SelinaMama
Hallo, mein Vater ist verstorben und nun soll ich fuer die Beerdigungskosten aufkommen. Ich habe schon einmal vor kurzem geschrieben - ich selbst lebe im Ausland und hatte seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater....nun den, lt. Gesetz soll ich zahlen....ca. 1.900 €. Sollte meine Halbschwester ausfindig gemacht werden, so wird der Betrag wohl geteilt. Habe heute mit einer Dame vom Sozialamt gesprochen wg. evt. Kostenuebernahme, der Antrag hierzu kann erst gestellt werden, wenn die Rechnung eintrudelt. Ich habe in meinen 40 Jahren noch nie irgendwas mit dem Amt zu tun gehabt und verstehe daher nur Bahnhof. Sie erzaehlte was von einem doppelten Regelsatz von 764 €, plus Mietkosten plus noch was........was bedeutet der Regelsatz???, ist es der Betrag, der abzgl. aller Kosten und Belastungen noch zum Leben uebrig bleibt ? Also abzgl. Darlehen fuers Haus, Versicherungen, Autos, Fahrtkosten, Schulbetreuung usw ? Oder wie ist das ? Wir haben ca. 3700€ zusammen, davon gehen ca. 2500€ an Versicherungen, Darlehen, Auto und Benzinkosten weg ab, bleiben noch ca. 1200€ zum Leben. Witzig finde ich ja, dass nicht beruecksichtig wird, dass wir wesentlich hoehere Lebenshaltungskosten haben hier in DK -bsp. Lebensmittel 7% in D, 25% in DK... Wie und was muss ich rechnen - ich blicke in diesem dschungel nicht durch. Jemand der mir Helfen kann? Lg. SelinaMama
wende dich mal an Ralph. er ist meist im alleinerziehendenforum, aber auch per pn zu erreichen.
Das klingt total kompliziert.....Du im Ausland. Vater verstorben. Kein Kontakt. Diverse Halbgeschwister usw Ich würde mir einen Anwalt suchen, der auf sowas spezialisiert ist und mich beraten lassen.
Bei eurem Einkommen gehe ich davon aus das du wohl in den sauren Apfel beißen mußt und das bezahlen wirst...melde dich nochmal wenn du was genaues weißt,daß interessiert mich auch,nicht das es mich betrifft,aber um mal mitreden zu können.Wir,also mein Bruder und ich mußten auch einen Teil bei meinem Vater drauf legen,er hatte aber gsd.ein Sparbuch was es fast abgedeckt hat...LG
Hi, ich würde dringend empfehlen einen Anwalt mit hinzuziehen. Jetzt alles ohne Gewähr. Doppelter Regelsatz gilt pro Person im Haushalt lebend dazu kommt Miete, ggf. Auto, Darlehen vor Ableben bestehende und im normalen Rahmen Versicherungen. Auch gilt normalerweise nur dein Einkommen und nicht das des Partners da weder er noch deine etwaigen Kinder verpflichtet werden können. Fürs Ausland lebende Deutsche gibt es spezielle Bearbeiter. Leider kann auch da immer was schief gehen. Wenn deine Angaben stimmen und ich davon ausgehe Kinder sind auch mit dabei solltet ihr rauskommen, aber das solltet ihr per Anwalt klären. Auch höhere Ausgaben im Ausland können nach meinen Infos berücksichtigt werden. Gruss Mickie
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