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Asyl wegen politischer Verfolgung

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Asyl wegen politischer Verfolgung

Leewja

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Reintheoretisch mal betrachtet: wenn hier ein NPD-Mitglied mit sehr rechtsextremer Auffassung als securitymitarbeiter im Flüchtlingsheim angestellt wäre und er würde gefeuert, weil man Menschen mit seiner Gesinnung nicht da haben will, er kriegt wegen entsprechender Vorkommnisse ne Strafanzeige an den Hals und ist somit "wegen seiner politischen Einstellung verfolgt", wäre der dann theoretisch asylberechtigt woanders? weil er ja hier politisch verfolgt wäre?


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich verstehe deinen Gedankengang, aber ein Rechtsextremer politisch verfolgt? und wird man hier wegen seiner politischen Einstellung "bestraft"? Vielleicht kannst mal genauer erklären, weswegen denn der Mensch in deinem Beispiel eine Strafanzeige bekommen hat. Was sind denn entsprechende Vorkommnisse?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Er könnte versuchen, in einen anderen Staat einen Asylantrag zu stellen (also politisch verfolgt) Das ist dann Sache des anderen Staates, ob der Asylantrag gewährt wird. Aber Antragstellen sollte er überall können. Da ist dann noch die Frage, aus welchem Grund die Strafanzeige gestellt wurde. Aufgrund seiner politischen Einstellung oder weil er eine Straftat begangen hat, z.B. Brandstiftung. Da gibt es "schwammige" Übergänge (Volksverhetzung z.B.) einen Antrag stellen sollte jeder Mensch können, ob Asyl (politisch) gewährt wird, ist eine andere Frage. Bei Obergrenzen entfällt aber schon für einige das recht, überhaupt einen Antrag zu stellen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Versuchen kann er es. Anderes Beispiel: Familie aus Deutschland bittet in den USA um Asyl wegen religiöser Verfolgung. Die Familie hat ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in die Schule geschickt und daheim unterrichtet. Das geht in Deutschland nicht, in den USA sehr wohl. Asyl wurde nicht gewährt. http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/fall-romeike-usa-gibt-schulverweigerern-kein-asyl--71941835.html Tatsächlich war dem Asylantrag in der ersten Instanz stattgegeben worden. Könnte also gut sein, dass entsprechende Anträge erfolgreich wären. Aber warum sollte ein NPD-Mitglied, dass so stolz ist ein Deutscher zu sein auswandern wollen? Dann wäre er ja umgeben von Ausländern.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Eine für Dland gültige Definition der politischen Verfolgung als Asylgrund findest du hier: http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html Ob in D-Land der geschilderte Fall als Asylgrund ausreichen würde kann ich aber nicht beurteilen. Dennoch ist deine Frage interessant. Hier in D wird ja auch nicht jede politische Ausrichtung hingenommen ohne dass der Staat darauf reagiert, man denke zB an den Radikalenerlass. Dennoch findet es vmtl. der überwiegende Teil der Bevölkerung zumindest weitestgehend nachvollziehbar, dass zB Menschen, die die Demokratie grds ablehnen nicht als Beamte arbeiten können. Was richtig oder falsch ist, ist hier gesellschaftlicher Konsens. Und sicher wären die meisten empört oder doch sehr verwundert, wenn ein solcher Radikaler in einem anderen Land politisches Asyl erhalten würde. Und darüberhinaus erdreisten wir uns auch noch anzunehmen, dass genau unsere Auffassung von Richtig und Falsch die einzig wahre ist und (ver-)urteilen von dieser Warte aus über Staaten mit gänzlich anderem gesellschaftlichen Konsens. Mit welchem Recht definieren wir eigentlich die Grund- und Menschenrechte für die ganze Welt?


stjerne

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"Menschenrechte, allein das Wort ist rassistisch. Die Föderation ist nichts weiter als ein Homo Sapiens-Club." Azetbur, Klingonin


Mitglied inaktiv

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Ich sehe, du kennst Dich auch sehr gut in der Star-Trek-Welt aus...


