HannaZ2
Hallo Ihr Lieben, wenn in einem Arbeitsvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehme angegeben ist, heißt das vier Wochen ab Tag der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Oder heißt das vier Wochen ab Monatsende, in dem Kündigung erfolgte? Danke, Hanna
Das heißt vier Wochen vor deinem letzten Arbeitstag. (außer da steht noch "zum Monatsende" oder "zum Quartalsende" o.ä.)
OK, danke. Hier steht: "Soweit die Vorauss.d. §622 Abs. 5 BGB vorliegen, kann mit einer Frist von 4 WOchen gekúndigt werden." Dh. wenn der Betrieb mehr als 20 ANgestellte hat, ist die Kúndigungsfrist die gesetzliche (4 Wochen zum 15. oder Monatsende, dh. ab heute zum 15.5. oder 31.5.)?
Ab heute zum 30.04.
Die letzten 10 Beiträge
- Studium/Ausbildung - das Richtige?
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden