iriselle
Hallo, am 1.9. trete ich eine neue Stelle in einem Altenheim an. Vorab mußte ich zum Betriebsarzt- Blutabnehmen, Drogenscreening etc. Der Arzt meinte, dass das Heim lediglich die Bescheinigung bekommt,dass ich da war- die Laborwerte würde er an meine Adresse verschicken. Nun bekam ich die Werte aber vom Heim geschickt ! Hat der Arzt somit seine Schweigepflicht verletzt ?? VG. Iris
Ich meine, wenn der Brief im Heim geöffnet war, dann ja. Deine Laborwerte gehen Dritte nichts an.Hätte das Heim den Brief ( ungeöffnet) in einen weiteren Umschlag gesteckt und dir zugeschickt, dann wärs okay. Aber so wie ich es lese, hat das Heim (mit seinem Absender) einen Brief an dich (mit deiner Adresse zu Hause) geschickt.Im Brief befanden sich offen die Befunde.Richtig? LG
genauso war es , auf dem Umschlag war der Absender vom Heim, die Befunde waren offen darin. Sollte ich den Arzt drauf ansprechen, oder es so auf sich beruhen lassen. Okay finde ich es nicht... vg,Iris
tja, das ist schwierig.. wie stehen die chancen, daß du nicht genommen wirst, wenn du was sagst? brauchst du die arbeit unbedingt? ich weiß nicht wie ich reagieren würde :( ggf. den arzt aber drauf ansprechen
hm...die Stelle ist mir schon sehr wichtig. Vielleicht spreche ich bei Gelegeheit mal die MAV darauf an ? Ich will es auch nicht hochjubeln, aber ich dachte immer,dass die Schweigespflicht sehr wichtig ist. Ich selbst muß sie in meinem Job ja auch unbedingt achten. VG,Iris
Wenn die Befunde für das Heim offen lesbar waren, hat er die Schweigepflicht verletzt. Er darf und muss lediglich Auskunft darüber erteilen, ob du deine Tätigkeit ausüben darfst oder ob das Heim besondere Schutzmaßnahmen für dich ergreifen muss. Selbst wenn du Alkoholsüchtig wärst, aber das keine Rolle bei der Ausübung deiner Tätigkeit spielt (Führen von Maschinen wäre z.B. nicht möglich, Küchenarbeit oder Telefondienst aber schon) darf er das nicht ohne deine Einwilligung sagen. https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm
wie ich n dem Link ( Danke dafür ) gelesen habe, gibt man bei einer Anstellungsuntersuchung eine stillschweigende Einwilligung- das gilt aber nur für Ergenisse die für die Arbeit relevant sind. Dazu gehört doch sicher nicht mein Blutbild und der Urinstatus ? VG,Iris