Mitglied inaktiv
hallo,.... ich bin mal ganz frech und schreib mal bei euch...
ich hab da ein Problem und wollte mal nachfragen ob das so seine Richtigkeit hat, vielleicht weiss das ja jemand.
Ich beziehe noch H4 , bin im Erziehungsurlaub und wohne in meiner Wohnung mit meinen 3 Kids alleine.
Habe nun gekündigt zum 28.2.2009 da wir in eine andere Stadt zu meinem Freund ziehen der dort ein Haus hat und auch Arbeit.
Nun rufe ich eben beim Amt an um das mitzuteilen und ich fall hier fast vom Stuhl , was die Dame zu mir sagte.
ich dürfe nicht so einfach kündigen und hätte vorher um Erlaubnis fragen müssen!
Nun kann es sein dass ich eine Sperre bekomme und ich solle dringend zu einem Gespräch Donnertag hinkommen!
Ich meine dass ich das beantragen muss wenn ich alleine hätte umziehen wollen in eine andere vom Amt bezahlte Wohnung - das leuchtet mir ein aber so?????
Mir ist nun so richtig schlecht und hoffe dass das so nicht stimmt was sie sagte oder mir vergeben und ein Auge zudrücken...
doch das stimmt,meine Freundin wollte im Sommer von Sachsen Anhalt nach Hessen ziehen...hinhaltetaktik hoch 10...immerzu neue Termine,Umzug wird erst genehmigt wenn sie einen festen Arbeitsvertrag vorweisen kann. Bei dir ist es auch schwierig.Ab dem Tag wo du bei deinen Freund wohnst ,ist er für dich Unterhaltspflichtig.Da wird erstmals alles geprüft ob ihr dann noch Anspruch auf H4 habt,denn ihr zählt genau wie verheiratet.Denke,wenn er Besitzer des Hauses ist,könnte er Vermögend sein,kann sein das das verkauft werden soll eh du dann was vom Amt bekommst. Das sind die Gesetze,kannste nix groß machen,es sei denn du ziehst bei ihm als Untermieter ein und bezahlst an ihn Miete....aber dann brauchst du auf jeden Fall ne Genehmigung...man nenne es auch " Ausreiseantrag"...
nää ich bekomme ja H4 weiterhin, die ersten 1,5 jahre werden wir nicht zusammen gerechnet. Und vermögen ist ja das haus auch nicht eher schulden lol denn der kredit ist ja nicht abgezahlt! mir gehts nur darum warum muss ich das vorher erfragen wenn ich aus einer h4 wohnung in eine nicht h4 wohnung zu meinem freund ziehe ...da hört mein verstand auf
Deutschlands Bürokratie lebe hoch...und die Menschen im Amt wollen doch alle ihren Arbeitsplatz behalten. Sag mal,du schreibst das das erst ab 1,5J.so ist...ist das Gesetz? Kenn mich da nicht aus,dachte ab dem Tag wenn man zusammen wohnt sei das so.Kann man also 1,5J.zusammen proben obs passt und dann fällt H4 erst weg?
also das was wir von einer Freundin wissen die dort auf dem Amt arbeitet ist es wohl neu dass man 1,5 Jahre nicht zusammengerechnet wird.... War ja wohl auch ne Sauerei, welche jungen Leute ziehen denn da noch zusammen unter solchen Voraussetzungen wenn gleich der eine für den anderen aufkommen muss .. aber ob das nun so stimmt weiss ich natürlich nicht, war wie gesagt die Info
ui,ui...dann erkundige dich erstmal richtig wenn du den Termin hast.So wie ich unsere Gesetze hier sehe haben die nix gutes parat.Verlass dich da bitte nicht so einfach drauf.LG
Den Umzug hättest Du Dir in der Tat vorher genehmigen lassen müssen. Welche Konsequenzen nun drohen, wird Dir Dein Sachbearbeiter sagen. Es ist gut möglich, dass das Amt sofort beim Zusammenzug von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgeht und das gesamte Einkommen Deines Freundes für Euch mit angerechnet wird. Diesem könnt Ihr in den ersten 12 Monaten widersprechen. Dieser Widerspruch muss allerdings fundiert begründet sein. Spätestens nach 12 Monaten wird Dein Freund dann komplett zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet und kommt mit seinem Einkommen auch für Euch auf. Ob Ihr dann noch ALG II bekommt, muss berechnet werden.
ok dankeschön,... werd am donnerstag sehen was bei rauskommt aber trotzdem sinnfrei für mich vorher zu fragen ob man darf...wollen die nein dazu sagen???