Leewja

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Antwort auf Beitrag von Ebba

weil wir bei "politisch verfolgt" irgendwie automatisch davion auszugehen scheinen, dass derjenige gute, edle, demokratische Grundgedanken hat und deshalb von den bösen verfolgt wird, was ja auch oft so sein mag. vielleicht sogar meistens. aber theoretisch kann auch einer mit bösem, unendlem, ekligem Gedankengut "politisch verfolgt" sein, oder?


Mitglied inaktiv

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Quark: Denk dran, hinter dieser friedlichen Federationsfassade sind Menschen immer noch ein Haufen brutaler Wilder. Nog: Vielleicht. Aber ich mag sie.


Mitglied inaktiv

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gute, edle, demokratische Grundgedanken... Diese IS-Leute glauben ja auch, das sie die Guten sind. Und dann kommen wir auch gleich zur Frage, ob der Tyrannenmord für die Guten ein Mittel der Wahl sein darf und auch die anderen großen Fragen (wie z.B. die Universalität der Menschenrechte) drängen sich ja zu Recht auf. Wäre schön, wenn man auf dieser Ebene diskutieren könnte...


butterbemme

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kann jemand in einem Land politisch verfolgt sein, wenn er auf grund seines Gedankenguts gegen dessen demokratischen Grundprinzipien, die Verfassung und das Grundgesetz verstößt? Und vielleicht auch noch auf Grund seiner politischen Überzeugung Straftaten begeht? Interessante und schwierige Frage.


stjerne

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"Die Wahrheit ist doch nur eine Ausrede für einen Mangel an Phantasie" Garak, Schneider


butterbemme

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Das steht beim BAMF auf der Seite: "Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Menschenrechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne. Nicht jede negative staatliche Maßnahme - selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Menschenrechtsverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben." http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html


Ebba

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Ja, ich denke schon, denn letztendlich definiert ja jede Gesellschaft für sich, was edles, ekliges, verbotenes, nicht hinnehmbares Verhalten oder Gedankengut ist. Ich denke da zB auch an Homosexualität. In vielen, vielen Gesellschaften ist es nach wie vor inakzeptabel bis strafbar diese Auszuleben. In Dland denken vmtl die meisten, diese Gesellschaften sind dumm und unaufgeklärt, wir allein haben nach vielen Irrwegen erkannt, dass die absolute Gleichstellung der Homosexualität mit der Heterosexualität richtig ist. Und das gilt natürlich genauso für Sex mit Minderjährigen, auch zB in einer Ehe. Hier ist das strafbar, in anderen Gesellschaften nicht unüblich. Für uns sind diese verkommen und haben und tun Unrecht. Wir definieren sogar, wer minderjährig ist (und ändern das gelegentlich, wenn's besser auskommt) und was grds erlaubt und was verboten ist. Nicht nur für uns, sondern für die ganze Welt.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von butterbemme

Kann jmd politisch verfolgt sein, der, durch oder aufgrund einer abweichenden politischen Meinung gegen die in seinem Land bestehende Staatsform und deren Regeln und Gesetze verstößt müsste es IMHO viel allgemeiner lauten.


lotte_1753

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Ja, theoretisch schon (aus Basis deutschen Rechts). Mehr oder weniger allgemein anerkannt ist eine verfassungsimmanente Schranke was die Sicherheit Deutschlands angeht, aber der Grund der Verfolgung ist nicht relevant. (Den Spezialfall Terrorismus lasse ich mal weg.) Allerdings fehlt es bei Deinem Beispiel klar an der erforderlichen Intensität der Verfolgung, außer das Berufsverbot führt beispielsweise zur Entziehung des wirtschaftlichen Existenzminimums. Würde ihm also wegen des Leugnens des Holocaust Hartz 4 verwehrt, müsste man schon von ausreichender Intensität ausgehen (also wenn das Aufnahmeland das gleiche Asylrecht hätte).


