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Darf der Schornsteinfeger das

Darf der Schornsteinfeger das

asur30

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...also ich hatte ein ähnlichen Fall und zwar diesen das der Schornsteinfeger auf den Zutritt bestand und sogar damit drohte sich Zutritt zu verschaffen fals es nötig sein sollte....solche Hoheitlichen Rechte haben natürlich nur die Polizei....ich war erschrocken...ich habe mich erstmal erkündigt... das Team vom www.schornsteinfegerportal.de hat mir weiter geholfen...letzden Endes war ich schon froh das der dann fertig mit seiner Arbeit war...dabei hatte ich den Termin immer nur verschieben müssen....ging eben nicht anders...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von asur30

Du musst dem Schornsteinfeger Zutritt gewähren, sonst kann er den Kamin oder die Heizung stilllegen. Allerdings muss dieser Zutritt nicht zu dem Termin sein den er vorgibt. Schön wenn Du da kannst, wenn nicht, dann müsst ihr GEMEINSAM einen neuen vereinbaren. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von asur30

du mußt ihn reinlassen, nachdem ihr einen festen termin vereinbart habt. den termin öfter absagen von deiner seite aus geht nicht. unser schornsteinfeger schmeißt immer einen terminzettel rein und da steht auch seine handynummer drauf. wenn ich an dem termin nicht kann, ruf ich ihn an und wir vereinbaren einen neuen. wenn du nicht telefonisch absagst und er steht vor der türe, dann kann er dir sogar die anfahrten berechnen. nach mehrmaligem anfahren mußt du ihn reinlassen. sonst wird deine heizungsanlage stillgelegt.


Nikas

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Wie, der Feger schmeisst einen Zettel in den Briefkasten, und wenn ich seine Wurfsendung nicht absage, berechnet er mir die vergebliche Anfahrt? Das möcht ich ja mal erleben. Unserer postet seine Spontanüberfallversuche an den Haustürgriff. Hallo, komme morgen früh um 7. Uns Umsonst-Anfahrten zu berechnen, hat er sich noch nicht getraut. Ich seh ja ein: Jeder Handwerker will leben; aber ich auch. Und Tourenplanen gehört eben nun mal zu deren Job. Unser Garagenmann, der mit dem jährlichen Warten der Anlagen ein schönes, regelmäßiges Zusatzeinkommen hat, ruft typischerweise immer von unterwegs an und sagt, dass er grad um die Ecke zugange ist und uns gleich mitwarten kann. Berechnen tut er aber dann trotzdem eine lange Anfahrt. Das hab ich einmal mitgemacht. Ab da kam er dann eben, wanns mir passt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nikas

Wenn er vor deiner türe steht und du nicht zuhause bist, dann schmeißt er normalerweise einen zettel rein wenn du diesen neuen termin nicht wahrnehmen kannst, und sagst nicht ab, dann kann er dir den anfahrtsweg berechnen. das ist normal, auch bei handwerkern. wenn ein termin angesagt ist, und du kannst an dem tag nicht, dann muß du absagen und einen neuen termin machen. sonst wird die der anfahrtsweg berechnet. das ist normal


shinead

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Antwort auf Beitrag von asur30

Nach der Gesetzesänderung 2008 ist es Aufgabe des Eigentümers, einen Schornsteinfeger entsprechend der Vorgaben des FSB ZU BEAUFTRAGEN. Siehe § 1 (1) SchfHwG. Für "normale" Kehr- und Überprüfungsarbeiten kann der Bezirks-Feger somit nicht einfach einen Termin vorgeben. Immerhin können auch jetzt bereits alternative Betriebe aus dem EU-Ausland beauftragt werden. Der BSF kann somit gar nicht davon ausgehen, den Auftrag auch zu erhalten. Du bist in der Pflicht den Schornsteinfeger zu ordern - nicht umgekehrt! Folgerichtig hat er kein Recht sich Zutritt zu Deiner Wohnung/Haus zu verschaffen. Wechsel den Schornsteinfeger im nächsten Jahr. Du hast freie Auswahl!