Zitat: "Wär ja wohl auch ne Sauerei, welche jungen Leute ziehen denn da noch zusammen unter solchen Voraussetzungen wenn gleich der eine für den anderen aufkommen muss .." Junge Leute sollten zusammenziehen, wenn sie arbeiten gehen und es sich leisten können! Der Staat ist nicht für das Hormonleben junger Leute finanziell verantwortlich. Provokant, aber meine Meinung. Dein Anspruchsdenken geht mir etwas zu weit. Grüße Sigrid
ihr lebt dann in einer bedarfsgemeinschaft und werdet selbstverständlich mit allen einkommen (auch kindesunterhalt) zusammen veranlagt. bei jeder vom arbeitnehmer ausgehenden kündigung bekommt der arbeitnehmer eine dreimonatige sperre! ich will es jetzt einmal krasser ausdrücken: warum denkst du, dass die solidargemeinschaft dein neues liebesglück finanzieren soll? jeder arbeitnehmer muss sich einen neuen job in der neuen umgebung suchen, wenn er umziehen möchte! es sei denn, dass der neue partner die finanzielle verantwortung übernimmt. conny, DU bist verantwortlich für deine kinder und DU hast dafür sorge zu tragen, dass deine kinder versorgt werden. das soziale netz ist dafür da, vorübergehende notstände abzufangen... aber die verantwortung, die eigenen kinder selber zu versorgen, bleibt die pflicht der eltern. leider ist es ja so, dass viele einkommen nicht mehr ausreichen, eine familie zu ernähren - aber man sollte seinen eigenen anteil daran trotzdem leisten. die unterstützung durch die gesellschaft ist ja durchaus positiv, aber so GANZ die eigene verantwortung abzugeben, geht eben nicht! DESHALB würde dir das alg II gestrichen...
nunja und wenn einer aber keine arbeit hat ?? was soll das dass der andere für denjenigen aufkommen muss? also hat man nicht das recht mit seinem mann freund oder was auch immer zusammenzuleben? nur wenn man arbeitet...? ist doch käse... jeder ist doch ein eigenständiges lebewesen....ich find das nur unmenschlich wie vieles mehr nicht..sorry
ich habe schon gedacht, dass ich da wieder alleine stehe...
hallo? dein posting versteh ich grade nicht..es ging mir nur um die mitteilungspflicht gerade und nicht ob ich mit ihm zusammengerechnet werde oder nicht!!!! das ist eine ganz andere geschichte
nochwas..hier gehts hoch arrogant ab wie immer,..ein fehler von mir zu denken dass man hier vernünftige antworten bekommt ohne bewertet zu werden ..vielen dank
z.b. wenn ein mitglied der bedarfsgemeinschaft verstorben ist! dann bekommt die bedarfsgemeinschaft weiterhin diese weitere person angerechnet. bei einem umzug aus rein emotionalen günden wird das nix! ich denke, conny hat null chancen...
noch einmal es geht mir nicht um das geld was ich dann noch bekomme,..das ist mir schon klar dass ich mich auf meinem h4 nicht ausruhen kann!! es ging darum dass ich vorher hätte fragen müssen ob ich zu ihm ziehen darf!
Dann verzichte auf Hartz 4 und Du kannst leben, wo und mit wem Du willst.
Nun ja, indem Du H4 beziehst bist Du in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis.
So wie erwachsene Kinder von den Elternzu hören bekommen:"Solange Du die Füße unter meinen Tisch streckst hältst Du Dich an MEINE Regeln!"
So ähnlich ist es mit H4 Empfängern, wenn man vom Staat abhängig ist, hat er auch das gute Recht gewisse Regeln, Mitteilungspflicht, Genehmigungserlaubnis, etc., einzufordern.
Diese Sichweise nur mal zum besseren Verständnis
Auf eine gewisse Art finde ich es auch völlig richtig!
noch einmal: kündigung durch den arbeitgeber bedeutet SPERRE! das ist und bleibt so...
du müsstest schon verdammt gute gründe haben, um diese sperre zu umgehen, bspw. mobbing.
mädel, arrogant ist hier keiner... wir sind nur blöde leute, die ihre brut selber versorgen!
deine antwort mit der unterstellung der arroganz führt einem nur wieder vor augen, wie blöde scheinbar menschen sind, die mit ihren sozialabgaben das anspruchsdenken von leuten wie dir finanzieren müssen.
weißt du, auch ich habe auch ein kind und muss 56 % meines bruttos an steuern und sozialabgaben abdrücken (die kinderbetreuungskosten, etc. sind da ja noch nicht dabei)... damit du forderungen stellen kannst? - sorry, aber das ist frech von dir!
ich bin eigentlich froh in einem land zu leben, wo menschen durch das soziale netz keine not leiden müssten und dafür kann ich auch die abgaben hinnehmen... aber deine haltung ist schlicht dreist, denn du hast nur ANSPRÜCHE...
boah was maßt du dir an...kennst du meine verhältnisse? also halt die klappe..sowas arrogantes... was heisst hier anspruchsdenken...ich hab ne normale frage gestellt ob sich das so verhält oder nicht....das forum hier ist einfach nur zum kotzen....das sollte man ganz löschen .. vielen dank für eure hilfe !!
aber DU hast "pissig" reagiert... weil du nicht das zu lesen bekommen hast, was du am liebsten gahabt hättest?!
mädel, glaubst du wirklich, dass es menschen in der heutigen, unsicheren zeit fröhlich stimmt, wenn sie auch noch postings wie deine lesen müssen, dass jemand NUR seinen job kündigt, weil er meint, dass er anspruch auf eine gemeinsame wohnung mit seinem lebenspartner hat und dieses zusammenleben dann bitte vom "amt" finanziert werden soll... nee, darüber wird sich niemand freuen! weil das "amt" eben nur das geld verteilt, was andere abgeben MÜSSEN.
