Mitglied inaktiv
Ich stelle meine Frage hier auch noch mal ein, hier sind ja die großen Ebayspezialistinnen für's teeren und federn.
Ebay- Frage, Thema: Wie eine eventuelle Rachebwertung des Verkäufers umgehen.
Nachdem ich jahrelang nur gute Ebayerfahrungen gemacht habe, habe ich jetzt das erste Mal einen falsch beschriebenen Artikel erwischt -die Größe wurde falsch angegeben und meinem Eindruck nach auch absichtlich falsch, denn auf die angegebene Größe wird besser geboten.
Wenn ich mir ein paar der anderen Bewertungen ansehe, kann ich mir jetzt, da ich meine Geschichte kenne
, denken, dass der Verkäufer das schon öfter gemacht hat.
Und nachdem die Kommunikation von seiner Seite aus ziemlich pampig in Richtung "Pech gehabt, stell's doch selbst wieder rein" verläuft, möchte ich jetzt doch eindeutig negativ bewerten.
Ich möchte mir als Käuferin aber auch nicht mein positives Profil verderben -kann der Verkäufer mich aus Rache negativ bewerten? Kann ich mich davor schützen und wenn ja, wie? Oder wie umständlich wäre es gegebenenfalls, die negative Bewertung von Ebay wieder rausnehmen zu lassen? (Ich habe das Geld für den Artikel am Tag nach der Versteigerung überwiesen -hrmpf
es geht hier immerhin auch um 60 Euro plus Mehraufwand, der mich wirklich ärgert.)
Allzu viele Nerven und vor allem Zeit will ich auch nicht investieren, anderseits würde ich mich über mich selbst ärgern, wenn ich einfach gar nicht bewerten würde -oder positiv mit einem nur vorsichtigen Vermerk auf die Artikelbeschreibung, die nächsten Käufer sollen ja gewarnt sein (ich wäre gern gewarnt gewesen
).
Ich bitte um Tipps. Die Ebay-Seite finde ich nicht übersichtlich.
Danke,
miebop
....
in der Artikelbeschreibung steht, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt? grübelt miebop
Dazu musst du ihm erstmal beweisen, daß er gewerblich handelt. Dürfte schwierig sein.
Dir Artikelbeschreibung war falsch und somit hast Du ein Recht auf Rückgabe der Ware. Wenn der Verkäufer sich weigert, dann mach über Ebay eine Beschwerde. Du musst nichts behalten was offensichtlich falsch beschrieben wurde.
In diesem Fall ist es eindeutig: Es steht unter den Verkäuferinformationen "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer". Aber danke für's Mitdenken :-)
Huhu krueml, der Verkäufer weigert sich... wie kann ich ihn denn dazu zwingen, die Ware zurückzunehmen UND mein Geld wiederbekommen? Danke :-)
Rechts bei den bezahlten Artikeln kannst Du "Problem klären" anlicken. Dann kannst Du in dem Formular eintragen, dass die falsche Grösse in der Auktion angegeben wurde. Der Verkäufer hat einige Tage Zeit zu reagieren. Ist er nicht kooperativ und zahlt das Geld zurück (inkl. Versandkosten!), wird er von Ebay verwarnt und kann gesperrt werden.
Wenn es sich um einen gew. VK handelt, kann er nichts "privat" verkaufen. Widerrufsrecht durchlesen, Ware zurücksenden. Hat er keins, Meldung an Wettbewerbszentrale. Es gibt entweder privat ODER gewerblich. Wer gewerblich ist, MUSS sich an das Fernabsatzgesetz halten. Das beinhaltet auch ein Rückgaberecht, bei dem in Deinem Fall der VK die Kosten für die Rücksendung (über 40€ Warenwert) zu tragen hat. Für Privatverkäufe muß er einen Privataccount nutzen. Hat er das nicht getan, ist das SEIN Pech, nicht Deines ;-) Stella
Aber in dem Fall ist das doch sowieso egal. Die Ware war nicht wie beschrieben (falsche Grösse angegeben). Der Käufer kann in dem Fall IMMER die Ware zurückschicken, egal ob gewerblich oder privat.
Ja, aber gerade wenn er gewerblich ist und sich dann noch so verhält, würde ich ihm schon mal seine Grenzen aufzeigen. Er DARF das schlichtweg nicht und genau solche Leute sind es doch, die den Onlinehandel in Verruf bringen. Die Sache ist halt die, daß es wesentlich schwieriger ist, unter "privaten" Umständen an sein Geld zu kommen, als wenn man es mit einem gewerblichen VK zu tun hat. Der ist nämlich gleich weg vom Fenster, wenn er sich nicht an die REgeln hält. Und das will ja kaum einer, sonst bleibt er auf seiner Ware sitzen. Stella
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