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Ärzte - wie kann man denen an die Kandarre?

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Am Mittwoch wurden Schwiemu 10 Zähne gezogen. Soweit so gut. Nur Schwiemu sitzt im Rollstuhl, nimmt Macumar (Blutverdünnung) usw. Hörte nicht auf zu bluten. Mittwoch abend zum Notdienst (weil sowas macht der Zahnarzt wohl gerne mittwochs). Donnerstag, Freitag und heute wieder los. Heute Notdienst, der hat das einzig richtige gemacht. Ist jetzt auf dem Weg in die Uniklinik nach Dortmund. Will jetzt hier keinem was ans Zeug flicken, würd mich nur mal interessieren, welche Schritte man im Fall der Fälle einleiten kann/muss.


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Hallo! Ohne es böse zu meinen, aber-wusste der Zahnarzt das Schwiemu Marcumar einnimmt??? Normalerweise wird vor solch großen OPs ca drei Tage vorher (wenn möglich) das Marcumar abgesetzt und der Quick-Wert bestimmt. Oder halt direkt zwecks OP an die Uni verwiesen. Ist jetzt keine Hilfe für dich, aber das war das erste was mir durch den Kopf ging beim Lesen... LG littlediamond


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der hat unter Marcumar 10 Zähne gezogen????????? Wusste er das?????? Gibt ja auch die Leute (ich kenne das zur genüge!) die auf die frage "Nehmen sie medikamente ein, irgendetwas? was zur blutverdünnung? Gar nichts? Sie nhemn keine tabletten?" immer nein sagen und dann einen Quick von 23% haben und auf nachfragen sagen: "Ach so ja, dat Makkumart, dat nehm ich"... will jetzt ja der alten dame oder euch Angehörigen nix unterstellen, aber trotzdem... ansonsten - Zahnarzt viell. mal selber drauf ansprechen? wenn wieder da?


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besprochen habt, finde ich das eher sträflich VON EUCH! normalerweise WEIß JEDER MACUMAR-PATIENT (oder die angehörigen), DASS DAS ZEUG VOR JEDER OP ABGESETZT WERDEN MUSS! warum du jetzt den ärzten ans leder willst... bist du auf schmerzensgeld aus, oder was? zumindest liest sich dein beitrag so... ich finde dein posting unmöglich!!!


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Also wir wissen ja nun gar nicht, ob sie mit Schwiegermutter beim zahnarzt war, vielleicht war ja auch der Mann bzw. Schwiegervater oder sonst wer dabei. Ansonsten hätte sie natürlich die Mitpflicht gehabt dazu was zu sagen. Bös fand ich eigentlich nur den ersten Satz "Schwiegermutter wurden 10 Zähne gezogen, soweit so gut" oder so ähnlich, das hörte sich recht unnett an


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Ob ein Zahn/Zähne gezogen werden kann hängt vom Quick-Wert bzw. den INR Wert ab. Unter Umständen kann gezogen werden ohne die Einnahme von Marcumar zu unterbrechen. Dein Posting hat einen ziemlich aggressiven Unterton. Bei solchen Geschichten hört man sich immer besser beide Seiten an, denn oft ist es so wie Leewja schreibt. "Wie kann man denen an die Kandarre?" Dazu kann ich nur sagen, daß es keinem Zahnarzt Freude bereitet einen Patienten mit Nachblutung zu haben.


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Ohne jetzt grossartig med. Diskussionen vom Zaun zu brechen: Entweder ist der Quick unter Marcumar im therapeut. Bereich und da kommen nur rechtl. klassifizierte Notoperationen in Betracht und man kann ja auch medikamentös dagegensteuern immer vorausgesetzt, der Arzt hat auf die Frage nach der mögl. Blutverdünnung eine korrekte Antwort bekommen. Aber die eigenverantwortlichkeit in solchen Fällen liegt wirklich beim Patienten bzw. den Betreuern wenn der Pat einen/e hat. Nicht umsonst haben diese Pat einen "Marcumarausweis" und werden (so kenne ich das zumindest) überdeutlich darauf hingewiesen. Also erstens den Zahnarzt befragen (in der Regel haben die auch eine Dokumentation darüber dass nach Medikamenten gefragt wurde) und Sorge tragen dass sowas nicht nochmal passiert. Na und vielleicht hattest nicht gerade eine Superwortwahl mit an die Kandarre gehen ( heisst es nicht an die Kandarre nehmen, aber in anderem Zusammenhang?) lG


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Laut DGZMK kann ab einem Quick von 30 % extrahiert werden. Ich bin kein Internist, aber viele Patienten unter Marcumar haben so einen Quick Wert (ob das nun therapeutisch ist oder nicht mag ich nicht beeurteilen) und da kann extrahiert werden (s.o). Wenn man planen kann (was bei Extr. nicht immer der Fall ist) ist sicher ein Quick von 40% besser (vorrausgesetzt das Krankheitsbild des Pat. lässt es zu, daß das Marcumar abgesetzt wird).