du hattest einen job... etwas, worum dich heute viele leute beneiden! dann stellst du dich hin und beschwerst dich darüber, lesen zu müssen, dass du eben nicht dein persönliches beziehungsglück durch die gesellschaft finanzieren lassen kannst????
conny, DU BIST ARROGANT und verhöhnst mit deiner einstellung viele, viele menschen, die die hilfe wirklich brauchen... und du verhöhnst noch viel mehr menschen, die mit ihren abgaben dieses system finanzieren...
suche dir eine arbeit, ziehe um und werde glücklich... aber so, wie du es vorhast, wirst du nur unter deines gleichen verständnis ernten.
wo und mit wem man will. Wo sind wir denn hier! Geh doch nach Hause....
zu Hause oder sonstwo bunkern, nicht angeben. Wenns hart auf hart kommt, können die sperren soviel sie wollen, man kann klagen und hat einen langen Atem. Dass das Amt für alles eine Erlaubnis fordert, ist eine Frechheit. Das ist ja wie ein Strafgefangener mit Freigang. 50 % der Klagen vor dem Sozialgericht gehen PRO hartz-IV-Empfänger aus. Nur Mut... Sozialgericht kost - noch - nüscht. Aber auch daran arbeitet man bereits.... LG Ilona
Der Ton, der Ton *tststs*.....
... .es geht um die Wohnung und nicht um die Arbeit und somit wäre es nett wenn Du EINMAL einfach Mal eingestehen würdest, dass Du Dich vertan hast.
Mein Gott, müssen denn hier immer Alle gleich die Krallen ausfahren wenn der richtige Trigger fällt? *augenverdreh*
nonstop on bin...
weißt du, es gibt eben leute, die tatsächlich arbeiten, um ihre kinder zu ernähren und abends eben noch zwischendurch mal etwas zu erledigen haben...
mein versehen mit der arbeit sehe ich ja ein, das ändert aber nichts an dem anspruchsdenken von conny! und immer auf die bösen, bösen leute vom sozialamt zu schimpfen... *kopfschüttel* DAS ist DER falsche ton!
lool was denn bloss für ein anspruchsdenken ..ich lach mich tot und über die bösen leute vom amt habe ich nicht geschimpft...die dame am telefon war extrem nett!"! soviel dazu... ich kann nur einfach diese regelung- wenn d´sie denns timmt- nicht nachvollziehen..d as ist alles...
Du hast da was nicht verstanden. Du willst mit einem Mann zusammenziehen. Ich gehe also davon aus, daß Ihr eine Lebensgemeinschaft von Dauer sein wollt. Das bedeutet Verantwortung von beiden Seiten füreinander. Warum sollte der Staat Dir zunächst mal "probewohnen" (ich wollte eigentlich was härteres schreiben, lasse das aber mal besser) für 1 1/2 Jahre zahlen? Und wenn Du Deinem Lebensgefährten nach 1 1/2 Jahren immer noch genügend zusagst, muß er danach dann erst für Dich aufkommen? Verquere Welt. Wenn Du näher bei im leben willst, dann nimm Dir dort eine Wohnung für Dich und Deine Kinder. Und lasse Dir das vorher vom Amt genehmigen. Begründe den Umzug vernünftig, z.B. weil Du dort Kinderbetreuung hast und wieder teilweise arbeiten kannst, um schneller von Zusatzleistungen durch das Amt wegzukommen.. In eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben ist bei Bezug von Sozialleistungen nunmal der Ehe gleichgestellt. Wenn eine Ehefrau längere Zeit kein Geld verdient, muß der Ehemann für sie eintreten, sofern er das kann. Sie kann dann nicht aufs Amt rennen. Warum sollte es unverheirateten Paaren besser gehen? Ich stelle jetzt mal ganz fiktiv in den Raum, daß Dein Freund 5.000 Euro netto im Monat heimbringt. Warum sollte dann der Staat Dir weitere (angenommene) 1.500 Euronen in den Rachen werfen? So läuft unser System nunmal nicht. Verdient er nicht ausreichend, um Euch durchzubringen, erhaltet Ihr ergänzende Leistungen vom Amt.
doch so läuft das und 5000 euro zieh da mal mindestens 4100 ab dann kommen wir der sache näher
das ist das was mir gesagt wurde. das erste jahr wird man nicht zusammengerechent...
Warum sollte sie 1.500,00 EUR erhalten? Hier geht es um schätzungsweise maximal 500,00 EUR bei einem Kind?! So circa. Die Miete fällt weg. Sag mal, diktiert Dir Ralph eigentlich, was Du zu schreiben hast? Hast Du auch eine eigene Meinung? Warum schreibst Du Conny in dieser oberlehrerhaften Manier vor, wie sie sich zu verhalten hat? Ihr steht nunmal zu, dass sie mindestens ein Jahr weiter Leistungen erhält.Daran wirst AUCH DU nichts ändern können.
Sorry, mit Dir schreibe ich schon lange nicht mehr, weil Du mir zu doof und frustriert bist.
