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Bin ich blöd

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Bin ich blöd

Tai

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oder sind es die anderen? Sorry, ich bin gerade etwas verärgert und muss Dampf ablassen! Welches Alter umfasst für euch die Formulierung "Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren"? Gruß Tai


Trini

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Antwort auf Beitrag von Tai

Jugendliche vom 16. bis 18. Geburtstag ( könnte auch der 19. Geburtstag sein?) Worum geht es denn? Trini


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Tai

Für mich sind damit Jugendliche gemeint, die 16, 17 oder 18 Jahre alt sind.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Trini hat mich da darauf gestoßen: je nach Zusammenhang: wenn's um Volljährigkeit im weitesten Sinne geht, nur bis zum 18. Geburtstag, sonst bis zum 19.


sojamama

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Antwort auf Beitrag von Tai

Ab dem 16. Geburtstag bis einen Tag vor den 19. Geburtstag hätte ich gesagt. melli


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von sojamama

hätte ich das auch interpretiert.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Tai

Äm, jeder der 16, 17 und 18 ist?


shinead

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Antwort auf Beitrag von Tai

16 und 17 jährige.


Trini

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Antwort auf Beitrag von shinead

...noch nicht 18. Ab 18 ist man Erwachsener. Trini


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von shinead

16 und 17- jährige


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

Nein, ab 18 bist Du Heranwachsener *Klugscheiß* "Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Ein Jugendlicher gehört zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen, zu denen ebenfalls die jüngere Personengruppe der Kinder gehört (mit Ausnahmen, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“) und die ältere Personengruppe der jungen Volljährigen („wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“). Heranwachsender ist nach dem Jugendgerichtsgesetz jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat." https://de.wikipedia.org/wiki/Jugend


Jayjay

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Antwort auf Beitrag von Tai

Schwierige Formulierung, finde ich. ZWISCHEN gibt es doch eh nur die 17, oder? Ich denke, gemeint ist alles ab 16 bis einschließlich 18. Hängt vielleicht auch ein wenig davon ab, um was es geht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tai

Ich denke 16, 17 UND 18. Der Begriff Jugendlicher ist glaube ich, nicht auf Nichtvolljährig bezogen. Ich würde meinen 18 jährigen Sohn auch noch als Jugendlichen bezeichnen. Wenn mich nicht alles täuscht, ist man ab 27 Jahre erwachsen im Sinne von "reif". Also - alles eine Definitionssache ;-)


shinead

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Jugendlicher ist per Definition alles zwischen 13 und 21. Dabei sind eben einige jugendliche Erwachsene bzw. junge Erwachsene. Ich kenne die Definition "Zwischen 16 und 18" aus dem Gesetz. Das Jugendschutzgesetz sieht ja Erweiterungen für Jugendliche zwischen 16 und 18 vor. Dabei sind alle gemeint, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das 18. aber noch nicht. Vollendet wird das 18. LJ am 18. Geburtstag. Damit sind Erwachsene raus.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich glaube, das kommt wirklich darauf an, in welchem Zusammenhang das steht (vielleicht klärt Tai uns ja noch auf). Wenn's irgendwie tatsächlich um Rechtliches/Behördlich es/Offozielles geht, dann bis 18. Geburtstag, wenn's eher um etwas Privates geht, z.B. für welches Alter das Outdoor-Sommer-Camp geeignet ist o.ä., dann wird das mit den gesetzlichen Definitionen vielleicht nicht so genau genommen und es sind auch noch 18-Jährige angesprochen (und es darf vielleicht auch schon einer teilnehmen, der erst 15 Jahre, 10 Monate ist ...).


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Tai

Bin ja jetzt neugierig um was es genau ging, daß man verärgert ist ;-) Ansonsten inhaltlich mag ich mich Shinead anschließen


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

der mir gerade einfiel: Wenn ein Zug zwischen 10 und 12 fährt - inkludiert das ja die 12 auch nicht mehr. Insofern würde das mit den 16 und 17 passen.... glaub ich.. Jetz bin ich auch neugieirig


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

man würde bei zwischen 16 und 18 dazu schreiben "16 bis einschließlich 18", das wäre eindeutig, ansonsten bis zum 18 Geburtstag.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

da ist man doch trotzdem 18? ist das wie schwangerschaftswochenberechnung dann? Ab dem tag des 18. Geburtstags ist man 19?


