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§13b UStG ...wer kann mir helfen?

§13b UStG ...wer kann mir helfen?

Osterhase246

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gern per pn.... danke


Hofi2

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Mal sehen - frag mal...


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Hofi2

ich bin etwas sehr verwirrt.... also vielmehr gehts vllt erstmal um die frage...§3a (3) nr. 3a unternehmer A erbringt eine leistung für unternehmer B im ausland....beide deutsche unternehmer.... wie muss unternehmer a seine steuer ausweisen oder ist die frei? ich bin ja mittlerweile soweit, dass es wohl auch darauf ankommt WAS für eine leistung erbracht wird....?! seit 2011 gibts ja neue regelungen....