WO und welchem SGB steht deine so totsichere Aussage? jetzt einmal butter bei die fische, bitte!
haben.... Aber ich lass Dir Deine Meinung Ilona großzügig
lmaa ich hatte geschrieben woher ich das habe *kotz* und ich bin hier auch nicht die einzige die es gesagt hat....wenn es nicht so ist auch gut dann muss ich halt so klar kommen
völlig anderes!
das mag sein aber wenn es denn so ist sage mir warum ich es nicht annehmen soll!! aah ich weiss schon weil du was gegen h4 ampfänger hast und dich hier so richtig auslassen kannst.. noch einmal,..du kennst mich nicht und meine umstände also lass mich in ruhe
... wer ist das schon? Ich habe das Posting eben gelesen und verstanden. Ich fand es nicht so kompliziert. ;-) Zumal Conny Dir mehrmals richtig darauf geantwortet hat. Wo hat denn Conny ein Anspruchsdenken? Sie hat lediglich gefragt ob es Folgen hat weil sie es nicht vorab gemeldet hat. Nicht mehr und nicht weniger. Aber H4 gehen ja hier sowieso immer gleich die Alarmglocken an...
ich habe nichts gegen alg II-empfänger, sondern gegen leute, die sich als empfänger so äußern wie du! ... nur mitnehmen , was man kriegen kann! wie ich schon schrieb: ich bin froh über das soziale netz! dennoch kriege ich einen hals, wenn leute meinen, dieses abzocken zu müssen... und dein zweites posting, welches ich zitiert habe, zeigt genau diese absicht.
"nää ich bekomme ja H4 weiterhin, die ersten 1,5 jahre werden wir nicht zusammen gerechnet. Und vermögen ist ja das haus auch nicht eher schulden lol denn der kredit ist ja nicht abgezahlt!" man beachte den zweiten satz... und besonders das berechnende "lol", weil der kredit aj noch nicht abgezahlt sei...
aber ob man hier eine normale Antwort erhält, bezweifel ich ganz stark
wo zocke ich denn was ab wenn ich auf das geld angewiesen bin? mein freund hat ein haus was er abzahlen muss und selber nicht viel verdient...dem bleibt nen pup am monatsende- wovon soll der uns denn ernähren , mich und meine 3 kinder? bis ich wieder arbeiten gehe bin ich darauf angewiesen! ganz einfache rechnung oder nicht. ich weiss nicht was dich daran nun so strört? ich hab in meinen augen nichts überhebliches geschrieben und auch niemals von abzocke. es ist ja nunmal so dass sein haus kein + ist sondern in erster linie -
das ist nicht berechnend das ist ein fakt. er zahlt sein haus ab, der kredit sind schulden? was daran ist berechnend...omg alle h4 empfänger sind von grund auf berechnend....jaja ich erlese in meiner aussage nichts berechnendes. war ich noch nie und werde ich niemals sein aber wie schon gesagt, du kannst dir ja anmaßen mich zu beurteilen was
such dir ne arbeit! warum um alles in der welt KANNST du nicht arbeiten??? weil du kinder hast? bullshit! das haben andere arbeitende mütter auch! und wenn dein freund zu wenig verdient, um euch zu ernähren... und du nicht arbeiten "kannst", dann kann er sich ja nen nebenjob suchen! kleiner tipp: die letztgenannte variante ist auch sehr gut geeignet, um sich in einem anderen betrieb zu beweisen, damit später aus dem nebenjob eine volle stelle wird! (das funktioniert sogar sehr gut... abgesehen von meinem mann kenne ich noch drei leute, die das genau so gemacht haben!) ach übrigend... bevor du die kleinen kinder anführst: in unserer krippengruppe in der kita arbeiten ja nun einmal ALLE mütter (in unterschiedlichen einkommensbereichen!) und die kinder sind eben keine drei jahre alt...
das ist der unterschied...
ja sicher ich muss dir keine rechenschaft ablegen warum ich nicht arbeite ...du bist einfach nur rotzfrech das du meinst mir was sagen zu wollen...noch einmal du hast von meinen verhältnissen keine ahnugn hier also unterlasse das! ... ...ich führe mir dir keine diskussion mehr das ist mir zu blöde..lass deinen hass morgen wieder an den menschen aus die du da vor dir hast aber nicht an mir... mein anliegen war ein anderes und nicht mit dir darüber zu dikutieren ob ich in deinen augen nun berechtigt bin alg 2 zu bekommen,.. du maßt dir an hier über menschen zu urteilen die du nie persönlich kennst und wo du nur brocken des lebens derer hier erfährst du bist einfach nur unter alles kanone pfui
Wenn Du mit dem Ton bei Deinem SB aufschlägst, wundert mich gar nichts mehr. Malwinchen findet DEINE Einstellung nicht wirklich prickelnd. Das darf sie. Schließlich bezahlt sie das, was Du (und ich, btw) jeden Monat überwiesen bekommen. An keiner Stelle hat sie das auf alle ALG2-Empfänger bezogen. Du bist nicht alle - GsD! Ja, sie hat eine sehr dezidierte Einstellung dazu, die ich auch nicht in allen Punkten teile. Aber wenn ich jeden Menschen wild beschimpfen würde, dessen Ansichten ich nicht teile - och, nöööö, dazu ist mir mein Kreislauf zu schade..... Man kann auch sachlich diskutieren. Aber - da muß ich Dir recht geben - man ist nicht dazu verpflichtet. Dann muß man jedoch mit dem Echo leben. Einfaches Ursache-Wirkung-Prinzip.
du interpretierst hier mehr zu meiner person als ich in dich hinein...
du hast dich sehr weit aus dem fenster gelehnt und hier sachen geschrieben, die ein sehr deutliches bild von deiner situation UND deiner lebenseinstellung hinterlassen...
DU bist diejenige, die jeden, der sich kritisch zu deiner einstellung äußert, gleich einen hartz IV-empfänger-hasser abstempelt. wenn dein leben nun doch nicht so toll ist, dann musst du dich nur etwas bemühen und es ändern... natürlich gibt es nicht an jeder ecke DEN super bezahlten job für jeden... und manchmal muss man auch etwas für bessere berufsaussichten tun (weiterbildung, etc.)... aber eine "entschuldigung" ohne fundierte begründung für den langfristigen alg II-bezug gibt es eben nicht. wer eine vernünftige ausbildung hat und weitestgehend gesund ist, kann und sollte für seinen lebensunterhalt UND seine kinder selber aufkommen. natürlich ist es schwierig, wenn man bspw. psychisch erkrankt ist... natürlich ist es schwierig, wenn man über 50 ist... ABER kinder zu haben, ist KEINE entschuldigung, nicht arbeiten zu können!
mädel, die paar menschen, denen ich wirklich nicht aufs fell gucken kann, haben definitiv nichts mit meinem beruf zu tun und auch in einem forum kenne ich keinen so gut, dass ich ihn hassen könnte...
und man kann sich mit den SGB auskennen OHNE selber bspw. arbeitsvermittler, sozialfahnder oder fallmanager zu sein, oder? es gibt auch andere bereiche in einer behörde, die die kenntnis dieser geschichte voraussetzen...
Herzlichen Glückwunsch da hast du ja für gesprächstoff gesorgt. Obwohl es nur eine einzige Frage war. Um jetzt von allen Seiten gesteinigt zu werden. Du tust mir wirklich leid die Antwort hast du ja nun schon bekommen dazu brauche ich jetzt nichts schreiben. Ich schlage dir nur vor der klügere gibt nach lass die anderen schreiben was sie wollen. Ausserdem wird geschriebenes oft in den falschen Hals bekommen oder man liest zu flüchtig und aus einer Wohnungskündigung wird eine Jobkündigung. Ich wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest mit deinen 3 Kidi´s und Lebenspartner
Äh sorry, wenn ich mich jetzt einmische, aber ich glaube es ging Conny um die Kündigung der Wohnung und nicht um die Kündigung der Arbeit?
... ist doch eigentlich gut, wenn jemand aus einer H 4 - Wohnung auszieht um beim Freund einzuziehen und dann aus H 4 raus ist (wegen Bedarfsgemeinschaft....) Ich kenne mich - zum Glück - mit H 4 nicht aus, aber auf die Idee, für einen Umzug AUS H 4 um Erlaubnis zu fragen, wäre ich auch nicht gekommen.. Sollen die doch froh sein im Amt.... *grübel, oder mache ich einen Denkfehler...
z. B. heiraten will, bekommt man sehr wohl KEINE Sperre, liebes Malwinchen... Nur mal so am Rande. Und ich finde es schon legitim, zusammen zu ziehen. Der Staat SPART dabei eine Miete... Auch wenn junge Leute zusammenziehen, sparen sie eine Miete, DEM STAAT, also dem Steuerzahler, eine Miete, falls sie keine Arbeit haben. Und das mit der Nichtanrechnung als Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr des Zusammenlebens ist 100%ig richtig! LG Ilona
so schauts aus,... nicht lesen können und andere beleidigen das ist doch mal was....
das dachte ich mir auch nicht dass ich das erfragen muss..wäre ich in eine aner harz vier wohnung gezogen hätte es mir eingeleuchtet aber ich ziehe ja wohin wo ich keine miete zahlen brauch und ob mir für die zeit des restlichen erziehungsurlaubes noch etwas zusteht zum leben wird sich ja zeigen...wenn nicht auch ok..
wie auch immer ich werds ja erfahren am Donnerstag für die vernünftigen Antworten vielen dank
arbeit kündigt...
conny will umziehen UND weiter alg II beziehen... DAS wird sie niemals in gänze bewilligt bekommen, weil der freund arbeitet!
und das ist auch richtig so! der quatsch mit der weiterzahlung des alg II ist nonsens, wenn sie mit dem freund in eine neue wohnung in einen anderen behördenbereich zieht! grundlage für die weiterzahlung des alg II beim zusammenziehen ist die annahme, dass kein empfänger schlechter als vorher gestellt sein darf und das auch nur, wenn jemand in IHRE alte wohnung mit einzieht... oder eben, wenn jemand aus der bedarfsgemeinschaft gerade verstorben ist (aber auch nur ohne umzug!)
