Carina25
Hallo Ich fülle gerade meinen Personalfragebogen für meine neue Beschäftigung ab Sept. aus. Da steht dann die Frage, ob ich mich noch in Elternzeit befinde und wenn ja bis wann. Mein Sohn ist im April 2011 geboren. Heißt das dann das ich mich bis April 2014 in EZ befinde? Ich war vor seiner Geburt nicht berufstätig, Habe also auch nirgendwo Elternzeit eingereicht. Was muss ich jetzt da rein schreiben??? Steh echt gerade auf dem Schlauch Danke schon mal
Achtung, nicht Elternzeit mit Erziehungszeit verwechseln. Elternjahr geht 1 bzw 2 Jahre (je nachdem wie du das Geld beantragt hast). Beispiel: Ich habe im Feb meine Tochter bekommen und mein Elterngeld für 1 Jahr beantragt d.h ich bin bis Feb 13 i Elternjahr und müsste dann wieder arbeiten gehen.
Elternzeit IST Erziehungszeit! Was Du meinst ist Elterngeld. Aber Elterngeld hat nichts mit dem Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit zu tun. Auch, wenn Du das Elterngeld für ein Jahr beantragt hast, kannst Du dennoch bis 3 Jahre in Elternzeit gehen! Zur Ausgangsposterin: Da Du ja eigentlich arbeitslos warst, würde ich Elternzeit ab Geburt bis zum Tag VOR Beginn Deines neuen Arbeitsvertrages in den Personalbogen eintragen.
ohje, bin heute irgendwie geistig umnachtet. Hast natürlich (!) Recht .