Mitglied inaktiv
wie ist das, wenn man einen job anfängt, der mit 6 wochen ausbildung beginnt und bei dem man in dieser zeit 450€ bekommt?
bekommt man dann trotzdem alg1 und werden nur die 450€ angerechnet oder bekommt man gar nichts?
und dann auch noch frage zur anreise zu einem ac, die mindestens 100€ kostet (wenn nicht mehr, weil ich den rückzug nicht vorher buchen kann und dann u.u. das günstigste ticket eben nicht mehr bekomme). der einladende schließt im vorfeld reisekostenerstattung aus, zahlt die arge da u.u. etwas dazu?
(leena, könnte ich nicht bei dir übernachten, um ein bissl chaos zu verbreiten?? , dann könnte ich mit dem 19€ticket wenigstens hinreisen....hotel kostet nicht unter 165€ und pensionen rufen nicht mal zurück! auto traue ich mir im hessischen berufsverkehr nicht zu...)
Schick mir 'ne PN wegen Details/Daten, Chaos hab ich zwar selber, Unterkunft kann ich aber grundsätzlich gerne bieten, und Dir erst recht!
und trinkt bitte ein glaserl Bier für mich mit (oder moosschnaps)
Mit Moosschnaps unterm Quilt ist dann definitiv warm und gemütlich! ;-)
Also wenn du magst... hier wäre auch Platz, mit eigenem Gäste WC. Ansonsten klingt das nach "Hessenparty" Ich kann dir tu den ALG1 Sachen gern was am Tel erklären, schreib mich an! Da gibt es viel bessere Möglichkeiten; )
Ausbildung nicht im eigentlichen Sinne sondern eher so ne Art Crashkurs beim neuen AG oder? Wenn diese Zeit in das reguläre AV fällt, also kein Vorab-Praktikum oder so und du dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst, dann bekommst du kein ALG. Für den ALG Anspruch müsstest du beschäftigungslos sein; sprich lediglich eine Tätigkeit von unter 15 Stunden pro Woche wäre unerheblich. Ich gehe davon aus, es wären deutlich über 15 Stunden, richtig? Das Entgelt spielt da eine untergeordnete Rolle. Ggf wäre eine Aufstockung mit ALG2 denkbar, wenn Bedürftigkeit vorliegt. AC = AssessmentCenter oder was anderes Ominöses? Wenn es der "Anbahnung" eines AV dient, zahlt die AgfA ggf.was zu. Wenn es aber zu dem obigen (schon sicheren?) Job gehört, Z. B. zur internen Abschätzung wo du konkret eingesetzt werden sollst, dann nicht. Wenn es in die Zuständigkeit der AgfA fällt musst aber drauf achten, es unbedingt vorher zu beantragen.
du hast recht, in der zeit stünde ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, da hätte ich eigtl auch selbst draufkommen können. und für die bedürftigkeit müsste ich die hosen komplett runterlassen? ich glaube, dann es sich schon fast erledigt. das assessment center dient zur anbahnung eines av, ja.
Wenn der AG es beantragt, bekommst du 6 Monate dein halbes/volles Gehalt vom Arbeitsamt (Wiedereingliederung). Da könnte dann mehr Kohle fließen
Bedürftigkeit - Jepp, Hosen runter. Bei allen im Haushalt. Mit den Reisekosten würde ich beim AA nachfragen. Das kann durchaus übernommen werden! Hauptsache vorher beantragt. LG
mir wurde gestern gesagt, ich könne im nachhinein die reisekosten einreichen und dann auf erstattung hoffen. ist mir zu vage. und wegen einem monat/6 wochenkomplett nackig machen, da hab ich soviel bock drauf, wie auf 7h zug und 8h assessment. eigentlich sollte man es dann wirklich drauf ankommen lassen und arbeitslos bleiben, wenn sie sich so anstellen, DAS würde sicher teurer werden. aber ich reg mich über nichts auf. es ist wie es ist.
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