ziehen die zwei in eine neue wohnung, wird zwar bei beantragung vom alg II ermittelt, ob zusätzlich zum gemeinsamen einkommen noch ergänzend alg II gezahlt werden muss oder ob das gemeinsame einkommen aus kindergeld und unterhalt und einkommen des neuen partners reicht!
wer alg II bezieht MUSS einen umzug melden! auch, wenn ich vielleicht eben etwas verstanden habe, steht NICHTS zum eingesparten mitpreis in den postings, oder? klärt mich bitte auf!
und @conny: DU hast das wort "arrogant" ins spiel gebracht... siehe die uhrzeiten der postings! so viel zum thema beleidigend werden, nicht wahr?
nein du hast mich sofort angemacht weil ich hartz 4 beziehe!
hinter den postings stehen die uhrzeiten, gelle?
den Umzu gemeldet, aber sie sollte VORHER eine Erlaubnis einholen. Sicher wird zusammengerechnet - NACH EINEM JAHR des Zusammenlebens - sie erhält vorher ihr ALG II voll weiter .Bis auf die Miete. AUCH wenn er verdient. Sie kann natürlich auch einen Untermietvertrag mit ihm vereinbaren. Naja, aber so muss man das auch nicht machen und ich denke auch, dass sie das nicht so machen will. Also spart sie eine Miete. Ich weiß nicht, was das Amt dann eigentlich will..
....
"nää ich bekomme ja H4 weiterhin, die ersten 1,5 jahre werden wir nicht zusammen gerechnet. Und vermögen ist ja das haus auch nicht eher schulden lol denn der kredit ist ja nicht abgezahlt!"
sie WILL sehr wohl die kohle vom amt!
wenn sie zu ihm zieht, bekommt sie eben nur alg II, wenn das gemeinsame einkommen zu niedrig ist! SIE zieht zu IHM! das ist der knackpunkt! sorry, aber diese formulierung mit dem noch bestehenden kredit deutet schon ziemlich auf berechnung, nicht wahr? und deshalb geht mir die hutschnur hoch...
tu dir keinen zwang an...wenn ich noch h4 bekomme für meinen lebensunterhalt was bitte ist daran so tragisch? was hat das haus damit zu tun? das ist nicht meins und er hat kein vermögen, verdient keins und hat keins...berechnung? du hast doch keine ahnung ...kotzt mich einfach nur an deine anmache
dein freund hat nen job und ein haus, oder? das ist EIGENTUM, auch wenn es noch belastet ist... eure rechnung war doch so: volles alg II für conny und kinder (abzüglich kindergeld und unterhalt) + einkommen freund (kredit- und fixkosten bleiben ja gleich) ---------------------------------- summe x - miete wohnung conny ---------------------------------- summe in höhe der eingesparten miete zusätzlich zur verfügung für 1,5 jahre klasse rechnung, was?
du hast doch nen sockenschuss lool,... ich bekomme geld für mich und meine kinder damit ich mir weiterhin was zu essen leisten kann...bei dir ist alles verloren sorry
du erzählst hier doch inzwischen eine haarsträubende geschichte...
sicher hat er das und? kann ich mir davon was zu essen kaufen oder was?? ich bekomme weiter geld für mich zum leben und nun? soll ich das ablehnen damit es mir schlechter geht oder was? wat zum geier willst du??
geh arbeiten! DANN weißt du, was dir zusteht, nicht wahr...
und wieder eine beleidigung von dir... *tsetsetse*
dich kann man nur beleidigen sorry... und dein geh arbeiten kannste dir stecken lassen sowas arrogantes ist mir selten unter gekommen,....aber sowas muss es ja auch geben sonst wärs ja langweilig
du bekommst maximal ERGÄNZEND alg II, wenn sein einkommen nicht ausreicht! ist das so schwer zu verstehen?
ja ist es,..lol ich werde sehen was ich bekomme und dann spreche ich dich nochmal an.. frage: woher weisst du es denn so 100%ig??
kosten der allgemeinheit zu leben und sich dann noch so zu äußern wie du!
merkwürdig, dass man von einer emfut oder leolu (andere selbstverständlich auch...) NIEMALS solche töne hört wie von dir!
frag mal monschischi... die hat sozusagen die fronten gewechselt...
ich sage dir nur ein stichwort: AMT!
was denn nur für töne????
ich lach mich tot klar warum du so daher redest und in keinster weise die meine seite verstehen kannst und schöön alle über einen kamm schehrst....nur ätzend....
weißt du, es gibt dort kolleginnen, die genau wie du mehrere kinder haben, diese alleine versorgen müssen und weniger am monatsende nach abzug der fixkosten für sich und die kinder weniger frei zur verfügung haben als eine gleichaltrige mutter mit ebenso vielen kindern, die NICHT arbeitet... ich rede jetzt nicht von mir, sondern von bspw. einer bekannten, die sich hat versetzen lassen müssen, weil sie einfach diese soziale ungerechtigkeit nicht mehr ausgehalten hat und dann schwer neutral bleiben konnte. tut diese frau dir etwa leid? wohl kaum... hast du einmal überlegt, wie andere menschen sich krumm machen, um ihre familie zu ernähren? und die müssen trotzdem sozialabgaben leisten, die du dann als "dir zustehend" einkassierst? ich kenne allerdings auch genügend leute, da bin ich sehr froh, dass es den sozialstaat gibt... bei deinen "ausführungen" wage ich zu bezweifeln, dass du das system des sozailstaates begriffen hast...
