"Die Löhne seien durchaus sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die zwei Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Zusätzlich hatten beide Aufstockerleistungen vom Staat erhalten, um überleben zu können. Das Jobcenter wollte von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben." Frei nach Kaiser Franz: Ich habe in Deutschland noch keinen Arbeitnehmer gesehen, der durch Fesseln oder eine verschlossene Tür daran gehindert wurde, den Arbeitsplatz zu verlassen. Gibt's dann in Deutschland überhaupt Billiglöhner, die nicht "auf eigenem Wunsch unter diesen Konditionen" arbeiten und somit ausgebeutet werden? http://www.spiegel.de/wirtschaft/lohndumping-urteil-1-54-euro-stundenlohn-sind-keine-ausbeutung-a-963466.html#js-article-comments-box-Pager