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Beerdigung bezahlen

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Hallo, vielleicht hat jemand von Euch ne Idee. Wenn mein Vater streben sollte, dann müssten rein rechtlich meine Schwester und ich die Beerdigung bezahlen (da meine Eltern ja geschieden sind). Gibt es im vorherein eine Möglichkeit, dies von einem zu wenden? Muss dazu sagen, wir haben keinen Kontakt zu unserem Vater mehr und das Geld wächst leider auch nicht auf Bäumen und nach mehrmaligen bitten, kann mein Mann immer noch kein Geld schei..en. ;-) Aber soweit ich das überblicke, gibt es wohl keine Möglichkeit. Oder hat jemand von Euch ne Idee, außer eine Scheidung vom Vater (solls ja auch geben). Er besitzt ein Gründstück mit kleinem Häuschen. Wir werden aber das Erbe ausschlagen, da wir denken, dass es sehr belastet ist (meine Vater hält nix vom Arbeiten und lebt vom Amt). Wenn jemand also ne Idee hat, dann raus damit und bitte nicht auf mir herumtrampel wegen dieser Gedanken. Es ist nunmal so wie es ist. traurige Grüße Susanne


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wenn ihr das Erbe ausschlagt ist das mit den Beerdigungskosten auch erledigt.Nur wenn ihr das Erbe antretet seid ihr auch für sämtliche Folgekosten verantwortlich.Habe das grad hinter mir.


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Ich dachte, man müsste dann trotzdem die Beerdigung bezahlen. Wer macht es dann? Armenbegräbnis? LG Susanne


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Hallo, da muß ich mich mal unbekannterweise einmischen. Die Ausschlagung des Erbes hat nichts mit den Beerdigungskosten zu tun. Zu deren Zahlung sind weiterhin die nächsten Angehörigen verpflichtet, sofern sie nicht aus dem Nachlaß bestritten werden können. Näheres dazu findet man in den jeweiligen Bestattungsordnungen der Länder. Meistens gibt es da gewisse Ausnahmeklauseln, aber wie gesagt, nicht die Erbausschlagung. Viele Grüße, Katrin (schon mit vielen solcher Fälle "gesegnet" gewesen)


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Bin leicht verunsichert...


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Hier wurde erst letzte Woche ein Mann anonym Beerdigt weil die Familie das Erbe ausgeschlagen hat.Was sie nicht wußten er hatte ne Vers.mit 33000 € die nun die Stadt hat.


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hi bei uns in der schweiz ist es so, dass wenn man das erbe ausschlägt, man auch die beerdigung nicht bezahlen muss. ich nehme mal an, in deutschland wird das ähnlich gehandhabt, weiss es aber natürlich nicht. lg


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ich weiß nicht wie das genau ist, aber wenn man das erbe ausschlägt, ist man dann nicht frei von sonstigen verpflichtungen? was die schulden betrifft, hat er keine lebensversicherung? ich weiß nur, dass jeder ein recht auf eine beerdigung hat. ihr könntet also höchstens mitteilen dass ihr selbst nichts habt (wenn dem so ein sollte)


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das macht dann die zuständige Stadt.In den üblichen Fällen gibt es dann eine Verbrennung und dann eine anonyme Urnebeisetzung,ende...


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Danke. Da wir eh vorhatten, das Erbe auszuschlagen, hat es sich dann ja für uns erledigt. Eine Lebensversicherung? Glaube ich persönlich nicht. Mein Vater ist seit meiner Geburt Alkoholiker (und wie) und ich glaube nicht, dass er in seinen lichten Momenten daran gedacht hat. Aber wenn, dann würde davon die Beerdigung bezahlt werden? Naja, das darf dann seine Schwester regeln. Wir jedenfalls nicht... Auch wenn es hart klingt. Manchmal denke ich, dass ich in dieser Sache einfach zu hart bin, aber es geht nicht anders... Danke Euch


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aber wenn er doch eine Vers.hat habt ihr dann keinerlei Anspruch nachdem ihr das Erbe ausgeschlagen habt. Das muß aber ...ich glaube innerhalb von 6 Wochen geschehen.Wenn er stirbt dann sofort einen Termin beim Notar/Anwalt machen und sagen das es darum geht damit ihr keine Zeiten überschreitet.


