Mitglied inaktiv
Mein Mann ist bis Dezember im Erziehungsurlaub. Dannach will er bei seiner firma kündigen (da könnte er nur Vollzeit arbeiten) und sich für eine Teilzeitstelle arbeitssuchend melden. Z.Z. ist er bei der BKK gesetzlich versichert. Ich bin Vollzeit berufstätig und beamtet, also privatversichert. Unsere Kinder sind auch privatversichert. Wie ist das mit der Versicherung meines Mannes? Weiß das jemand? Oder gibt es ein "Fachforum", wo man solche Infos beklommt? Hat mein Mann auch Anspruch auf (Teilzeit-) Arbeitslosengeld oder ähnliches?
bekommt man auch nur den entsprechenden Teilzeitanspruch als Arbeitslosengeld. Das kann wenig sein. Wenn er vorher voll gearbeitet hat, ist das ungünstig. Er verliert viel. Er hat ja auch durch höheres Entgelt höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Und nun bekommt er nur für Teilzeit?? Er muss übrigens in 24 Monaten mindestens 12 Monate eingezahlt haben in die Versicherung, um in Genuss von einem halben Jahr ALG I zu kommen, wenn er zwei Jahre eingezahlt hat, bekommt er 1 Jahr ALG I. Man berichtige mich, wenn ich nicht ganz richtig liegen sollte. Besser auf Vollzeit anmelden, suchen kann man ja alles. Ich habe angegeben, ich will zwischen 30 und 40 Stunden arbeiten, habe das ALG I voll bekommen. 40 Stunden würde ich auch nehmen, wenns ganz nah ist, ansonsten eben nur 30 bis 35 Stunden. Denkt an die Sperre, wenn er selbst kündigt... LG I.
Mir geht es gar nicht so sehr um das ALG, sondern in erster Linie um die Krankenversicherung. Er war jetzt 1,5 Jahre im Erziehungsurlaub, da hat er natürlich keine Einkünfte gehabt und nicht eingezahlt. Aber die "Erziehungspause" kann doch keine Auswirkungen haben, oder? Vorher war er Vollzeit beschäftigt. Teilzeitstelle hat er beantragt und schriftlich abgelehnt bekommen, daraufhin gekündigt, somit fällt wohl keine Sperre an. Arbeitssuchend würde er sich für 20 Stunden melden. Auf Vollzeit kann er sich ja nicht melden, dann hätte er ja gar nicht kündigen brauchen.
Aber 30 Stunden sind auch teilzeit und bringen mehr ALG I. Aber Du hast ja unten schon eine zufriedenstellende Antwort bekommen wg. der Krankenversicherung. LG I.
wenn Du schon versichert bist. Ich weiß, teuer. Vielleicht meldet sich hier noch ein Spezialist... LG I.
Wenn er nur vollzeit arbeiten kann, sollte er zuvor einen Antrag auf teilzeit stellen und den schriftlich ablehnen lassen, um dann Bezug nehmend auf die Ablehnung zu kündigen. Dann bekommt er keine Sperre bei Eigenkündigung (war bei mir so). Erhält er eine Sperre, ist er während der Sperre nicht krankenversichert, aber die meisten KKs halten den Versicherungssschutz während dieser Zeit aus Kulanz aufrecht. Wenn er sich arbeitsuchend meldet, muß er die Stunden angeben, die er bereit ist zu arbeiten (Betreuung muß gesichert sein) und sich dem Arbeitsmarkt im Umkreis von 25 km zur Verfügung stellen. Dann bekommt er stundenanteilig 67 % des fiktiven Gehaltes ALG I und ist damit auch versichert. Nach einem Jahr läuft das ALG I aus und davon ausgehend, daß Ihr mit Deinem Einkommen über dem Hartz IV-Satz liegt, ist er ab dann auch nicht mehr krankenversichert und wird sich freiwillig gesetzlich (Beitrag richtet sich nach Deinem Einkommen) oder privat versichern müssen.
DANKE! So in etwa habe ich das auch verstanden. Dann hätten wir ja erst mal für 1 Jahr "Ruhe". Mein Mann bekommt noch 150,- Euro im Monat als ehrenamtlicher Fußballtrainer (steuerfrei bis 2200,- Euro im Jahr). Wird das irgendwie angerechnet? Auch wenn er unter dem steuerfreien Betrag bleibt?