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die "gesetzliche Kündigungsfrist" heißt doch

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die "gesetzliche Kündigungsfrist" heißt doch

Butterflocke

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4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende....oder? Ich möchte nur sichergehen, dass das auch stimmt. Im Vertrag steht lediglich "die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten"...


dr.snuggles

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

wohnung? job? bei mir im job wären es sechs monate, in der wohnung drei monate. abhängig davon, wie lange man irgendwo arbeitet bzw wohnt. meine freundin lebt seit fast 20 jahren in ihrer bude und hat eine kündigungsfrist von 10 mon.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Familie Google-Wiki haben mich wissen lassen, dass es 4 Wochen sind und lediglich der ArbeitGEBER eine längere Kündigungsfrist hat - je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ohje...., wäre das nicht so, hätten wir jetzt ein riesiges Problem....


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Gem. § 622 BGB gilt: (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für Arbeitgeber gelten, je nach Dauer des ArbVerh. längere gesetzliche Fristen. Aber, durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag können auch für den Arbeitnehmer längere Fristen vereinbart werden. Gibt es einen Tarifvertrag der auf deinen Arbeitsvertrag Anwendung findet oder ist etwas in deinem Arbeitsvertrag geregelt?


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Nicht dass ich wüsste. Der Vertrag ist äußerst sparsam gestaltet und beim Punkt "Kündigungsfrist" steht eben lediglich, dass die gesetzliche Frist gilt. Ich kann´s jetzt wirklich nur hoffen!!!


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Dann ist die Geltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vertraglich vereinbart. Alles wird gut :-)


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Danke:-) Der Chef wird sicher sowieso ungemütlich werden. Und wenn dann noch die angegebene Frist in der Kündigung nicht stimmt....uuuaaaahhhh


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Flocke, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, gibt es meines Wissens immer noch die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu reden und einen Aufhebungsvertrag zu machen. Ich nehme an, es geht um die neue Arbeitsstelle deines Mannes? Auch wenn der alte Arbeitgeber "ungemütlich" wird, solche Dinge passieren, und wenn er einigermaßen vernünftig ist, wird er deinen Mann auch ziehen lassen, auch wenn das aus betrieblichen Gründen blöd ist. Das gehört zum Risiko eines Arbeitgebers, vor allem, wenn die Arbeitsbedingungen nicht stimmen (zu geringe Bezahlung für zu hohen Arbeitseinsatz z. B.). Alternativ kann man möglicherweise auch an der neuen Arbeitsstelle den Arbeitsbeginn etwas "schieben", falls es gar nicht ginge. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es prinzipiell immer, auch wenn das unangenehme Gespräche erfordert. Es ist ein Arbeitsverhältnis, keine Sklaverei ;-) Aber in eurem Fall scheint es ja jetzt ohnehin geritzt zu sein... LG Nicole Aber hier scheint es ja ohnehin klar zu sein.