und was hat das nun mit meinem anliegen zu tun? glaubst du ich finde es toll so zu leben? bin ich nun weniger wert und dran schuld weil die frau 3 euro weniger trotz arbeit verdient? klar tut mir diese frau leid ..wie alle anderen denen es schlecht geht
Ich nehme an, die Dame will Dich sofort sperren bevor Du umgezogen bist. Habe ich das richtig verstanden? Insofern hättest Du das Problem mit der Miete und dem Lebensunterhalt bis Ihr zusammen gezogen seid, richtig? Also ich würde mich da bei einem Vorgesetzten erkundigen. ICh denke, SO einfach ist das nicht. Schliesslich spart Ihr dem Amt am Ende Geld weil Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Die Logik einer Sperre erschliesst sich mir deshalb nicht. Geh auf die Barrikaden und beschwere Dich. Zu verlieren hast Du nichts. Ich wünsche Dir viel Glück!
danke,.. weiss nicht ob die überhaupt sperren und wann dann...die dame am telefon sitzt ja nur in einem callcenter möcht auch nochmal sagen dass mein mann arbeitet....also das wird keine h4 gemeinschaft in dem sinne
wie kommt die dazu, eine Sperre zu verhängen, obwohl mit dem Umzug dem Staat Geld gespart wird? Der Angestellten scheint es nur um ihre Machtausübung zu gehen, wenn sie auf einer "Genehmigung" besteht. Das darf nicht sein. Ich fasse es wirklich nicht. Und dann noch solche teilweise selbstgerechten Antworten hier. Einige findens anscheinend toll, wenn Bürger dieses - demokratischen (?) - Landes systematisch in ihren freiheitlichen Grundrechten eingeschränkt werden, als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, weil sie nicht arbeiten (können?). Aber nur solange, bis es ihnen selbst passiert. Mannmannmann... Aber jetzt hör ich auf. Ich muss mich mal im Ton mäßigen *kicher... FÜRCH-TER-LICH...
er, auch wenn er arbeitet, nach geltendem Recht, spätestens nach einem Jahr bis 1 1/2 Jahren, je nach Ort, Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, so wie Du auch. Es sei denn, Ihr verzichtet auf das H4, wenn Ihr es Euch leisten könnt. Ist bestimmt besser. Wenn er Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, das ist er, auch wenn nur DU H4 beziehst, hat er dieselben Pflichten wie ein H4-Empfänger, auch wenn er arbeitet. Kann man sich nicht vorstellen? Ist aber so. LG Ilona
Nun ja, mein Arbeitgeber darf in diesem demokratischen Land auch erwarten, daß ich um 8:00 Uhr auf der Matte stehe und meinen Urlaub vorher beantrage - und das auch ganz legal.
Wenn ich Geld vom AG haben will, muß ich seine Regeln beachten. Wenn ich Geld vom Staat haben will, muß ich seine Regeln bachten. Wes Brot ich eß, des Lied ich sing. Oder auch: Man beiße nicht die Hand, die einen füttert.
Man ist ja nicht gezwungen, Geld vom Staat zu beantragen. Wem die Regeln nicht passen, der lasse es bleiben
hab ich kein problem mit,..ganz gewiss nicht emfut,..aber so blöde muss man erstmal denken dass man dafür eine erlaubnis braucht... wie auch immer ....
Deswegen verstehe ich den Sinn nicht... *grübel* Also eigentlich müssten die sich bedanken, dass sie freiwillig zusammenziehen. Viele Paare ziehen ja schon aus dem Grunde nicht zusammen weil sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden wollen.
ot
hier darf man sich noch doof anmachen lassen, wenn man auf H4 angewiesen ist +kopfschüttel+
was hast du eigentlich studiert oder welche Ausbildung hast du gemacht ???
Aber weiß "der Staat" das denn schon? Ich kenne Fälle, in denen Menschen auch nicht gefragt haben und dann auch noch den Umzug bezahlt haben wollten. Die Dame, die da so ungehalten (?) wurde, war eine Call-Center-Mitarbeiterin. Die kennt kein Detail und nix. Die kennt nur die Vorschriften und die Tatsache, daß die in diesem Fall mißachtet wurden. Wenn die sagt: "Sie bekommen eine Nachzahlung von 5.000,- Euro!" würde ich auch noch nicht gehen und die Karibik buchen. Das kann nämlich "in echt" - wenn man den Fallbetreuer vor sich hat - so oder so ganz anders ausgehen. Gruß, Elisabeth.
Und was hat das mit diesem Thread zu tun?
ich kenne ja einiger Berliner und wollte nur wissen, wie du ausgebildet bist...ich finde, du klingst immer so weise. Aber du mußt mir nicht anworten.
das Geld zu beantragen. Könntest DU verzichten? Man ist nämlich gezwungen, zu essen und nachts ein Dach über dem Kopf zu haben.Soll gesünder sein.... Und außerdem wäre es schön, wenn das Amt ein "Arbeitgeber" wäre, dann würde es seinem Namen gerecht werden. Aber das ist es schon lange nicht mehr, sondern ein Verwalter und ein AM-LEBEN-ERHALTER. WAS WOLLEN die dafür noch alles haben.???? Einen Kniefall??. Selbstinhaftierung??? Selbstkasteiung?? Die meisten Menschen haben sich das doch nicht ausgesucht. LG Ilona
Ich bin gelernte Industriekauffrau und habe zuletzt als Projektleiterin in IT-Projekten gearbeitet.
Danke für das "weise"
Gruß,
Elisabeth.
wenn Du dich bei deinen Bewerbungen so verkaufst wie hier, wundere ich mich, dass du nichts bekommst :-( Aber in Berlin sieht es natürlich auch schon anders aus als hier "im westen Deutschlands".
Nun ja, die gleichen Begründungen gelten auch für einen Arbeitgeber: Ich will essen, also brauche ich Geld, also benehme ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber nett und freundlich und beachte seine Regeln. Warum darf der AG für das Geld, was er gibt, die Einhaltung seiner Regeln erwarten und der Staat nicht?
an das haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu halten. Und es gibt ein Sozialrecht. Daran haben sich Arbeitsloser und Staat zu halten. Darüber hinaus oder abweichend is nich... Und DARUM geht es hier.
Projektleitung ist ein doofer Job, wenn man 2 Kinder hat und keinen Mann. Da gibt es nichts für Teilzeit, und eigentlich arbeitet man immer wellenweise, also ein paar Monate lang 70 bis 80 Stunden die Woche und dann wieder eine Weile nur 20 bis 30. Außerdem stellen die meisten Firmen inzwischen externe Projektleiter ein von der SAP SI oder T-Systems oder kleineren Systemhäusern - und das bedeutet, daß man flexibel sein muß vom Arbeitsort her. So ein Projektleiter (oder auch Projektmitarbeiter) bei T-Systems ist mal eben drei Monate in Brasilien, dann zwei Monate in Mumbai und dann - wenn er Glück hat - 3 Wochen zu Hause oder zumindest an einem Einsatzort in weniger als 3 Stunden Fahrdistanz. Das ist supercool, wenn man keine Kinder hat, und ich habe das immer sehr genossen. Aber jetzt geht es halt nicht mehr. In meiner alten Firma konnte ich dann Projekte im Ausland ablehnen, weil erstens es genug Projekte im Inland gab und zweitens ich lange genug dabei war, um gewisse "Privilegien" einzufordern. In einer neuen Firma müßte ich erstmal die (unbeliebten) Projekte an irgendwelchen Urwaldorten machen. Ich könnte auch Sachbearbeitung machen. Aber da nimmt mich keiner, weil ich dann in den meisten Fällen mehr Ahnung habe als der Gruppenleiter - das vertragen Gruppenleiter nicht gut ;-). Außerdem konkurriere ich da mit jungen Frauen Anfang 20, die ihre Ausbildung gerade abgeschlossen haben. Die sind billiger und kinderlos. Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist nicht ganz einfach *seufz*. Gruß, Elisabeth.
so ich verabschiede mich hiermit und danke allen die mir vernünftig geantwortet haben ohne mich zu verurteilen nur weil hier H4 stand....vielen dank
Ich schreib´s mal kurz und knapp: Die Dame, mit der Du gesprochen hast, sitzt in einem Call-Center oder auch Telefonzentrale genannt und gibt das spärliche Fachwissen, das sie hat weiter. Und das, was sie Dir gesagt hat, ist vom Grundsatz her goldrichtig. JEDER Umzug ist vorher zu beantragen, um der ARGE oder dem Sozi (wer auch immer bei Euch zuständig ist) die Gelegenheit zu geben, die Angelegenheit zu prüfen. Ich gehe mal davon aus, dass auch Du eine Beihilfe für den Umzug haben möchtest oder? Und Beihilfen stehen einem halt nur zu, wenn man VORHER den Antrag gestellt und ordentlich begründet hat. Was weiterhin geschieht, wird Dir ausschließlich Dein zuständiger Sachbearbeiter sagen können. Denn nur der kenn ja Deinen genauen Fall! Also abwarten und Tee trinken und sich nicht zu viele Sorgen machen. Denn nur, weil vom GRUNDSATZ her etwas sein könnte, muß es noch lange nicht auf Deinen Einzelfall zutreffen! Gruß, dieElle (die jahrelang für den Verein gearbeitet hat und noch immer weiß, wo sie ihre Infos herbekommt)
dankeschön, ja was anderes bleibt mir ja nicht übrig als zu warten. nein ich möchte keine beihilfe haben für den umzug
Dann wird´s vermutlich ein recht simples Gespräch! Man macht Dich auf dies und das aufmerksam und man möchte sicherlich noch von Dir wissen, wann Du denn umzuziehen gedenkst. Der Rest ist dann Sache der ARGE des Wohnortes, in den Du verziehst! Gruß, dieElle
einen arbeitgeber zu haben, muß ich an der stelle eingestehen. auch wenn dieser ein sklaventreiber ist. ich bin froh, vor sonst niemanden den sklaven spielen zu müssen. das meine ich wertfrei der diskussion.
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