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ich denke nämlich auch, dass die beerdigung von den nächsten angehörigen bestritten werden muß. wenn er kredite auf ein haus bekam, MUß er eine lebensversicherung haben.


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innerhalb 6 wochen, nachdem die angehörigen vom ableben erfahren haben. wenn der also von seiner schwester mit einer bombigen beerdigung "beglückt" wird und die kinder wissen davon nix, dann müssen die nur den geringsten teil der beerdigung (ich glaub irgendwas mit 3000 euro) bezahlen.und das erbe sofort nach info des ablebens ausschlagen. das geht aber auch noch, wenn post vom nachlassgericht kommt.


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die, ich glaube min. 17Jahre keinen KOntakt zu ihren Vater mehr hatten. Auch da waren die Eltern geschieden, der Vater in zweiter Ehe, die Frau verstarb jedoch nach langer Krankheit. Der Mann ging nur zwei Monate später hinterher. Das Amt hat die Adresse der Kinder ausfindig gemacht (wie auch immer die es geschafft haben, weiß bisher auch keiner), und denen den Tag der Beerdigung mitgeteilt und die Rechnung geschickt, jedoch nicht den Ort und den Friedhof, er wollte anonym beerdigt werden. Sie mussten (sind drei Kinder) die Rechnung begleichen, alles wehren half nichts, obwohl die jüngste ihren Vater nur von Fotos kannte. Er hat nie Unterhalt etc. bezahlt (war auch die meiste Zeit im Knast) aber weil es SEINE leiblichen Kinder sind/waren mussten sie dran glauben und konnten noch nicht einmal zur Beerdigung.....


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Hatte nur gehofft, es gäbe da irgendwie noch was, was ich nicht weiß. Google sagte mir auch, dass wir zahlen müssten... Wenn wir das Erbe ausschlagen und er Geld hätte, bekommt das dann seine Schwester? Wahrscheinlich, oder? Die würde dann aber aus Trotz davon nicht die Beerdigung bezahlen... Alles schiete


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versuch infos zu holen. irgendwie. wenn grund und haus da ist, wäre es evtl. dumm auszuschlagen. ja, wenn die schwester die einzige verwandte wäre. die frage ob die dann zahlen muß, wäre interessant.


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Vielleicht ist da was eingetragen?


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Im Prinzip ist mir das Geld egal. Aber wo bekomme ich denn Infos her, ob er belastet ist? Arbeiten tut er jedenfalls nicht. Das Amt zahlt wohl. Aber mein letzter Kontakt ist auch schon her.


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gar nicht, so lange er noch lebt und nicht bereitwillig auskunft gibt. alles was du tun könntest, ist ihn bitten für seine beerdigung selbst zu sorgen, was natürlich äußerst makaber ist. oder ihn fragen, ob er belastet ist.


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aus datenschutzmäßigen gründen nicht gehen, aber wenn erbmasse da ist, muß die erbin (schwester) die kosten davon begleichen, sagt zumindest mein mann jetzt.


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Glaube aber nicht an Geld..


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... dann müssen die auch die Beerdigung bezahlen. Wenn also die Schwester das Erbe nicht ausschlägt (und möglichst noch was bekommt), dann wird sie auch zur Zahlung der Kosten rangezogen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, geht es nach dem nächsten Verwandtschaftsgrad, und da sind Kinder nun einmal vor Geschwister dran. Es gibt in den Bestattungsordnungen aber meistens Härteklauseln für diejenigen, die selbst kein Geld haben. Wenn Ihr das Erbe ausschlagt, bekommt Ihr nichts, auch wenn Geld da sein sollte. Darum hat man ja diese 6-Wochen-Frist, damit man sich darüber informieren kann. Falls Ihr Kinder habt, müßt Ihr übrigens daran denken, auch für diese das Erbe auszuschlagen, sonst treten sie automatisch in Eure Stellung ein. Aber das sollte ein Notar Euch üblicherweise auch sagen gg. Viele Grüße, Katrin


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wie soll man in den 6 wochen infos erhalten? die banken sagen ohne erbschein keinen ton dazu. auch nciht mit sterbeurkunde und ausweis. schwierig, schwierig. was man tun kann, ist eine erbschaftsinsolvenz. also ebre annehmen und bei völliger verschuldung insolvenz auf das erbe anmelden. das löst aber das beerdigungsproblem leider nicht.


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Stimmt. Das Beerdigungsproblem löst sich wohl nur, wenn man selbst keinerlei Kohle hat oder eben welche ausfindig machen kann, die Erben geblieben sind.


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Hallöchen! Wenn du mal im Netz googelst wirst du lesen können, dass die Beerdigungskosten trotz der Ausschlagung des Erbes zu zahlen sind. Kenne das auch so aus früheren Fällen. Die Beerdigungskosten müssen "in angemessener Höhe" getragen werden, sprich, es wird das billigste genommen. Ggf. kannst du dich ja bei der Gemeinde/Stadt/beim Rathaus erkundigen. Viele Grüsse, Moni


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Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, sind die Angehörigen für die Kosten der Beerdigung verpflichtet. Franziska


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ich dachte das wäre so...weil hier in der Stadt war erst kürzlich der Fall,aber gut,der Mann hatte Vermögen in Form einer Vers.was die eigendlichen Erben nicht wußten.Hat die Stadt es davon bezahlt. Ich selber habe das Erbe nicht ausgeschlagen,aber die Kosten hören irgendwie nicht auf...Wasserwirtschaft,Rechnung von der Stadt,und,und,und...alles in allen sind schon ca.5000,- drauf gegangen...weia...


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Das ist der Grund, warum ich es auch ausschlagen würde Rechne mit ner sehr hohen Belastung. Ich das Geld haben wir einfach nicht.


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was ist denn mit deiner Mutter? Hat einer von beiden nach deren Scheidung wieder geheiratet? Und war dein Vater deiner Mutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet?Egal ob er gazahlt hat,ist er eigendlich unterhaltspflichtig?


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Meine Mutter hätte eigentlich zahlen müssen, da sie aber Grund und Boden abgetreten hat, muss sie nicht. Keiner von Beiden hat bis jetzt geheiratet. Glaub ich zumindest (bei meinem Vater kann ich das leider nicht genau sagen. Aber wenn er nicht aufgehört hat zu trinken ... ) naja


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nein es geht da um was anderes,wenn keiner von beiden je wieder geheiratet hat und er ihr gegenüber Unterhaltspflichtig ist...egal ob er zahlt oder nicht,kann deine Mutter bei seinem Ableben eine Witwenrente für geschiedene beantragen.


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Hast PN


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Hallo, ich habe den gelichen Fall nur mit der Person die ich Jahre lang Mutter genannt habe. Mein Vater verstarb 2004, sie hat 2007 einen neuen kenngelernt, Haus verkauft ( welches ich erben sollte, war schon alles geregelt), ich habe kein Pflichtanteil vom Vater bekommen. Ich weiß bis heute nicht wo sie ist, mit wem, was sie fürs Haus bekommen hat. Sie ist spurlos verschwunden... Ist auch gut so. Ich war beim Anwalt und fragte auch wegen eventuellen Beerdigungskosten. Diese sagte mir dann: da ich das leibliche Kind bin, kann ich nichts dagegen machen. Ich muß zahlen... Jetzt hoffe ich aber, daß meine Schwester die älter ist, zuerst "dran kommt" da sie auch vor etlichen Jahren ein Grundstück geschenkt bekommen hat. Ich habe hier ein Urteil liegen, darin steht, daß wenn man eine Schenkung erhalten hat und das älteste Kind ist, muß man wohl als erstes zahlen. Ich habe alles möglich gemacht, daß ich es hoffenltich nicht machen muß: wir waren beim Notar und haben veranlaßt das diese beiden Personen unser Haus nicht bekommen und auch das Sorgerecht unseres Kindes nicht erhalten sofern meinem Mann und mir was passieren soll. Grüße Katze1509