Mitglied inaktiv
Vielleicht könnt ihr mir nochmals helfen. Zur Erinnerung: Ich hatte vor fast drei Wochen etwas ersteigert, überwies am selben Tag das Geld! Bis heute kam die Ware NICHT, obwohl der Verkäufer mit "Lagerware/sofort lieferbar" warb. Ich schrieb ihn mehrmals an, er reagierte nur einmal, dann nicht mehr. Ihr habt mir geraten, die Sache bei Ebay zu melden. Leider ging das aber VOLL in die Hose. Hier mal "frei übersetzt" die Antwort von Ebay: "Der Kaufvertrag kam zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande. Wir bieten lediglich einen Marktplatz für den Austausch. Bitte wenden Sie sich an der Verkäufer" HÄÄÄ? (ja ich guck jetzt auch entsprechend dämlich!) Selbstverständlich füllte ich das dafür bestimmte "Beschwerdeformular" bei Ebay aus!, auf dem auch gefragt wird, ob man zum Verkäufer Kontakt aufgenommen hat. Also ich verstehe nun gar nichts mehr und weiß nicht, was ich machen soll:-( Ich latsch doch nun nicht zum Anwalt oder? Warum bietet Ebay überhaupt eine Beschwerdemöglichkeit an, wenn dann eine derartige Antwort kommt? Verkäufer reagiert nach wie vor nicht.... Tja....und ich sitz nu da wie Stulle...:-( Wat nu? LG Flocke, die ein paar Tage weg war. Sonst hätt ich euch bereits vor zwei Tagen gefragt!
Hallo, das ist wirklich ärgerlich. Ich habe auch vor kurzem etwas ersteigert, was absolut nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Habe den Verkäufer auch mehrmals höflich angeschrieben. Bekam aber nur primitive Worte zurück. Der Mann bekommt nicht einmal einen Satz zustande. Ach eine lange Geschichte. Das hilft dir zwar auch nicht weiter, aber ich werde diese Person auch bei ebay melden. Mal schauen, was ich als Antwort bekomme. LG
Also wenn ja würde ich sagen, ab zum Anwalt! Wenn nein kommt es drauf an, was dir die Sache wert ist? Ich weiß jetzt nicht, in welcher Höhe du was ersteigert hast, aber im Zweifel würde ich sagen, abhaken, dem Typen ne schlechte Bewertung geben und natürlich das Beschwerdeformular bei Ebay ausfüllen. Spart wahrscheinlich Nerven, auch wenn der Typ dann ungestraft mit seiner Masche weitermacht :-( LG MT
Es ist tatsächlich so, dass dein Vertragspartner der Verkäufer ist. Ebay bietet eben nur die Plattform für den Handel. Du hast die Möglichkeit, einen nicht gelieferten Artikel zu liefern. Dann bekommt der Verkäufer eine Mitteilung von Ebay. Bekommt er 3 Mahnungen, riskiert er die Sperrung. Dann gibt es noch den sogen. Käuferschutz, der aber, wenn ich das recht erinnere, erst ab 25 € greift. Also diesen Selbstbehalt hast du immer. Du hast doch aus der End-of-item-Mail von Ebay seine Anschrift. Versuch, seine Telefonnummer rauszukriegen. Ruf ihn an und hör, was er zu sagen hat. Windet er sich oder erreichst du ihn nicht, schreib ihn per Einschreiben an (E-Mail nutzt gar nichts, da zu den Erhalt nicht nachweisen kannst) und setzt ihm eine angemessene Lieferfrist, um ihn in Verzug zu setzen. Je nachdem, wie hoch der Verlust ist, würde ich dann bei Nichtlieferung evtl. noch eine Anzeige in Erwägung ziehen. Einen Anwalt würde ich wirklich erst bei einer größeren Summe beauftrage, sonst hast du die Anwaltskosten auch noch am Bein. Dann würde ich die Sache lieber unter "schlechte Erfahrungen" abhaken. Eine Möglichkeit, ihn aufzuschrecken, ist dieser Link: http://tinyurl.com/2q73by Da gib seinen Namen und die Artikelnummer ein. Du bekommst dann die genaue Anschrift und Rufnummer, die er bei seiner Anmeldung bei Ebay angegeben hat. Gleichzeitig erhält er die Nachricht, dass du seine Daten angefordert hast. Hat bei mir mal dazu geführt, dass er binnen 10 Min. eine Mail geschickt hat. Viel Glück!
