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2 x am Tag auf Arbeit fahren (Zeitarbeit)

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2 x am Tag auf Arbeit fahren (Zeitarbeit)

sechsfachmama

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irgendwo hatte ich mal gelesen, wenn man 2 x am tag auf eine arbeit fahren muss, das arbeitsrecht besagt, dass diese zeit als arbeitszeit zu berechnen ist und auch das benzingeld für die 2. fahrt der AG übernehmen muss. finde auf die schnelle aber nix dazu. weiß das jemand genau? ich dachte, ich hab mir mal irgendeinen paragraphen dazu aufgeschrieben, aber ich finds nicht mehr.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

denn dazu finde ich hier im 2. großen Abschnitt unter 4. was http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm aber Gebäudereiniger betrifft mich nicht.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Sorry, hatte deinen zweiten Post nicht gelesen.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm Hier stehen einige Punkte zum geteilten Dienst drin, es ist jedoch nicht unerheblich, was in deinem Vertrag steht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Also bei uns (ÖD) ist das nicht so. Da bezahlst Du selbst oder kannst ja auch eine lange Pause machen vor Ort. Mir passiert das mehrmals dieWoche


Philo

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, ich habe mal im Öffentl. Dienst gearbeitet und uns wurde, wenn wir eine längere Pause als (ich glaube) 3 Stunden hatten, z. B. Elternabend abends um 19 Uhr, bekamen wir 30 Minuten Wegezeit gutgeschrieben. Das ist aber fast 20 Jahre her... Und gesetzliche Grundlagen hab ich keine. LG, Philo


shinead

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich kann mir nicht vorstellen, dass außerhalb eine Tarifvertrages ein Arbeitgeber gezwungen wird, die zweite Anfahrt zu bezahlen. Man kann eine zweite Anfahrt noch nicht einmal von der Steuer absetzen. Das ist Privatvergnügen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von shinead

Steuerlich war es früher allerdings möglich, unter bestimmten Umständen zwei Fahrten pro Tag geltend zu machen. Ist aber schon was her, seit Einführung der jetzigen km-Pauschalen zum 01.01.2005 geht das nicht mehr.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wegen Einsatzwechseltätigkeit? Ich habe es damals (nach Widerspruch) durchbekommen, 6 Monate Hin UND Rückweg zzgl Verpflegungspauschale weil > 8h außer Haus. Ist allerdings 2010 gewesen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

...waren das aber nicht Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, sondern Dienstreisen, die ersten 6 Monate, insofern gaaaanz andere Baustelle! :-) Nach heutigem Recht ist insoweit darauf abzustellen, ob es eine "erste Tätigkeitsstelle" gibt. Wobei - das Recht ist noch recht neu, da bleiben die entscheidenden Gerichtsurteile noch abzuwarten, schätze ich...