einmal ausgepackt und ausprobiert wurde. Aber angeblich ist die eine Taste ist stark abgegeriffen (Schrift schwer lesbar und sie hat einen tiefen Kratzer an der Vorderseite. Es wurde beides nicht erwähnt und der Käufer würde das porto übernehmen und die Kamera zurückschicken. Dafür soll der Verkäufer ihm das Geld überweisen.
Niemals darf der Käufer das Beweismittel aus der Hand geben, wenn das Geld noch nicht zurück geschickt wurde. Es gilt immer "zuerst Geld, dann Ware"... auch bei der Rückabwicklung. Schickt der Käufer dann die Ware nicht zurück, ist das Betrug.
Andersrum kann der Verkäufer auch der Dumme sein wenn er das Geld zuerst losschickt, dann ist er unter Umständen das Geld weg und die Ware ist auch weg. Versandhäuser kriegen auch erst die Ware und schicken dann das Geld. Dem Verkäufer sollte vor allem das Recht auf Prüfung und Nachbesserung eingeräumt werden. Es kann ja auch sein das der Käufer eine ganz andere Kamera schickt oder nur Schrott in dem Paket drin ist. Ich als Verkäufer würde nie das Geld zuerst losschicken...
Der Käufer kann ja auch rummanipuliert haben und irgendwelche Sachen behaupten. Das Problem ist wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht ist auch ein Privatverkäufer verpflichte den Artikel zurückzunehmen. Aber es muß ja erstmal bewiesen werden das der Verkäufer es verschwiegen hat bzw. das er die Kamera wirklich neuwertig war und nichts dran war. Gina
Die letzten 10 Beiträge
- Organisatorische Frage - email Benachrichtigung über neue Beiträge
- Studium/Ausbildung - das Richtige?
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus