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betr. testament/erbe/notar ... wichtige fragen habe

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betr. testament/erbe/notar ... wichtige fragen habe

sechsfachmama

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habe eine sehr weitläufig ältere verwandte, die außer cousinen (und deren kinder) wohl keine weiteren angehörigen hat (schwester, eltern gestorben, kinder, mann nicht vorhanden). nun telefonierten wir miteinander und ich fragte sie, ob sie was geschrieben hat oder so für den ernstfall. nicht dass letztendlich wildfremde menschen die wohnung ausräumen und ihr erspartes (nehme ich mal an, dass sie etwas gespart hat, war immer sehr bescheiden usw.) dem staat zufällt. ich habe null ahnung, sie absolut auch keinen blassen schimmer und ich habe gesagt, ich werde mich mal schlau machen. was muss sie unbedingt schreiben (gibts dafür formulare?) betr. evtl. dass sie mal pflegefall wird, für ihr ableben, für die wohnung, evtl. finanzen, beerdigung usw. muss sie zu einem notar? (sind cousinen/cousins erbberechtigt? könnte es sein, dass sich dann irgendjemand diesbez. in die haare bekommt? oder gibt es da irgendwas festgesetztes?) kann mir da jemand weiterhelfen?


Julie

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Cousinen und Cousins sind Erben dritter Ordnung (als "Abkömmlinge der Großeltern des Erblassers") und zwar zu gleichen Teilen - nach Stämmen. Das ist die gesetzliche Erbfolge - 5. Buch des BGB. Wenn sie das nicht will, sollte sie ein Testament errichten - und am besten notariell beurkunden lassen, das verhindert Fehler, weil der Notar eine Beratungspflicht hat. Die Situation im Fall der Pflegebedürftigkeit - ich nehme mal an, du meinst eine Vorsorgevollmacht - ist vom Testament völlig zu trennen. Unter "Vorsorgevollmacht" findest du im Netz sicherlich gute Mustertexte.


shinead

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Da sie keine Pflichtteil-Erbberechtigte hat, darf sie ihr Hab und Gut vererben wem sie möchte. Ob die Erben sich danach in Haare bekommen, kann man nicht sagen. Hoffentlich nicht, aber garantieren wird ihr das niemand. Das Testament kann sie handschriftlich selbst verfassen. Ein Notar ist nicht notwendig. Wo das Testament verwahrt wird, sollte natürlich den Erben bekannt sein. Eine Patientenverfügung sollte man auf jeden Fall auch formulieren. Hier gibt es verschiedene Richtungshilfen im Netz. Google mal danach. Bei den medizinischen Einzelheiten hilft der Arzt ggf. weiter, denn man sollte natürlich wissen, was man ein- oder ausschließt. Man sollte über die Patientenverfügung offen mit Freunden und Bekannten reden, damit im Fall der Fälle auch gleich danach gehandelt werden kann. Was auch noch sinnvoll ist, ist eine Vorsorgevollmacht. Diese greift, wenn man selbst keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen kann. Hier ist bei mir das Motto: lieber jemand den ich kenne, als den bestellten Betreuer vom Gericht!


Ebba

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

wer was von wem erbt, das regelt in D das Erbrecht. Grundsätzlich gilt, das Gut fließt wie das Blut, d.h. zunächst erbberechtigt sind, neben den Ehegatten, Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so sind, neben evtl. Ehegatten, die Eltern des Verstorbenen erberechtigt bzw. wenn diese nicht mehr Leben, seine Geschwister oder deren Kinder, Enkel .... Gibt es auch in dieser Linie keine lebenden Erben sind nach den Eltern des Verstorbenen deren Eltern bzw.wiederum deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers oder deren Abkömmlinge usw. Häufig fällt also ein Nachlass nicht an den Staat, sondern an entfernte Verwandte, wenn jemand ohne Kinder zu hinterlassen stirbt. So kommt es dann ganz manchmal zur wunderbaren Geldvermehrung dank der unbekannten Tante aus Amerika :-). Wenn nun die Tante ein Testament aufsetzt (wichtig!: eigenhändig handschriftlich geschrieben und unterschrieben oder beim Notar) und einen oder mehrere Personen zu Erben einsetzt, dann sind keine Recherechen erforderlich und die genannten Personen erben den Nachlass. Darübehinaus gibt es noch die Möglichkeit Vermächtnisse auszusetzen. Wegen etwaiger Details wendet sich deine Verwandte dann am Besten doch an einen Anwalt. Das mal als ersten groben Überblick.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Das Muster für eine Vorsorgevollmacht findest du zB auf der Seite des Bundesjustizministeriums: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/Anlagen/Vorsorgevollmacht_Formular.pdf?__blob=publicationFile