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Hallo ! Ich verstehe es auch nicht wie die anderen, wie es dazu kommen kann das sie ohne das Macumar ab zu setzen 10 Zähne gezogen bekommt. Das war sicherlich keine spontane OP, sondern es dürften Eurerseits auch so einige davon gewusst haben. Wenn sie fahrlässig mit solchen Sachen umgeht, dann müsst Ihr Verantwortung übernehmen. Ich kann mich erinnern das mein Vater seine Kinder-Aspirin vor einer Zahnbehandlung absetzen sollte, und das 2 Wocher vorher........ Wie geht es ihr jetzt ? Ute


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Will keinem ans Leder oder Schmerzensgeld, um Himmels willen. Schwiemu hat Macumar abgesetzt gehabt, hört trotzdem nicht auf zu bluten. Der Satz soweit so gut, war eigentlich nur so als Satz gedacht, das ich es schon nicht gut finde 10 Zähne auf einmal zu ziehen, egal ob mit oder ohne Macumar. Leider ist Schwieva mitgewesen, da wir eh kein Recht haben und er eh immer alles besser weiss. Also nicht missverstehen, würd den Arzt nur gerne mal zur Rede stellen. Weil es war keine Not-OP, sie soll "nur" nen Gebiss kriegen. Und wenn ich zu meinem Zahnarzt gehe, der würde mir nie im Leben mehr als 2 Zähne aufeinmal ziehen. Also, es war nicht böse gemeint. Finde es von Malwinchen eher ziemlich fies uns gegenüber uns als STRAFTÄTER hinzustellen. Wenn ich mit gewesen wäre, hätte es das nicht gegeben, da wär nach 2 - 3 Tellern schluß gewesen.


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überdenken! ich habe nirgendwo von straftätern geschrieben, sondern von einem sträfLICHEN (nicht zu verwechseln mit strafBAREN) vorgehen, was ja wohl ein unterschied ist... du hast wohl irgendwie ein etwas anderes verständnis von der deutschen ausdrucksweise - siehe den ausdruck mit der kandare. wenn du überhaupt irgendwem auf die die finger klopfen willst, dann wohl eher dem schwiegervater, der sicherlich seinen anteil an dem geschehenen hat. allerdings muss die alte dame eine ganz schön zerlegte kauleiste haben, wenn man überhaupt an insgesamt 10 zähne heran gehen muss. da liegt doch wohl etwas völlig anderes im argen, oder? wenn etwas fies ist, dann dass du dir jetzt irgendeinen schuldigen für diese etwas merkwürdige aktion suchst.


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Nur mal so angemerkt: wenn man schon den Patienten in "Gefahr" bringt, nämlich das Marcumar abzusetzen, dann macht man soviel wie möglich - man zieht ALLES was raus muss. Eine Nachblutung ist leider eine fiese Sache und daß es deine Schwiegermutter getroffen hat ist bitter. Aber der Zahnarzt hat meiner Meinung nach NICHTS falsch gemacht. Da kannst du ihn noch so oft "zur Rede stellen" - oder heisst das, daß du ihm doch unterstellst falsch gehandelt zu haben?


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Ich unterstelle keinem falsch gehandelt zu haben. Ich wundere mich nur, das ein normaler Zahnarzt 10 Zähne zieht. Weil oben soll die gleiche Prozedur nochmal stattfinden. Wäre es da nicht logischer gewesen (in meinen Augen) sie ins KH zu überweisen und es dort machen zu lassen (gleich alles aufmal), damit sie dort unter Beobachtung ist. Weil ist ja nun mal Risiko.


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Seit wann hat Dortmund eine Uni-Klinik? *wunder* LG, Franzie


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nicht ganz uniklinik, aber quasi


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Hey, ähm...wurde das Marcumar nicht vorher abgesetzt, damit der Quick-Wert steigt? Eigentlich ist es so üblich, zumindest hier bei uns, dass die Zahnärzte sogar sehr pingelig sind (u. sein müssen) u. der Quick über eine bestimmte Prozentzahl rüber muss, ansonsten wird gar nix gezogen...eben wegen solcher Nebenwirkungen...ist doch klar, wenn das Blut so verdünnt wird, dass es nachblutet. Ein Quick-Wert unter Marcumar ist je nach Pat. auf 25-35 % eingestellt, für eine Zahnextraktion soll er soweit ich weiß mind. über 50 % sein. Um einem Arzt anzugehen würde ich auf jeden Fall zum Anwalt u. erste Anlaufstelle ist die Ärztekammer! Viel Erfolg u. LG


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Marcumar wurde 10 Tage vorher abgesetzt. Es wurde in Dortmund festgestellt, das der Zahnarzt die Nähte nicht fest genug gemacht hat.