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Geschrieben von Traumfänger am 26.11.2005, 8:22 Uhr

Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG

Ich habe mal eine Frage. Wegen der Scheidung hat meine Anwältin einen Antrag auf PKH gestellt. Weiß jemand von Euch, wieviel Einkommen man da haben darf?

Ich habe 2 Versicherungen - Leben und Rente, die schon länger laufen. Jetzt habe ich Angst, wenn ich das auch noch angebe, pfändet das Gericht die Versicherungen und die habe ich vor allem abgeschlossen, damit mein Sohn abgesichert ist, wenn mir mal was passiert.

Kann mir das passieren, daß das Gericht die Versicherungen pfändet? Kennt sich jemand da aus? Ich kann diese "Sicherheit" nicht auch noch verlieren! Ich habe durch meinen Mann, der ewig Schulden gemacht hat, schon alles an Geld und Existenzgrundlage verloren, habe keine Rücklagen oder Ersparnisse mehr.

Kann mir jemand einen Rat geben?

 
2 Antworten:

Re: Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG

Antwort von vallie am 26.11.2005, 8:51 Uhr

das schlimmste, was dir passieren kann ist, daß du alle kosten auf raten zurückzahlen mußt, sprich: du bekommst ein zinsloses darlehen.
wenn mich nicht alles täuscht, gibt es auch eine grenze für die kosten, ich glaube, die lag bei 2800 DM, bei einem gemeinsamen anwalt.
so war es bei uns, meine scheidung war 2001...
hoffe, ich konnte dich ein bißchen beruhigen, ich hatte auch versicherungen, die blieben unangetastet...


alles gute

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Re: Frage zur Prozeßkostenhilfe - WICHTIG

Antwort von dorisl am 26.11.2005, 10:15 Uhr

Hallo,

ich habe auch eine Lebensversicherung und eine Rentenversicherung und trotzdem PK-Beihilfe beantragt. Laut meiner Anwältin sollte man auf gar keinen Fall etwas verschweigen, dass bringt nur Ärger wegen Betrugs.

Falls der Rückkaufwert sehr gering sein sollte kann es gut sein, dass du diese Rücklagen behalten darfst. Oder du musst die Prozesskosten in Raten abzahlen.

Ich habe leider bis jetzt noch keine Nachricht vom Amtsgericht erhalten.

Liebe Grüße

Doris

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