Mitglied inaktiv
Hallo, habe gerade erfahren, dass die Wohnung meiner Schwester verkauft werden soll (privater Eigentümer). Gilt hier auch der 10jährige Kündigungsschutz bei Verkauf "mit Mieter"? Sie wohnt seit fast 30 Jahren dort. Vielen Dank im voraus, LG, Sonja
kauf bricht miete nicht, d.h. der neue besitzer kauft sie mitsamt ihrem mietvertrag mit. er kann die wohnung dann nur beziehen, wenn er eigenbedarf anmeldet, bis das durch ist und überhaupt durchgehen kann, fließt noch einiges wasser die isar runter. was clever wäre von deiner schwester, vom jetzigen besitzer eine "ablöse" vom vermieter zu verlangen und sie zieht aus. ohne sie verkauft sich das haus natürlich besser.... ging mir schon 2x so....
Hallo es gibt keinen generellen Kündigungschutz beim Verkauf einer EIgentumswohnung. In Einzelfällen ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs erschwert. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn an der Wohnung erst nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet wurde, d.h. wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde. Grundsätzlich kann der Erwerber dann 3 Jahre lang wegen Eigenbedarfs nicht kündigen. Die Länder können Sonderregelungen dahin treffen, dass die Frist für einzelne Gegenden auf 10 Jahre erstreckt wird. GLG Robina
da wurde gesagt, dass kein kündigungsschutz besteht, wenn die wohnung vorher schon eigentumswohnung war. wäre ein haus in einzelne eigentumswohnungen umgewandelt worden, hätten wir glück gehabt...
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