Soll natürlich heißen: Du hast die Möglichkeit, einen nicht gelieferten Artikel zu MELDEN.
Mensch...ich danke euch! Ihr habt mir wieder mal sehr geholfen. @MT: Das Beschwerdeformular hab ich ja schon ausgefüllt und an Ebay geschickt. Daraufhin kam ja diese für mich völlig unverständliche Reaktion:-( @Oma Den Link schau ich mir gleich mal an! Der Artikel hat übrigens knapp 100 € gekostet. Also da würde sich auch der Käuferschutz trotz Selbstbehalt lohnen (wenn ich die Sache richtig verstehe, denn ich hab diese Erfahrung zum Glück noch nie machen müssen). Ob ich nun deswegen zum Anwalt gehe....puh.....ich weiß es noch nicht:-( Eine Anzeige? Was hätte sie zur Folge? Also ich schau nun erstmal in deinen Link. Bin schon ganz gespannt. Danke dir! @zubor In Grün.....sag ich nur. Er schrieb mir bisher genau EINE Mail. Inhalt: EIN Satz, der kein wirklicher war. Ausserdem hab ich noch nie gesehen, dass man in einem "Satz" mit 6 Worten ca. 20 Fehler machen kann.....:-( Na egal...mußte grad ein wenig lästern:-) Also....dann mal weiter mit der unendlichen Geschichte..........*argh* LG Flocke
Wenn du ihn in Verzug gesetzt hast und er weder die Ware geschickt noch das Geld zurück überweisen hast, kannst du auch einen Mahnbescheid schicken. Bekommst du in jedem Schreibwarengeschäft. Goggle mal danach. Ist wahrscheinlich erfolgversprechender als eine Anzeige. Ein Anwalt verfällt bei einem Streiwert von 100 € auch nicht unbedingt in Entzücken ;o) Also noch mal ganz konkret: Wenn du telefonisch nicht weiter kommst, setze ihm per Übergabe-Einschreiben eine Frist, innerhalb derer er entweder die Ware zu schicken oder das Geld zurückzuzahlen hat. Als Konsequenz würde ich ich eine Anzeige und einen Mahnbescheidn androhen, wobei ich nur den MB realisieren würde. Ach ja: Druck dir alles aus, die Artikelbeschreibung und die E-Mails. LG Marion
....immmer noch wach? Meine Mutter sagt dazu "senile Bettflucht" :-))))) Was mich irgendwie nicht froh stimmt mit meinen 32 *g* Jahren. liebe Grüße johanna
Im Gegensatz zu euch jungen Hüpfern kann ich ja schlafen, solange ich will *ggg*. Ich war immer schon gern lange wach, ganz allein, wenn es ganz stille ist... Ich bin gern in meiner Gesellschaft :o)
Wie war. Wenn alle im Bett sind Mann und kind bin ich ehrlich am produktivsten,n egal wie lang ich schon am, Tag vorm PC gehockt bin. Geht mir also wie dir. Leise Musik, ich und die Arbeit wir drei haltens locker bis 4.00h aus :-) liebe Grüße johanna Junger Hüpfer ICH DANKE DIR. Dafür lade ich dich auch nächstes Jahr zu meinem 10. 32 Geburtstag ein *g*
Dafür hat heute morgen kababaer im Rub zu mir "Süße" gesagt, das habe ich seit gefühlten 150 Jahren nicht mehr gehört, seufz.... Okay, ich sag mal jetzt nicht, dass sie mich nur besänftigen wollte, weil sie von mir einen Anschiß bekommen hat *ggg*.
Vielen Dank für deine vielen guten Tipps! Ich werde mich nochmal melden und entweder ein Erfolgserlebnis melden oder wieder nach Hilfe brüllen...*ggg*....ok Süße? (hätt mich grad kringeln können.....würde ja nieeeeee wagen, jemanden so zu nennen....:-)) Aber Spaß beiseite.... Hab grad nochmal nachgelesen. Ich habe natürlich auch ein Widerrufsrecht. Aber soviel ich weiß, erst nach ERHALT der Ware! Was, wenn ich jetzt bereits widerrufe. Müßte mir der Verkäufer dann nicht auch die Versandkosten zurückerstatten???? Danke nochmals!!!! Flocke