butterbemme

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Da ist der Bezug zu den internationalen Menschenrechten vielleicht hilfreich und darauf bezieht sich das BAMF bei seiner Definition von politisch Verfolgten auch. Wenn der im AP beschriebene Mensch mit seiner politischen Überzeugung aber nicht achtet, diese aber in der Staatsform in der er lebt grundlage der Verfassung und des Grundgesetzes sind, wird es sehr schwer ihn als politisch Verfolgten zu definieren.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Hej! das ist doch mal ein interessanter Aspekt der Flüchtlingsfrage. es kommt bei der Defintion natürlich darauf an, was Du unter "er kriegt wegen entsprechender Vorkommnisse ne Strafanzeige an den Hals" verstehst. Strataten sind ja sogar bei amnesty international eni Kriterium, sich NICHT für einen Gefangenen einzusetzen - es sei denn, er ist in der Hatf von Folter/Todesstrafe bedroht. ABER wichtig ist ja wohl auch, ob es ihm möglich ist, seine politische - anderslautende - Meinung zu äußern und mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verkünden und "durchzusetzen". In einer Demokratie kann er immerhin politisch aktiv werden,wie die AfD als Partei auftreten und kandidieren und so versuchen,das System oder was ihm daran nicht paßt zu ändern. Das geht in einer Diktatur wie Hitler- oder Stasi-Dtld. wohl nicht. Und da ist dann der Begriff der politischen Verfolgung, schneller gegeben. Die Frage nach dem Tyrannenmord ist ebenfalls immer noch ein ungeklärtes Thema. Dazu empfehle ich den Film, den ich neulich über Fritz Bauer sah --- er hat im Nachkriegsdtld. einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet,daß die Verberechen des 3. Reichs verfolgt, angeklagt, verurteilt wurden und die Verschwörer des 20. Juli" u.a. (halbwegs) rehabilitiert. Fragen wie diese hat er in Vorlesungen und in Seminaren mit Studenten damals heiß diskutiert. Im damaligen Dtld. brauchte man dazu viel Mut! Es gibt den Film und eine gute Dokumentation über sein Leben, vielleicht - hoffentlich noch in der Mediathek der ARD einzusehen. Alles in allem ein interessantes Thema. Gruß Ursel, DK


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Nach dem 2.WK sind ja viele Nazis geflohen. Aus eben diesem Grund. Und bekamen Asyl. In Ländern mit ähnlicher Gesinnung. Allerdings stand ihnen nach dem Krieg bei Verurteilung evtl die Todesstrafe bevor. Da ist ein Asylbegehren verständlich. Aber nur, weil er hier schwer einen Job bekommt mit der rechten Gesinnung, ist das doch kein "politisch verfolgt". Ich sehe jmd als politisch odrr religiös verfolgt, wenn ihm ausschließlich wegen seiner politischen oder religiösen Einstellung Folter und/oder Tod bevorsteht.


DK-Ursel

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Maleja, viele Nazis sind aber auch geblieben und in hohe Ämter bzw. Amt und Würden gekommen. Und nicht allendrohte gleichdie todesstrafe. Davon abgesehen, ist unsere persönliche Meinung Gott sei Dank ja nicht so ausschlaggebend, wichtig ist die objektive Beurteilung. Und in dem von Dir beschriebenen Fall hat ja der beruflich Aufgegrenzte (die Gesetze entstandne ja auch weitgehend in der RAF-Zeit und waren damals - da auch aus Panik entstanden - oft sehr umstritten!!!) auch das Recht, dagegen zu klagen. Das muß man in einer Diktatur erstmal versuchen. Genauso wie die "religiös verfolgte Familie, die nach Amerika wollte" ja letztendlich auch anderswo sich ätte niederlassen dürfen - sie durften das Land ja frei verlassen - nur nicht als Asylsuchende in Amerika reinkommen. Auch in DK ist z.B. "Heomschooling" erlaubt - also so weit hätten sie nicht gemußtm,wenn es nur darum ging,die kinder vor relifiösen Einflüssen in der Schule zu schützen. Frankreich hat eine viel strengere Trennung von Kirche und Staat, auch hier also eine Möglichkeit. Daher ist Asyl bei denen wohl wirklich nichtgegeben, es hat sie niemand verfolgt. Unsere Defintion der Menschenrechte geht davon aus, daß Leib und Leben aller Menschen gleich viel wert sind und nicht aus irgendwelchen Gründen beeinträchtigt werden dürfen. Diese Meinung stülpen wir nicht anderen auf, wie Edda fragt, sondern sie ist ein inzwischen aus Gewohnheit geltendes Völkerrecht, dem Staaten freiwillig beitreten können. Darüberhinaus kann die UN oder die EU eben durchaus erwarten, daß Länder, die ihrem Völker-Bund beitreten möchten, diese Rechte akzeptieren und entsprechende Veträge/Gesetze ratifizieren. Eins der großen Probleme scheint mir zu sien, daß die Durchsetzung auch unterschriebener Verträge innerhalb dieser Gemeinschaften sehr schwer ist. Trotzdem sind sie wichtig, wie z.B. die berühmte Schlußakte von Helsinki in den 70er Jahren - für den Ostblock, gerade auch der DDR - zeigt. Denn genau diese festgesetzten Richtlinien geben ja den "Abweichlern" INstrumentarien an die Hand, sich rechtsstaatlich zu wehren, und - wenn dies nicht mglich ist oder gar bedroht wird - als politisch Verfolgte anerkannt und asylberechtigt zu werden. Gruß Ursel, DK


EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Ich habe jetzt die anderen Antworten gar nicht weiter gelesen, weil ich wenig Zeit habe. Der Mann in deinem Beispiel ist doch aber nicht wegen seiner Einstellung politisch verfolgt, würde ich sagen. Die Strafanzeige wegen entsprechender Vorkommnisse haben ja nichts mit der Einstellung zu tun, sondern, weil er irgendwas rechtswidriges getan hat. Das er das aus Gesinnungsgründen tat, ist erstmal zweitrangig. Angezeigt wird er wegen der Tat ohne Frage nach dem politischen Hintergrund. Nur, weil einer "rechts denkt" wird hier niemand verfolgt. Ich könnte generell gegen Ausländer sein und die alle doof finden, verfolgt werde ich nicht. Genausowenig werde ich verfolgt, weil ich an Gott glaube, oder extrem links eingestellt bin oder alle Flüchtlinge gern - gedanklich - in meinen Wohnort holen möchte. Insofern stellt sich die Frage nach politischem Asyl woanders doch gar nicht ... oder? Außer, ich habe dich falsch verstanden :-) Wenn du mit politisch verfolgt "nur" meinst, dass er seinen Job verliert, weil er rechts ist, dann weiß ich nicht ... keine Ahnung, ob sowas überhaupt vorkommt, solange man seinen Job dennoch richtig und regelkonform erledigt. Wenn er die Regeln bricht, dann ist auch wieder egal, was ihn dazu antrieb. Verfolgt ist er nicht, sondern nur wegen Gesetzesbruch angezeigt.


Leewja

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

ob man davon ausgehen kann, wenn jemand als politisch verfolgter Asyl beantragt, was ja sein Menschenrecht ist, ob das asylgewährende Land tatsächlich davon ausgehen kann, dass die politischen Ansichten, derentwegen er verfolgt wird, unbedingt den eigenen idealen entsprechen oder nicht. ich meine nicht. also können theoretisch auch islamistische terrormilizmiglieder oder vergewaltigungslegalisierer oder kukluxklan Mitglieder sich auf politische Verfolgung berufenen dannn stellt sich wieder die Frage. ...gönnen wir auch solchen all ihre uneingeschränkten Menschenrechte?


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Prinzipiell könnte ein in Südafrika mit dem Tode bedrohter Verfechter von white supremecy nach Art. 16a GG politisches Asyl beantragen, ja, und hätte wahrscheinlich ganz gute Chancen, es zu bekommen. Ich habe extra nochmal im Kommentar nachgeschaut, einen Fall dazu gibt es aber nicht. Es gibt übrigens kein universell anerkanntes Individualmenschenrecht auf politisches Asyl. (Das ist heuer so ein bisschen das juristische Gegenstück zur Schlacke im Darm.)


Leewja

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

aber ich nehme es mal als hier im aktuellparalleluniversum existierende Wahrheit an. hier gilt auch "drei Abmahnungen = Kündigung";) und natürlich, wie man oben sieht "wenn sie auch so ne n kurzen rock trägt und mit den Wimpern klimpert..."


Leena

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Antwort auf Beitrag von Leewja

...in diesem Sinne "Auch Rechte haben Rechte": http://www.fr-online.de/frankfurt/landesarbeitsgericht-frankfurt-kuendigung-von-npd-mann-ungueltig,1472798,33861372.html