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Arbeitszeugnis, wer kennt sich aus?

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Arbeitszeugnis, wer kennt sich aus?

Butterflocke

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Ich habe hier das Zeugnis einer Freundin vor mir (Rechtsanwaltsgehilfin, falls das von Bedeutung sein sollte). Ansich sieht es auf den ersten Blick nicht schlecht aus. Allerdings gefallen mir ein paar Formulierungen nicht so wirklich. Ich weiß aber nicht, ob mein Wissen noch aktuell ist. Folgendes wurde geschrieben: "Aufgrund ihres sehr guten Fachwissens....., selbständiger sowie systematischer Arbeitsweise....blabla...fand sie sich gut in neue Aufgabengebiete ein ....und erledigte die gestellten Anforderungen auch bei hohem Arbeitsanfall stets gut" 1. wieso "neue Aufgaben"? Könnte das heißen, dass ihr Fachwissen doch nicht ausreichend war? 2. "stets gut" ist doch absolut nicht gut, oder? Ist das gute alte "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" heute nicht mehr Note 1??? Nächste Formulierung: "....Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war immer einwandfrei" Genügt ein "einwandfrei"? Zuguterletzt: "...löste die ihr übertragenen Aufgaben stets sorgfältig und in sehr guter Qualität"... Was würdet Ihr sagen? Noch immer kein "stets zur vollsten Zufriedenheit".... Ich kenne bestimmte Standardformulierungen, die einfach notwendig sind und ein wirklich gutes Zeugnis erst ausmachen. Ich weiß, dass sie sehr fleißig und verantwortungsbewußt ist. Ihre fachl. Kompetenz kann ich allerdings nicht beurteilen. Würdet Ihr um Änderung des Zeugnisses bitte? Wenn ja, an welchen Stellen? Lieben Dank


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Das ist ein 2-er-Zeugnis. Wenn der AG kein "sehr gut" ausstellen will, kann man nichts machen. Rechtssprechung sagt, bis 3 muss man es akzeptieren. Ansonsten muss man klagen und beweisen, dass man bessere Arbeit geliefert hat. "Einwandfrei" genügt.


yellow_sky

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

spricht google etwas dazu? wenn nicht, kann jeder alles interpretieren, auch der neue arbeitgeber *g* denk ich halt mal. lg


yellow_sky

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

http://www.jobware.de/Ratgeber/Der-Geheimcode-im-Arbeitszeugnis.html


tweenky

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

"Stets gut" = gut = 2. Es gibt bei den Zeugnissen verschiedene Formulierungen, dies ist sicherlich die verständlichste Formulierung und hat keine Fallstricke. "Verhalten zu Vorgesetzten, MA und Kunden war immer einwandfrei" = das Verhalten war tatsächlich einwandfrei. Sonst ständen die Vorgesetzten in der Reihenfolge nicht vorne. Ich würde sagen, das Zeugnis ist in Ordnung. Mir persönlich ist auch ein gutes Zeugnis lieber als ein absolutes "1 mit Sternchen"-Zeugnis. Das ist oft ein Hinweis darauf, dass ein Mitarbeiter selbst getextet hat oder dass er weggelobt wird.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von tweenky

hm..."wegloben"...interessant:-) So hab ich das noch nie betrachtet... Wie sieht es denn mit "sie war wegen.....eine geschätzte Ansprechpartnerin bei Kollegen und Kunden". Ist da auch die Reihenfolge von Bedeutung? Nagut, eine 2 ist ja dann nicht ganz so schlecht. Ich persönlich hätte natürlich lieber eine Note 1, zumindest, wenn ich immer ALLES gegeben habe und eigentlich auch immer entsprechende Rückmeldungen meiner Vorgesetzten bekam. Mit diesem Argument liegt das Zeugnis nämlich gerade vor mir.... Eine Mail an die Chefin ist nun Wunsch/Plan.... *argh*


tweenky

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Die Formulierung ist, soweit ich weiß, in Ordnung. Wenn das Zeugnis noch einen Touch besser werden soll, würde ich etwas über die gute Einsatzbereitschaft/Engagement aussagen lassen, z. B. ob sie sich über die normale Arbeitszeit hinaus engagiert hat etc. Ganz wichtig in einem guten Zeugnis ist vor allem der Schluss: das Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters, der Dank und die guten Wünsche für den weiteren Lebensweg. Wenn hier alles enthalten ist, ist das Zeugnis gut. Z. B. Wir bedauern das Ausscheiden von xy (außerordentlich), bedanken uns (ganz herzlich) für ihre (gute) Mitarbeit und wünschen ihr (privat und geschäftlich) alles Gute und viel Erfolg. Auch hier gibt es Abstufungen, auf jeden Fall sollten alle drei Punkte enthalten sein.


Linguine

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Hi, habe als Personalreferentin sowohl Zeugnisse selbst geschrieben als auch die Bewerbungsunterlagen gecheckt. Das Zeugnis entspricht einer Note "2", ist völlig in Ordnung und ich würde es nicht ändern lassen. Durchgängige 1-er-Formulierungen erscheinen mir eher suspekt, selbst geschrieben, etc. LG Linguine