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Leewja

aber es heißt ja BIS 18. Also für meine Logik heißt bis 18, bis zum 18. Geburtstag, es sei denn es heißt bis einschließlich 18. Schwangerschaftswochen ist ja auch 34.ssw bei 33+1, 33+2, 33+3 etc., ebenso wie das auch beim Alter gehandhabt wird, das 18. lebensjahr ist vom 17. geburtstag bis zum 18. Geburtstag. Wenn man 18 wird beginnt dann das 19. Lebensjahr


Tai

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Antwort auf Beitrag von Tai

Ich danke euch für eure Beiträge, die sehr erhellend waren und mir zeigen, dass vielleicht doch ich (und Mann und Kind) blöd sind.... Es geht um Sommerjobs in unserer französischen Partnerstadt, die im Gemeindeblatt eben mit dieser Altersangabe ausgeschrieben waren. Wie selbstverständlich gingen alle hier im Haushalt davon aus, dass man sich mit 18 Jahren dafür bewerben kann, zumal der Zeitraum nicht nur die Sommerferien umfasst, und vielleicht fundierte Französischkenntnisse auch nicht schlecht wären. Bei Jugendfreizeiten bedeutet 15-18 Jahre schließlich auch, dass 18jährige mitfahren dürfen. Und das Jugendstrafrecht geht bis weit in die Zwanziger. Aber offensichtlich gilt das Angebot nur für Jugendliche mit 16 und 17 Jahren, wie einige von euch auch nach dem Gesetz argumentiert haben. Meine Tochter hat sich für einen Sommerjob beworben und in der Absage stand wohl, dass in der Zeitung klar gestanden hätte, dass es nicht für Achtzehnjährige gelten würde. Verärgert bin oder besser war ich, weil ich meine große, nachweislich erwachsene Tochter, zur rechtzeitigen Abgabe der Bewerbung und allem Bewerbungskram treiben musste, völlig überflüssigerweise. Und wahrscheinlich bin ich auch verärgert, weil es für alle Seiten so schön gewesen wäre, wenn es mit den Wochen allein in der Fremde geklappt hätte...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Tai

aber nicht im BGB und im Jugendschutzgesetz. Trini


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Tai

Natürlich schade, wenn man so drauf gehofft hat auf so eine tolle Möglichkeit und dann den Text verstanden hat .... Im zweifelsfall nachfragen... aber vermutlich hattet Ihr da gar keine Zweifel ;-) wäre aber die Enttäuschung erspart geblieben. die ist bei sowas sicher groß :-(


shinead

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Antwort auf Beitrag von Tai

Das Jugendstrafrecht gilt ggf. bis 21. Tatsächlich ist es ab dem 18. Geburtstag vom Entwicklungsstand des Täters abhängig, ob Jugendstrafrecht, oder "normales" Strafrecht angewendet wird. Wenn ein 25-jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, so war er bei der Tat noch keine 21 (Erwachsen mit Vollendung des 21. Lebensjahres, also dem Tag vor dem 21. Geburtstag). Mit Ferienfreizeiten habe ich keine Erfahrung. Aber der Uhrenvergleich ist gar nicht schlecht. Wenn Du bis 12 Uhr da sein sollst, dann ist eben 12:30 zu spät...


Tai

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Antwort auf Beitrag von shinead

Dass in dem von mir genannten Zusammenhang bei Jugendlichen die Altersangabe tatsächlich einen Tag vorm 18.Geburtstag endet, kann ich ja noch verstehen, finde es aber trotzdem nicht glücklich formuliert. Den Uhrenvergleich kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen. Es ist ja nicht eine Stunde lang 12 Uhr. Wenn der Zug um 12.30 Uhr fährt, sagt man ja nicht, er fährt um 12. Dagegen ist man ein Jahr lang z.B. 18. Wenn man 18 Jahre und 10 Monate alt ist, ist die Angabe 18 völlig korrekt. Und in den meisten Fällen von Altersgruppen beinhalten die Angaben die in den Zahlen genannten Alter. So sind Fahrten von Kindern bei der Bahn in Begleitung Erwachsener von 6-14 Jahren kostenlos. Eintritt im Freizeitpark von 3-12 Jahren Kindertarif etc. Aber gut ist es, mein Ärger ist weg. Es hat vielleicht auch Vorteile, nicht mit extrem schlechten Zugverbindungen eine zwei Tage dauernde Reise in die französische Provinz organisieren zu müssen...


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Tai

und sofort denke ich an parker lewis. mein gott ich bin alt.