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darf ich mich mal mit ner frage einschleichen??? kennt sich jemand mit

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darf ich mich mal mit ner frage einschleichen??? kennt sich jemand mit

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arbeitsrecht aus??? hat jemand von euch schon mal was wegen einer 154tage krankheitsgrenze gehört??? also wenn man mehr als 154 tage krank war im jahr das man ERST dann gekündigt werden darf?? mir ist es nicht bekannt, aber vielleicht hat jemand von euch schon mal was davon gehört?? lg heidi


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ich weiß von 6 wochen im jahr und das aber mindestens 2 jahre hintereinander. dann ist ein mitarbeiter unwirtschaftlich für ein unternehmen.


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das hilft mir schon etwas weiter


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das stimmt aber so nicht. es heißt doch nur, daß der AG 6 wochen den lohn weiterzahlt, danach ist die krankenkasse dran zu zahlen.


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Glaub nicht, dass es das gibt ... Ist vielleicht wieder eines dieser hartnäckigen Gerüchte, wie das, dass man erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darf. Wegen Krankheit gekündigt werden, darf man meines Wissens, wenn es dem Betrieb wirklich schadet. Dies muss dieser dann nachweisen und das ist gar nicht so leicht! LG, Maya


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der ag kann eine kündigung aussprechen, der ma reicht kündigungsschutzklage ein. der ag muß dann nachweisen, daß die prognose für den gesundheitszustand weiterhin schlecht ist. dazu muß der ma seinen doc von der schweigepflicht entbinden. und diese prognose ist schwer. im kündigungsfall ist es aber in der regel so, daß es eigentlich nur noch um die abfindung geht....


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der AG hat sich ausdrücklichen empfehlungen eines facharztes widersetzt und somit ist meine krankheit quasie auf ankündigung weiterverlaufen die firma weiß bereits ALLES und handelt nicht, deswegen frage ich in wie weit sie die kündigung aussprechen können,also innerhalb welchen zeitraumes- heute hörte ich eben von dieser 154 tagegrenze


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beim arbeitsgericht gibt es rechtspfleger, die dich beraten. variante2 mit rechtsschutzversicherung zum anwalt, kostet nur die sb. variante3 ohne rs auch zum anwalt, kostet, aber ist sicherlich sinnvoll. mein chef ( personalchef ) hat in all seinen dienstjahren keine kündigungsschutzklage erlebt, nach der der an wieder eingestellt wurde, aber einmal ist immer das erste mal.


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besteht. Oder bei nachweisbaren "Missbrauch", d. h. wenn du z. B. schwarz nebenbei arbeitest, obwohl du krankgeschrieben bist.


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das meine ich mit der prognose des arztes..... wenn der sagt, mensch xyz wird auch die nächsten jahre an dieser krankheit leiden.... wenn aber jemand wegen verschiedenen sachen viele fehlzeiten hast, ist eine prognose schwer.